Nach den verheerenden Starkregenereignissen und damit zusammenhängenden Überschwemmungen im Zusammenhang mit dem Tief "Bernd" ergreift die Gothaer konzernübergreifend schnelle Lösungen und Hilfen für Kunden und Vertriebspartner. Erste Maßnahmen sind bereits verabschiedet, in Kürze werden weitere konkrete Hilfen folgen.
Diese außergewöhnliche Situation stellt Sie als Vermittler und Ihre Kunden vor besondere Herausforderungen. Selbstverständlich wird die Gothaer Ihnen und Ihren Kunden gerade in dieser Krise als verlässlicher Partner zur Seite stehen. Dies gilt für Unternehmen wie für Privatkunden.
Schäden können rund um die Uhr bei der Gothaer gemeldet werden. Am schnellsten geht es telefonisch über 030 / 5508-81508.
Wenn Vertriebspartner mehrere betroffene Kunden haben, können sie die Schadenmeldungen einfach und unbürokratisch als Sammelmeldung einreichen.
Sammelliste Naturschäden:
Die Hotline ist nur für absolute Notfälle gedacht und ab sofort aktiv. Vertriebspartner können akute Anliegen formulieren, bei denen sie Unterstützung benötigen. Wichtig zu beachten: Über die Hotline ist keine fachliche, fallabschließende Bearbeitung möglich. |
Servicezeiten: Montag bis Freitag: 7 Uhr – 22 Uhr, Samstag 9 – 16 Uhr. |
Wir ziehen unsere RB aus dem gesamten Bundesgebiet zusammen und verteilen sie in die „Hotspots“. |
Unsere RB sind mit ausreichenden Freigabevollmachten ausgestattet. Vor Ort können sie ggf. Vorschusszahlungen leisten. |
Wir klären die Organisation von Trocknungsgeräten. Derzeit sind wir in Absprache mit unseren Dienstleistern (SVT, Polygonvatro). |
Unsere Kunden können die Entsorgung im Rahmen der öffentlichen Containeraktionen wahrnehmen. Sie können ihren betroffenen Hausrat also dort abstellen und müssen ihn nicht aufbewahren, unabhängig von der Schadenhöhe. |
Wichtig ist eine ausreichende Dokumentation (Fotos und Schadenaufstellung der entsorgten Gegenstände). |
Gilt für Privathaushalte und bewegliches Mobiliar sowie Inventar aus Kleingewerben. |
Garantie: Keine Vertragskündigungen in der Wohngebäudeversicherung aufgrund des Naturereignisses „Bernd“. |
Keine Berücksichtigung als Vorschaden im Neu- und Änderungsgeschäft. |
Erhöhte Nachfrage nach Einschluss von Elementarschäden: Kunden bitte (auch im Beratungsprotokoll) auf Wartezeiten und Höhe der Selbstbeteiligung hinweisen. |
Hinweis: Alle genannten Maßnahmen gelten ausschließlich für Schäden der aktuellen Starkregenereignisse (Tief „Bernd“).