Direktversicherung Berufsunfähigkeitspolice der Gothaer - Tarifdetails

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Direktversicherung Berufsunfähigkeitspolice - Tarifdetails

 

Die Gothaer Direktversicherung Berufsunfähigkeitspolice ist eine selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung, die speziell auf die Anforderungen in der bAV ausgerichtet ist (Tarifbezeichnung: BU20DV bzw. BU20SDV für die Starter-Option). Sie entspricht grundsätzlich der Gothaer Berufsunfähigkeitsversicherung Premium. Dies bezieht sich insbesondere auf die folgenden Eigenschaften:

 
Berufsgruppensystematik mit acht Berufsgruppen zur gerechteren Einschätzung des Risikos
Erstklassige Versicherungsbedingungen
Uneingeschränkter Versicherungsschutz bei Berufswechsel
Infektionsklausel für Ärzte und Zahnärzte
Verlängerungsoption ohne erneute Gesundheitsprüfung bei Verlängerung der gesetzlichen Lebensarbeitszeit.
Besserstellung im selben Vertrag bei Änderung des Berufs. Eine Schlechterstellung ist ausgeschlossen
Weltweiter Versicherungsschutz
Anlassbezogene Nachversicherungsoption
Leistungsdynamik bei Zahlung der BU-Rente

Bei der Gothaer Direktversicherung Berufsunfähigkeitspolice sind einige Leistungen aus der SBU Premium nicht möglich, die gegen die bAV-Fähigkeit verstoßen würden. Bedingung für die Förderung im Rahmen §3 Nr. 63 EStG ist, dass grundsätzlich alle Leistungen als Rente gezahlt werden. Zusagefähig sind nur Leistungen auf Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung. Versicherte Person ist immer der Arbeitnehmer. Deshalb sind folgende Leistungen der Premium SBU nicht möglich:

 
Wiedereingliederungshilfe, zusätzliche Reha- und Kapitalleistungen bei unfallbedingter BU, Grundfähigkeitsschutz "Rollstuhlklausel"
Kapitalzahlung bei schwerer Krankheit der eigenen Kinder
Lebenslange BU-Rentenzahlung bei Eintritt des Pflegefalls vor Alter 45 Jahre
Als Sonderfall die "anlassunabhängige Nachversicherung", da hier das subjektive Risiko bei Gruppenverträgen mit vereinfachter Gesundheitsprüfung erhöht ist

Hier finden Sie ausführliche Informationen zur Premium SBU .

 

Facts zur Gothaer Berufsunfähigkeitspolice mit garantierter Berufsunfähigkeitsrente

Rechnungszins 0,9 %
Mindest- / Höchsteintrittsalter 15 Jahre / 62 Jahre
Beitragszahlungsdauer bis mindestens Alter 62 Jahre bzw. höchstens Alter 67 Jahre
Mindestvertragsdauer 5 Jahre
Höchstablaufdauer 67 Jahre
Mögliche Karenzzeit bis zu 24 Monate
Überschusssystem Sofortbonus zur Rentenerhöhung
Die Beiträge sind im Rahmen der steuerlichen Förderung nach §3 Nr. 63 EStG bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze West steuer- und sozialversicherungsfrei. Das steuerfreie Beitragsvolumen kann um weitere 4% der Beitragbemessungsgrenze West erhöht werden, dieses ist grundsätzlich sozialabgabenpflichtig.
Die Leistungen sind mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern und bei gesetzlich Kranken- und Pflegeversicherten auch zu verbeitragen. Auf die Leistung ist der Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil zu entrichten.
Wird beim Ausscheiden aus der Firma die Berufsunfähigkeitspolice privat fortgeführt, werden im Leistungsfall die Renten aufgeteilt und anteilig unterschiedlich besteuert. Der Teil, der als Direktversicherung staatlich gefördert finanziert wurde, ist - wie oben beschrieben - voll zu versteuern (§22 Nr. 5) und zu verbeitragen. Der privat aus versteuerten Einkommen finanzierte Teil ist mit dem geringeren Ertragsanteil (§55 EStDV) zu versteuern.

Anpassungsprüfungspflicht nach §16 Abs. 1 BetrAVG

Eine 1%ige Leistungsdynamik zur Vermeidung späterer Rentenanpassungen entfällt, da aus den zugeteilten Überschüssen eine volldynamische Rente erzeugt wird. Dies erfüllt die Bedingungen des §16 Abs. 3 Nr. 2 BetrAVG, wonach ab Rentenbeginn sämtliche Überschüsse zu Erhöhung der Leistung verwendet werden müssen. Deshalb kann zusätzlich auch eine Leistungsdynamik von 1% - 3% ohne Anpassungsprüfungspflicht gewählt werden.

 
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