Schutz für Bootseigner gegen Ansprüche Dritter

Sportboot-Haftpflichtversicherung

Die Gothaer Wassersport-Haftpflichtversicherung deckt Schadenersatzansprüche Dritter, die aus Besitz, Führen, Halten oder dem Gebrauch des versicherten Bootes herrühren. Die Wassersport-Haftpflichtversicherung erfüllt die Auflagen des im europäischen Ausland oft gesetzlich vorgeschriebenen Wassersport-Haftpflichtschutzes.

Vertriebsunterstützung für die Sportboot-Haftpflichtversicherung

  • Die Deckungssumme für Personenschäden steht in voller Höhe zu Verfügung, auch wenn nur eine Person geschädigt wird
  • Mitversichert sind zum Beispiel auch der verantwortliche Schiffsführer und die sonst zur Bedienung des Fahrzeugs berechtigten Personen (Crew).
  • Ansprüche der versicherten Personen (Crew) untereinander sind eingeschlossen.
  • Kostenlose Ausstellung der speziellen Versicherungsbestätigung für das Ausland
  • Rat und Hilfe durch die spezielle Gothaer Service-Hotline für Wassersport: Telefon: 0551 701-54288 (werktags zwischen 8:00 und 18:00 Uhr)

Versicherungsschutz und Geltungsbereich

  • Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht privater Sportbooteigner aus Halten, Besitz und Gebrauch des im Versicherungsvertrag bezeichneten Wassersportfahrzeugs.
  • Kostenfreier Einschluss Skipper-Haftpflichtversicherung: Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus dem privaten, nicht gewerblichen Führen von gecharterten Segelyachten bis 150 m² Segelfläche und Motoryachten bis 950 PS.
  • Mitversichert sind auch der verantwortliche Schiffsführer und die sonst zur Bedienung des Fahrzeugs berechtigten Personen (Crew).
  • Eingeschlossen sind auch Ansprüche der versicherten Personen untereinander.
  • Geltungsbereich wahlweise weltweit oder Begrenzung auf deutsche oder europäische Binnengewässer inkl. Nord- und Ostsee. Genaueres ist in den Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen zur Police enthalten.

Leistungsumfang

  • Prüfung der Schadenersatzansprüche
  • Erfüllung berechtigter Schadenersatzansprüche
  • Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche
  • Führung des Prozesses und Übernahme der Prozesskosten im Falle eines Rechtsstreits mit dem Anspruchssteller
  • Bei der Erfüllung berechtigter Ansprüche leistet die Gothaer Sportboot-Haftpflichtversicherung bis zu den im Versicherungsschein genannten Deckungssummen (5 Mio. Euro pauschal oder 10 Mio. Euro pauschal für Personen- und Sachschäden sowie 100.000 Euro für Vermögensschäden).

Vertragslaufzeiten und Zahlungsweise

Die Vertragslaufzeit beträgt generell ein Jahr, wobei eine Einschränkung auf saisonale Deckung gegen Rabatt möglich ist. Grundsätzlich wird eine jährliche Zahlweise vereinbart. Bei entsprechendem Teilzahlungszuschlag ist jedoch auch halbjährliche bzw. vierteljährliche Zahlweise möglich.

Ausschlüsse

  • Vorsatz
  • Geldstrafen und Bußgelder
  • Haftpflichtansprüche, die über den Umfang der gesetzlichen Haftpflicht hinausgehen
  • Schäden, die der Versicherungsnehmer bestimmten nahen Angehörigen zufügt (z. B. Ehegatte, minderjährige Kinder). Hier empfiehlt sich der Abschluss einer passenden Unfallversicherung über das Konzept für Wassersportler.

Unser Service: Versicherungsbestätigung für das Ausland

In einigen Ländern ist das Bestehen einer Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben und muss durch die Vorlage einer Versicherungsbestätigung nachgewiesen werden. In Italien wird ein Zertifikat auch für einen Transittransport auf der Straße benötigt.

Gerne stellt die Gothaer rechtzeitig vor Reiseantritt die speziell benötigte Versicherungsbestätigung schnell und kostenlos zur Verfügung. Vor Vertragsabschluss sollte bedacht werden, dass für Fahrten nach Italien eine Mindestdeckungssummevon 7.3 Mio. Euro benötigt wird.

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