Für selbstfahrende und fahrbare Arbeitsmaschinen, Anlagen und Stapler

Maschinenversicherung fahrbar

Fahrende Arbeitsmaschinen sowie Stapler haben den Vorteil, dass sie flexibel an vielen Orten einsetzbar sind. Diese Mobilität birgt aber auch Risiken. Bei den Schäden handelt es sich oft um technische Störungen, Produktfehler oder menschliches Versagen. Die Gothaer GewerbeProtect Maschinenversicherung für selbst fahrende und fahrbare Arbeitsmaschinen, Anlagen und Stapler bietet Versicherungsschutz gegen unvorhergesehene und plötzlich an Maschinen und maschinellen Anlagen eintretende Schäden.

Vertriebsunterstützung für die Maschinenversicherung fahrbahr

  • Pauschaler Versicherungsschutz für alle selbstfahrenden und fahrbaren Arbeitsmaschinen und Stapler
  • Aufräum- und Entsorgungskosten bis 30.000 Euro mitversichert
  • Grobe Fahrlässigkeit mitversichert
  • Unterversicherungsverzicht
  • Weltweiter Versicherungsschutz bei vorrübergehenden Einsätzen
  • Ermittlung des Versicherungswertes auf Basis des Kaufpreises der versicherten Sachen im Neuzustand
  • Unverzüglicher Reparaturbeginn bis zu einer Schadenhöhe von 5.000 Euro möglich (kann über PlusBaustein auf 10.000 Euro erhöht werden)
  • Nachhaltige Aspekte in den Deckungsinhalten

Zielgruppe

Die Gothaer GewerbeProtect Maschinenversicherung für selbstfahrende und fahrbare Arbeitsmaschinen, Anlagen und Stapler ist genau auf die Bedürfnisse von kleinen und mittelständischen Unternehmen zugeschnitten.

Produktinformationen

Die Gothaer GewerbeProtect Maschinenversicherung für selbstfahrende und fahrbare Arbeitsmaschinen, Anlagen und Stapler bietet Versicherungsschutz gegen unvorhergesehene und plötzlich an Maschinen und maschinellen Anlagen eintretende Schäden. Sie bietet pauschalen Versicherungsschutz ohne die Maschinen und Stapler einzeln versichern zu müssen.

Versicherte Gefahren

Versichert sind alle unvorhergesehen eintretenden Beschädigungen und Zerstörungen versicherter Sachen sowie das Abhandenkommen infolge von Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub.

Hierzu zählen insbesondere:

  • Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder Vorsatz Dritter
  • Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
  • Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung
  • Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen
  • Wasser-, Öl- oder Schmiermittelmangel
  • Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung
  • Sturm, Frost, Eisgang, Erdbeben oder Überschwemmung

Highlights

  • Ermittlung des Versicherungswertes auf Basis des Kaufpreises der versicherten Sachen im Neuzustand
  • Pauschaler Versicherungsschutz für alle selbstfahrenden und fahrbaren Arbeitsmaschinen und Stapler
  • Unterversicherungsverzicht
  • Vorsorgeversicherung in Höhe von 20 % der Versicherungssumme
  • Weltweiter Versicherungsschutz bei vorrübergehenden Einsätzen
  • Mitversicherung von Sachschäden durch grobe Fahrlässigkeit
  • Erhöhte Kosten durch Technologiefortschritt sind eingeschlossen
  • Unverzüglicher Reparaturbeginn bis zu einer Schadenhöhe von 5.000 Euro
  • Kosten für die Anmietung von Ersatzmaschinen bis zu 5.000 Euro (max. 3 Monate)
  • Neuwertentschädigung im Totalschadenfall bis zu einem Jahr, gerechnet ab erster Inbetriebnahme mit maximalem Zeitwertabzug von 50 % bis sieben Jahre
  • Weitere Deckungserweiterungen: Siehe die Tabelle mit Höchstentschädigungen
  • Übernahme von Mehrkosten für nachhaltige Maßnahmen im Schadenfall bis 10.000 Euro, z.B. Ökologische Standards, Umweltberatung, Ökologische Entsorgung, Ökologische Entsorgung
  • Mehrkosten für Reparatur statt Austausch bis 2.500 Euro
  • Pauschale Versicherungssumme bis 500.000 Euro

Versicherungssummen -Maschinenversicherung

  • Maschinen, Anlagen und Stapler können bis zu einer Versicherungssumme von 250.000 Euro versichert werden.

Höchstentschädigungen (in Euro)
Wiederherstellung von Daten und Betriebssystemen bis 10.000
Kosten (z.B. Aufräumungs-, Dekontaminations-, Entsorgungskosten, Bewegungs- und Schutzkosten, Luftfrachtkosten, Mehrkosten für Provisorien, Kredit-/Leasingkosten) bis 30.000

Selbstbeteiligung

Die Selbstbeteiligung ist mit 250 Euro vorbelegt, kann aber flexibel in folgenden Stufen verändert werden:

Selbstbeteiligung in Euro:

150 Euro | 250 Euro | 500 Euro | 1.000 Euro

Darüber hinaus gelten nachstehend genannte Selbstbeteiligungen:

  • Bei Abhandenkommen durch Diebstahl, Unterschlagung, Einbruchdiebstahl oder Raub des ganzen Gerätes oder der durch Schrauben oder Ketten mit Schloss an der versicherten Sache befestigten Bestand-, Zubehörteile und der versicherten Zusatzgeräte: 10 %, mindestens jedoch der je versicherte Sache vereinbarte Betrag und max. 10.000 Euro.
  • Bei Glasbruchschäden: 150 Euro. Diese entfällt bei einer Reparatur der Scheibe ohne einen Scheibenaustausch.

SynTool

Im SynTool finden Sie einen ausführlichen Überblick der Leistungen.

PlusBaustein 1

Der PlusBaustein 1 umfasst folgende Leistungen:

  • Sofortiger Reparaturbeginn bis 10.000 Euro
  • Erhöhung der Kostenpositionen bis 50.000 Euro

PlusBaustein 2

  • Erweiterter, sofortiger Reparaturbeginn bis 10.000 Euro (Erhöhung der Kostenpositionen auf 75.000 Euro)

Schadenbeispiel

  • Ein Anhängerkran stürzt beim Schwenken der Last um. Schäden am Ausleger, an der Laufkatze, am Drehkranz und den Stützen treiben die Reparaturkosten in die Höhe.

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