Speziell auf die Bedürfnisse der Betreiber von Photovoltaikanlagen zugeschnitten

Photovoltaikversicherung

Viele Gewerbebetriebe nutzen Photovoltaikanlagen zur umweltfreundlichen und wirtschaftlichen Stromerzeugung. Tritt ein Schaden an der Anlage ein, so kann dies mit erheblichen Kosten für Reparatur oder Wiederbeschaffung verbunden sein. Die Gothaer GewerbeProtect Photovoltaikversicherung sichert die Photovoltaikanlage komplett ab, von den Solarmodulen über die Tragkonstruktion bis hin zur Verkabelung.

Vertriebsunterstützung für die Photovoltaikversicherung

  • Innere Betriebsschäden an Wechselrichtern und jetzt auch an Batteriespeichersystemen bis 2.000 Euro
  • Ohne Restwertanrechnung im Schadensfall
  • Grobe Fahrlässigkeit ist mitversichert
  • Ermittlung des Versicherungswertes auf Basis des Kaufpreises der versicherten Sachen im Neuzustand
  • Ertragsausfall kann als sinnvolle Ergänzung mitversichert werden
  • Nachhaltige Aspekte in den Deckungsinhalten

Zielgruppe

Die Gothaer GewerbeProtect Photovoltaikversicherung ist speziell auf die Bedürfnisse der Betreiber von Photovoltaikanlagen zugeschnitten. Jeder der seinen über die Photovoltaikanlage erzeugten Strom in das öffentliche Netz einspeist und dabei für jede kWh Strom einen Preis erhält, der im EEG (Erneuerbare Energien Gesetz) festgelegt ist, wird von den Finanzbehörden als "Stromerzeuger" angesehen. Dies hat zur Folge, dass die Betreiber von Photovoltaikanlagen wie Unternehmer behandelt werden. Vor diesem Hintergrund können auch Privatpersonen als Betreiber einer Photovoltaikanlage über das Stichwort "Photovoltaikanlagenbetreieber" ihre Anlage über GGP versichern.

Produktinformationen

Die Gothaer GewerbeProtect Photovoltaikversicherung sichert die Photovoltaikanlage komplett ab, von den Solarmodulen über die Tragkonstruktion bis hin zur Verkabelung. Sie bietet umfassenden Allgefahrenschutz.

Versicherte Gefahren

Versichert sind alle unvorhergesehen eintretenden Beschädigungen und Zerstörungen an Photovoltaikanlagen (einschließlich Erdbeben, Innere Unruhen und Terror) sowie das Abhandenkommen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung.

Hierzu zählen insbesondere:

  • Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Sabotage oder Vorsatz Dritter
  • Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
  • Wasser oder Feuchtigkeit
  • Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung
  • Sturm, Frost, Eisgang, Hochwasser oder Überschwemmung
  • Abhandenkommen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung
  • Erdbeben
  • Erdrutsch, Hagel oder Schneedruck

Highlights

  • Ermittlung des Versicherungswertes auf Basis des Kaufpreises der versicherten Sachen im Neuzustand
  • Mitversicherung von Sachschäden durch grobe Fahrlässigkeit
  • Keine Restwertanrechnung im Schadenfall
  • Unverzüglicher Reparaturbeginn bis zu einer Schadenhöhe von 10.000 Euro
  • Mitversicherung der Gefahr Feuer bei überwiegend massiver Bauweise
  • Übernahme von Mehrkosten für nachhaltige Maßnahmen im Schadenfall bis 10.000 Euro, z.B. Ökologische Standards, Umweltberatung, Ökologische Entsorgung, Ökologische Entsorgung
  • Mehrkosten für Reparatur statt Austausch bis 2.500 Euro
  • Innere Betriebsschäden an Wechselrichtern und jetzt auch an Batteriespeichersystemen bis 2.000 Euro
  • Vorsorgeversicherung bis 20%
  • Weitere Deckungserweiterungen: Siehe die Tabelle mit Höchstentschädigungen

Deckungsumfang

Versicherungssummen - Photovoltaikversicherung

  • Photovoltaikanlagen auf dem Dach oder am Gebäude bis zu einer Versicherungssumme in Höhe von 500.000 Euro (ohne kWp-Begrenzung)

Höchstentschädigungen (in Euro)
Innere Betriebsschäden an Wechseleinrichtern bis 1.000
Wiederherstellung von Daten des Betriebssystems bis 10.000
Kosten (Aufräumungs-, Dekontaminations-, Entsorgungskosten, Bewegungs- und Schutzkosten, Luftfrachtkosten, Schadensuchkosten, Kosten für Erd-, Pflaster-, Maurer- und Stemmarbeiten, Gerüstgestellung) bis zu 1.000 EUR je installierte kWp, mind. 20.000, max. 50.000

Selbstbeteiligung

Die Selbstbeteiligung ist mit 250 Euro vorbelegt, kann aber flexibel in folgenden Stufen verändert werden:

150 Euro | 250 Euro | 500 Euro | 1.000 Euro

SynTool

Im SynTool finden Sie einen ausführlichen Überblick der Leistungen.

Optionale Erweiterungen

Ertragsausfall:

  • Der Versicherungsschutz kann durch eine Ertragsausfallversicherung zur Absicherung der entgangenen Einnahmen aus dem Stromverkauf und den ggf. entstandenen Mehrkosten für Fremdstrombezug bei Eigenverbrauch sinnvoll ergänzt werden.
  • Dabei ist keine Ermittlung der Versicherungssumme notwendig. Die Versicherungssumme beträgt pauschal 20 % der Summe der Versicherungswerte der versicherten Photovoltaikanlage im Neuzustand. Ein Unterversicherungsverzicht gilt als vereinbart.
  • Die Haftzeit beträgt:
    • - drei Monate für Anlagen bis 20 kWp
    • - sechs Monate für Anlagen ab 21 kWp
    • - zwölf Monate bei Sachschäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion sowie durch Schäden am Gebäude

Schadenbeispiel

  • Aufgrund eines Gewitters mit Hagelschlag wurde mehr als ein Drittel einer Photovoltaikanlage zerstört. Der Schaden beläuft sich auf 25.000 Euro

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