

Als Krafträder oder Kraftroller gelten Fahrzeuge, die über 125 ccm Hubraum oder eine Motorleistung von mehr als 11 kW (15 PS) bei mindestens 50 ccm Hubraum verfügen. Sie sind damit Motorräder im eigentlichen Sinn.
Fahrerkreis und Fahreralter
In Haftpflicht und Kasko richtet sich die Tarifierung nach Fahrerkreis und Fahreralter mit den Nutzerkreisen "Single-Nutzung", "Eingeschränkte Nutzung" bei Nutzung durch den VN und weitere Fahrer, wobei die häusliche Gemeinschaft nicht relevant ist sowie "Beliebige Nutzung".
Kombi-Bonus
Weitere Gothaer Sachversicherungen, z.B. Haftpflicht, Hausrat oder auch Unfall wirken sich deutlich beitragsmindernd aus (10% bei mehreren Verträgen). Die Multirisk-Produkte "Wohnung&Wert" und "Heim&Haus" zählen jeweils als mehrere Verträge und berechtigen so schon allein zum Kombi-Bonus.
Bonus für Kinderunfallversicherung
Nachlass bei bestehenden Gothaer-Kinderunfallversicherungen für Kinder unter 7 Jahren.
Regionalklasse
Anders als bei PKW wird bei den Motorrädern nur nach dem jeweiligen Regierungsbezirk und nicht nach dem Zulassungsbezirk differenziert. In der Haftpflicht gibt es fünf Regionalklassen (Klasse 0 bis 4) und in der Teilkasko acht Klassen (Klasse 0 bis 7). Analog der PKW-Regionalisierung werden auch die Regionalklassen für Motorräder mit Bestandswirkung jährlich neu festgelegt. Relevant für die Regionalisierung ist der Wohnsitz des Halters.
Motorleistung
Die Beiträge in der Haftpflicht- wie in der Kaskoversicherung richten sich nach der Leistung (kW).
Dauer der Saison
Saisonkennzeichen ab einem Monat Saisondauer möglich.
Fahrzeuge mit ABS
Für Motorräder mit ABS wird ein 10%iger Beitragsnachlass in der Fahrzeughaftpflicht gewährt. Auch bestehende Verträge erhalten diesen Nachlass, wenn das versicherte Motorrad mit ABS nachgerüstet und dies entsprechend nachgewiesen wird. Voraussetzung ist jedoch eine Umstellung auf den aktuellen Tarif.
Fahrzeugalter / Oldtimer
Besonders günstige Beiträge gibt es für historische Motorräder (älter als 30 Jahre und Fahrzeugwert (Marktwert) mindestens 5.000 Euro)
Die Tarifierung erfolgt nach den Tarifgruppen:
N = Normal
B = Öffentlicher Dienst
D = Energieversorger, Banken und Bausparkassen, IT- und Telekommunikations-Branche (produzierende Unternehmen, keine reinen Handelsbetriebe)
V = Versicherungsbranche
Partner-/ Eltern-Rabatt
Hat ein Ehe- oder Lebenspartner, bzw. ein Elternteil bereits einen PKW, ein Wohnmobil, Trike, Quad oder ein Motorrad bei der Gothaer versichert, kann eine sofortige Einstufung in SF ½ erfolgen.
Zweitfahrzeug-Bonus
Mit Tarif 07.2010 wurde der Zweitwagen-Bonus auf Kräder ausgeweitet. Hat der Versicherungsnehmer oder der Ehe-/ Lebenspartner, bereits einen Pkw, Krad, Trike, Quad oder Wohnmobil als Erstfahrzeug bei uns versichert und ist dieses Fahrzeug mindestens in SF-Klasse 5 eingestuft, kann das Zweitfahrzeug in SF-Klass 3 eingestuft werden.
Sondereinstufung "Zweit- wie Erstfahrzeug"
Die Sondereinstufung ist möglich, wenn das Erstfahrzeug ein PKW, Krad, Trike oder Quad ist, VN und Halter bei beiden Verträgen identisch sind, für beide Verträge Single-Nutzung vereinbart ist und dem Krad-Erstvertrag der Tarif 07.2017 zu Grunde liegt.
Personen-, Sach- und Vermögensschäden pauschal bis zu 100 Millionen Euro und im Rahmen dieser Versicherungssumme Personenschäden bis zu 15 Millionen Euro je geschädigte Person |
Öffentliche Ansprüche nach dem Umweltschadengesetz sind bis zu fünf Millionen Euro je Versicherungsfall mitversichert |
Der Versicherungsschutz gilt europaweit |
Beitragsfreie Zusatzversicherung bis zur Höhe der vereinbarten KH-Deckungssumme bei Schäden mit selbstgenutzten Mietwagen und Mietmotorrädern im europäischen Ausland (Mallorca-Deckung). Mit dem Tarif 08.2009 wurde die "Mallorca-Deckung" verbessert. Im Einzelnen gilt: 1. Das bei uns versicherte Fahrzeug kann auch ein PKW, Kraftrad (WKZ 003), Campingfahrzeug, Trike oder Quad sein. 2. Dann hat auf einer Auslandsreise nicht nur der VN, sondern auch sein mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebender Ehe- oder Lebenspartner Versicherungsschutz, 3. wenn er im Ausland einen PKW, ein Wohnmobil oder ein Kraftrad-/roller (auch Klein- oder Leichtkraftrad/-roller) auf seinen Namen anmietet, 4. wobei wir Versicherungsschutz in Höhe der mit uns vereinbarten KH-Deckungssummen gewähren, ggf. ab dem ersten Euro. 5. Versicherungsschutz besteht im gesamten Geltungsbereich der Kfz-Haftpflichtversicherung, einschließlich Deutschland. |
Europa-Schutzbrief gegen Mehrbeitrag von nur 7 Euro pro Jahr in der Haftpflicht enthalten |
Schadenfreiheitsrabatt bleibt bei Unterbrechung des Versicherungsschutzes bis zu sieben Jahre bestehen |
Teilkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung |
Teilkaskoversicherung mit 150 Euro Selbstbeteiligung |
Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung |
Vollkaskoversicherung mit 150 Euro Selbstbeteiligung |
Vollkaskoversicherung mit 300 Euro Selbstbeteiligung |
Vollkaskoversicherung mit 500 Euro Selbstbeteiligung |
Vollkaskoversicherung mit 1.000 Euro Selbstbeteiligung |
Die Kaskodeckungsarten sind frei kombinierbar!
Unwetter, wie etwa die unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitz oder Überschwemmung |
Brand, Explosion oder Kabelkurzschluss |
Glasbruch |
Zusammenstoß mit Haarwild |
Marderbiss |
Diebstahl (auch von Fahrzeugteilen wie beispielsweise Gepäckkoffern) |
Selbstverschuldete Unfälle oder wenn der Unfallverursacher nicht zu ermitteln ist |
Vandalismus, also mut- oder böswillige Beschädigung oder Zerstörung des Fahrzeuges durch Dritte |
Unmittelbar vom Händler/Hersteller gelieferte serienmäßige Fahrzeug-/Zubehörteile sind unbegrenzt mitversichert |
Nachträglich eingebautes Zubehör oder nicht serienmäßig mitgelieferte Zubehörteile sind bis zu 5.000 Euro enthalten |
Kein Abzug "Neu für Alt" bei Wertverbesserungen in Folge einer Reparatur bei Kaskoschaden (außer Bereifung) |
Ab Tarif 07.2016 Motorrad-Kasko mit Neuwertentschädigung innerhalb der ersten 12 Monate ab Erstzulassung |
Verzicht auf Einrede der groben Fahrlässigkeit (außer bei Alkohol- und Drogenfahrten, Straftaten etc...) |