Die Gothaer Direktversicherung Berufsunfähigkeitspolice ist eine selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung, die speziell auf die Anforderungen in der bAV ausgerichtet ist (Tarifbezeichnung: BU20DV bzw. BU20SDV für die Starter-Option). Sie entspricht grundsätzlich der Gothaer Berufsunfähigkeitsversicherung Premium. Dies bezieht sich insbesondere auf die folgenden Eigenschaften:
Berufsgruppensystematik mit acht Berufsgruppen zur gerechteren Einschätzung des Risikos |
Erstklassige Versicherungsbedingungen |
Uneingeschränkter Versicherungsschutz bei Berufswechsel |
Infektionsklausel für Ärzte und Zahnärzte |
Verlängerungsoption ohne erneute Gesundheitsprüfung bei Verlängerung der gesetzlichen Lebensarbeitszeit. |
Besserstellung im selben Vertrag bei Änderung des Berufs. Eine Schlechterstellung ist ausgeschlossen |
Weltweiter Versicherungsschutz |
Anlassbezogene Nachversicherungsoption |
Leistungsdynamik bei Zahlung der BU-Rente |
Bei der Gothaer Direktversicherung Berufsunfähigkeitspolice sind einige Leistungen aus der SBU Premium nicht möglich, die gegen die bAV-Fähigkeit verstoßen würden. Bedingung für die Förderung im Rahmen §3 Nr. 63 EStG ist, dass grundsätzlich alle Leistungen als Rente gezahlt werden. Zusagefähig sind nur Leistungen auf Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung. Versicherte Person ist immer der Arbeitnehmer. Deshalb sind folgende Leistungen der Premium SBU nicht möglich:
Wiedereingliederungshilfe, zusätzliche Reha- und Kapitalleistungen bei unfallbedingter BU, Grundfähigkeitsschutz "Rollstuhlklausel" |
Kapitalzahlung bei schwerer Krankheit der eigenen Kinder |
Lebenslange BU-Rentenzahlung bei Eintritt des Pflegefalls vor Alter 45 Jahre |
Als Sonderfall die "anlassunabhängige Nachversicherung", da hier das subjektive Risiko bei Gruppenverträgen mit vereinfachter Gesundheitsprüfung erhöht ist |
Hier finden Sie ausführliche Informationen zur Premium SBU .
Rechnungszins | 0,9 % |
Mindest- / Höchsteintrittsalter | 15 Jahre / 62 Jahre |
Beitragszahlungsdauer | bis mindestens Alter 62 Jahre bzw. höchstens Alter 67 Jahre |
Mindestvertragsdauer | 5 Jahre |
Höchstablaufdauer | 67 Jahre |
Mögliche Karenzzeit | bis zu 24 Monate |
Überschusssystem | Sofortbonus zur Rentenerhöhung |
Die Beiträge sind im Rahmen der steuerlichen Förderung nach §3 Nr. 63 EStG bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze West steuer- und sozialversicherungsfrei. Das steuerfreie Beitragsvolumen kann um weitere 4% der Beitragbemessungsgrenze West erhöht werden, dieses ist grundsätzlich sozialabgabenpflichtig. |
Die Leistungen sind mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern und bei gesetzlich Kranken- und Pflegeversicherten auch zu verbeitragen. Auf die Leistung ist der Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil zu entrichten. |
Wird beim Ausscheiden aus der Firma die Berufsunfähigkeitspolice privat fortgeführt, werden im Leistungsfall die Renten aufgeteilt und anteilig unterschiedlich besteuert. Der Teil, der als Direktversicherung staatlich gefördert finanziert wurde, ist - wie oben beschrieben - voll zu versteuern (§22 Nr. 5) und zu verbeitragen. Der privat aus versteuerten Einkommen finanzierte Teil ist mit dem geringeren Ertragsanteil (§55 EStDV) zu versteuern. |
Eine 1%ige Leistungsdynamik zur Vermeidung späterer Rentenanpassungen entfällt, da aus den zugeteilten Überschüssen eine volldynamische Rente erzeugt wird. Dies erfüllt die Bedingungen des §16 Abs. 3 Nr. 2 BetrAVG, wonach ab Rentenbeginn sämtliche Überschüsse zu Erhöhung der Leistung verwendet werden müssen. Deshalb kann zusätzlich auch eine Leistungsdynamik von 1% - 3% ohne Anpassungsprüfungspflicht gewählt werden.