Mit der Einführung des neuen Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) hat der Gesetzgeber auch den sogenannten Förderbeitrag für Geringverdiener geschaffen. Der Staat setzt damit auf den Arbeitgeber als Impulsgeber für die betriebliche Altersversorgung bei Arbeitnehmern mit kleinen und mittleren Einkommen.
Der neue Förderbeitrag eignet sich vertrieblich vor allem als Türöffner in Branchen, die bisher keine oder wenig betriebliche Altersversorgung umgesetzt haben. Denn vor allem in Kleinstunternehmen ist der Anteil von Mitarbeitern mit kleinen und mittleren Einkommen sehr hoch - und eine riesige Chance, mit dem neuen Förderbetrag zu punkten.
Die Fördergrenze für Geringverdiener hat der Gesetzgeber bei 2.575 Euro brutto (30.900 Euro im Jahr) gezogen, der Durchschnittsverdienst in Kleinstunternehmen beträgt 2.224 Euro brutto im Monat.
Beiträge von 20 bis 80 Euro monatlich möglich |
30 % direkte Gutschrift über Lohnsteuerabzug |
Verbleibender Aufwand ist als Betriebsausgabe absetzbar |
Einfache und bequeme Umsetzung im Betrieb |
Mitarbeitermotivation und -bindung |
Vorsprung im Wettbewerb um Mitarbeiter |
Der Beitrag wird ausschließlich vom Arbeitgeber bezahlt |
Die ZuschussRente hat keine Auswirkungen auf den Brutto- oder Nettolohn |
Im Ruhestand erhält der Arbeitnehmer eine zusätzliche Rente |
Die Verwaltung regelt der Arbeitgeber - einfacher geht es nicht |
Die ZuschussRente ist sicher auch bei Jobwechsel, Insolvenz oder Arbeitslosigkeit |
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