Gothaer Moped-Versicherung: Paar auf Moped ist froh, das KFZ gut versichert zu haben. Gothaer Moped-Versicherung: Paar auf Moped ist froh, das KFZ gut versichert zu haben.

Damit Ihre Kunden unbeschwert durchstarten können

Moped Online

Schnell und einfach kurze Strecken mit Roller, Moped oder E-Scooter zurückzulegen wissen nicht nur Jugendliche zu schätzen! Aber auch bei geringeren Geschwindigkeiten können schnell Unfälle passieren. Hier ist neben dem Helm eine optimale Absicherung besonders wichtig! Mit unserer Mopedversicherung können Sie Ihren Kunden einen umfassenden Versicherungsschutz zu einem günstigen Beitrag anbieten.

Das Beste: Kennzeichen für Moped, E-Scooter und Co. können Ihre Kunden jetzt online bestellen und bezahlen - über das PartnerPortal oder auch über gothaer.de Ihr Kunde erhält dann alles Notwendige einfach und schnell per Post: Kennzeichen, Versicherungsschein und die Versicherungsbescheinigung im Scheckkarten-Format, die der Fahrer immer bei sich führen muss.

Vertriebsunterstützung für Moped Online

  • Ausgezeichnetes Preis-/Leistungsverhältnis auch für junge Fahrer
  • Haftpflicht schon für 53 € im Jahr
  • Haftpflicht plus Teilkasko mit 150 € SB für nur 88 € im Jahr
  • Der Beitrag sinkt, wenn das Kennzeichen erst nach dem 1. Mai benötigt wird
  • Top-Leistungen, auch für E-Fahrzeuge
  • Voll digitaler Bestell- und Bezahlprozess, auch über das PartnerPortal
  • Digitale Bezahlmethoden, unter anderem mit PayPal
  • Kennzeichen und Versicherungsschein erhält der Kunde einfach und schnell per Post
  • Schnelle und unbürokratische 24/7-Schaden-Sofort-Hilfe

Fahrzeuge, die ein Versicherungskennzeichen führen müssen, sind:

Zweirädrige Kleinkrafträder (Leichtmofa, Mofa, Moped, Mokick oder Roller)

Diese Fahrzeuge verfügen über einen Hubraum von nicht mehr als 50 ccm, bzw. bei Elektromotoren über eine Nennleistung von nicht mehr als 4 kW. Die Höchstgeschwindigkeit darf nicht mehr als

  • 20 km/h (einsitziges Leichtmofa),
  • 25 km/h (einsitziges Mofa),
  • 45 km/h (Moped, Mokick oder Roller)
  • 50 km/h, (Moped, Mokick oder Roller sofern bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in Verkehr gekommen) oder
  • 60 km/h, (Moped i.S.d. bisherigen Vorschriften der DDR, wenn bis zum 28.02.1991 erstmals in Verkehr gekommen)

betragen.

Elektrokleinstfahrzeuge / S-Pedelecs

Elektrokleinstfahrzeuge müssen insbesondere folgende Merkmale aufweisen:

  • die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit beträgt nicht weniger als 6 km/h und nicht mehr als 20 km/h,
  • die Fahrzeugmasse beträgt nicht mehr als 55 kg und
  • Fahrzeugbreite beträgt nicht mehr als 70 cm.
  • Nicht selbstbalancierende Elektrokleinstfahrzeuge (z. B. E-Scooter) müssen zusätzlich die folgenden Merkmale aufweisen:
  • sie verfügen über eine Lenkstange,
  • sie dürfen keinen Sitz haben und
  • Ihre Nenndauerleistung beträgt nicht mehr als 500 Watt.
  • Selbstbalancierende Elektrokleinstfahrzeuge (z. B. der Segway i2, nicht jedoch das Modell x2) müssen zusätzlich die folgenden Merkmale aufweisen:
  • sie verfügen über eine Lenk- oder Haltestange und
  • die Nenndauerleistung beträgt nicht mehr als 1400 Watt, wenn mindestens 60% der Leistung zur Selbstbalancierung verwendet werden.


Schnelle Pedelecs (S-Pedelecs) sind zweirädrige Kleinkrafträder nach Art von Fahrrädern mit elektromotorischer Trethilfe über 25 km/h hinaus bis höchstens 45 km/h, jedoch nur solange wie getreten wird,

Fahrzeuge mit mehr als 2 Rädern

Dreirädrige Kleinkrafträder mit Fremdzündungsmotoren verfügen über einen Hubraum von nicht mehr als 50 ccm. Bei anderen Verbrennungsmotoren oder Elektromotoren darf die Nenndauer- oder Nutzleistung nicht mehr als 4 kW betragen. Die Höchstgeschwindigkeit darf nicht mehr als 45 km/h betragen.

Leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge mit Fremdzündungsmotoren verfügen über einen Hubraum von nicht mehr als 50 ccm oder 500 ccm bei Selbstzündungsmotoren. Unabhängig von der Antriebsart beträgt die Nenndauer- oder Nutzleistung nicht mehr als:

  • 4 kW für leichte Straßenquads oder
  • 6 kW für leichte Vierradmobile mit geschlossenem Fahrgastraum

Das Gewicht in fahrbereitem Zustand beträgt in allen Fällen höchstens 425 kg. Die Höchstgeschwindigkeit darf nicht mehr als 45 km/h betragen.

Motorisierte Krankenfahrstühle mit einer Höchstgeschwindigkeit

  • bis 15 km/h

Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)

Voraussetzung für die Versicherung Ihres Fahrzeugs ist, dass dieses über eine gültige Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) für Kraftfahrzeuge (Einzel- oder Typgenehmigung) verfügt. Im Falle einer Typgenehmigung ist die Betriebserlaubnis in der EG-Übereinstimmungsbescheinigung (EC-CoC) oder in der Datenbestätigung dokumentiert. Das betreffende Dokument sollte Ihnen beim Erwerb Ihres Fahrzeuges ausgehändigt worden sein.

Leistungen der Mopedversicherung

Haftpflicht

Personen-, Sach- und Vermögensschäden 100 Mio. pauschal

  • Die Haftpflichtversicherung leistet für Personen-, Sach- und Vermögensschäden pauschal bis zu 100 Mio. Euro.
  • Personenschäden werden im Rahmen dieser Versicherungssumme bis zu 15 Mio. Euro je geschädigte Person ersetzt.

Haftpflicht + Teilkasko mit 150 € Selbstbeteiligung

Personen-, Sach- und Vermögensschäden 100 Mio. pauschal

  • Die Haftpflichtversicherung leistet für Personen-, Sach- und Vermögensschäden pauschal bis zu 100 Mio. Euro.
  • Personenschäden werden im Rahmen dieser Versicherungssumme bis zu 15 Mio. Euro je geschädigte Person ersetzt.

Versicherte Schäden in der Teilkasko

Entwendung

  • Entwendung, insbesondere durch Diebstahl und Raub, ist versichert. Darüber hinaus beinhaltet die Teilkasko eine weitreichende Absicherung, welche über die Entwendung hinausgeht.

Grobe Fahrlässigkeit

  • Wird ein Kaskoschaden durch grobe Fahrlässigkeit verursacht, muss die Versicherung den Schaden nicht bzw. nur teilweise bezahlen. Gothaer Kunden kennen das Problem nicht, denn wir erstatten Kaskoschäden auch bei grober Fahrlässigkeit. Ausnahmen sind aber natürlich Schäden durch Alkohol- und Drogenfahrten oder wenn es bei einer Entwendung dem Dieb allzu leicht gemacht wurde.

Naturgewalten

  • Versichert sind Schäden durch unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitz, Überschwemmung,Erdrutsch, Lawinen oder Muren.

Brand und Explosion

  • Versichert sind Schäden, die durch Brand oder Explosion entstehen.

Glasbruch

  • Ein Glasbruch an Blinker oder Beleuchtung ist schnell passiert. Die Teilkasko sichert auch diese Schäden unkompliziert ab.

Zusammenstoß mit Tieren aller Art

  • Versichert sind Schäden, die durch den Zusammenstoß mit Tieren aller Art entstehen. Dazu gehören z. B. Hirsch, Reh oder Wildschwein.

Tierbiss und Tierbiss-Folgeschäden

  • Versichert sind Schäden, die durch einen Tierbiss am Fahrzeug entstehen. Durch den Biss bedingte Folgeschäden sind bis 3.000 € mitversichert

Kurzschluss an der Verkabelung

  • Versichert sind Schäden, die durch einen Kurzschluss an der Verkabelung entstehen. Dadurch bedingte Folgeschäden sind bis 3.000 € mitversichert.

Besondere Absicherung von Elektrofahrzeugen

  • Versichert sind Schäden durch Brand oder Explosion an Ladestationen oder Wallboxen und
  • Überspannungsschäden beim Laden, die am Ladekabel, an der Bordelektronik oder am Akku selbst entstehen.

Moped-Online – der digitale Weg zum neuen Versicherungskennzeichen

Einen Leitfaden und Antworten auf Fragen rund um das Moped-Online-Verfahren haben wir für Sie hier zusammengestellt: Leitfaden & FAQ zu Moped-Online

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