Der Gothaer AutoMobil-Tarif: Überzeugend, leistungsstark und individuell!

AutoMobil-Tarif

Freuen Sie sich auf den Top gerateten Gothaer AutoMobil-Tarif, u.a. mit dem neuen Auslandsschadenschutz, mit der Gothaer SF-Garantie als besonderem Angebot für Einsteiger, der Treue-Kasko, bei der der Selbstbehalt ohne Schaden einfach so dahin schmilzt, dem Premium-Baustein mit z.B. bis zu 4 Jahre Neuwert- und Kaufpreisentschädigung oder einer Eigenschaden-Deckung, dem Smart-Repair-Angebot im Top-Schutz für die Reparatur kleiner Beulen und Kratzer an privaten PKW ohne SF-Belastung, den Nachlässen für E- und Hybrid-PKW bei gleichzeitig umfassenden Leistungen schon in der Grunddeckung inkl. einer All-Risk-Deckung bis 25.000 Euro für den Akku im Rahmen der Vollkasko u.v.m.

Vertriebsunterstützung für den AutoMobil-Tarif

  • Neu: Baustein Auslandsschadenschutz zur KH-Versicherung
  • Gothaer SF-Garantie für Fahr-Einsteiger ohne eigenen SFR und Profis, die ihren SFR aktuell nicht brauchen: Mitnutzung der Gothaer-versicherten Familien-PKW ohne Nutzerkreis-Änderung, gleichzeitig Aufbau einer Bonus-SF-Klasse für einen späteren Gothaer Kfz-Vertrag, Fahrerschutz inklusive
  • Besondere Angebote für günstige SF-Einstufungen
  • Ersteinstufung PKW über Zweitfahrzeug-Bonus sogar bis SF 6 möglich (44 % Beitragssatz)
  • Treue Kasko mit abschmelzendem Selbstbehalt, ohne Schaden am Ende sogar 0 Euro Selbstbehalt möglich
  • Kasko-Premium-Baustein zusätzlich zum Top-Schutz, u.a. mit: Bis 48 Monate Neuwert- und Kaufpreisentschädigung, Eigenschäden je Schadenfall bis 50.000 Euro (500 Euro Selbstbehalt), Wertminderungs-Ausgleich, Autoinhaltsversicherung
  • Top-Schutz inklusive Smart-Repair-Angebot für private PKW für Parkschäden bis 250 Euro mit nur 50 Euro Selbstbehalt und ohne SF-Belastung
  • Förderung von Nachhaltigkeit: Starke Leistungen für reine Elektro-PKW und PKW mit hybridem Antrieb - u.a. eine All-Risk-Deckung für den Akku bis 25.000 Euro - sind schon in der Grunddeckung enthalten.
  • Schutzbrief für nur 8,90 Euro im Jahr, mit Leistungsplus
  • Teilnehmer am Begleiteten Fahren („Führerschein mit 17“) sind beitragsfrei mitversichert
  • Möglichkeit der CO2-Kompensation für Fahrten mit dem PKW über ClimatePartner
  • Beitragsvorteile unter anderem durch den Bündel-Vorteil (bis zu 15 %) oder bei Vereinbarung die Werkstattservices (18 % auf den Kasko-Beitrag).

Die Kfz-Haftpflichtversicherung (KH)

Leistungen unserer KH-Versicherung

  • Deckungssumme: Für Personen-, Sach- und Vermögensschäden pauschal bis zu 100 Mio. Euro, mit bis zu 15 Mio. Euro je getötete / verletzte Person
  • Mallorca-Deckung inklusive: Beitragsfreie Zusatzversicherung für Haftpflichtschäden bis zur Höhe der vereinbarten Haftpflicht-Deckungssumme bei Schäden mit selbstgenutzten Mietwagen, Mietmotorrädern und gemieteten Campingfahrzeugen, Trikes oder Quads im europäischen Ausland
  • Umweltschadenversicherung inklusive: Bis 5 Mio. Euro für öffentlich rechtliche Ansprüche nach dem Umweltschadengesetz

Gothaer Schutzbrief in der KH

Für nur 8,90 Euro im Jahr ist der Schutzbrief zu KH immer dabei. Mit Hilfe und Kostenerstattung bei Panne, Unfall, Diebstahl und - neu seit 01.07.2021 auch bei Aufhebung der Fahrbereitschaft nach Teile-Diebstahl - sichert er die Mobilität der Kunden. Den genauen Leistungsumfang finden Sie in Absatz A.3 der AKB. Neu: Zum 01.07.2021 wurde der Leistungsumfang des Schutzbriefes noch einmal deutlich erweitert:

Leistungs-Update Schutzbrief 01.07.2021

Hilfe ist rund um die Uhr und an allen Tagen unter folgender Nummer erreichbar:

  • 0800 – 4464 000 und aus dem Ausland unter: 0049 2218277555

Seit 2018 besteht die Möglichkeit der Digitalen Pannenhilfe. Wird die Pannenhilfs-Nummer von einem Mobiltelefon aus angewählt, erfolgt das Angebot, die weitere Hilfe digital zu regeln, inklusive Tracking des gerufenen Dienstleisters. Alternativ besteht natürlich auch weiterhin die Möglichkeit, Hilfe über den direkten Kontakt zu einem Mitarbeiter zu bekommen.

Baustein Auslandsschadenschutz zur KH

Der Baustein Auslandsschadenschutz ist gegen einen Beitrag von 9,80 Euro zur KH versicherbar. Details zum Auslandsschadenschutz finden Sie hier

Baustein Fahrerschutz zur KH

Die Fahrerschutzversicherung ist gegen Aufpreis zur KH versicherbar. Sie deckt den tatsächlich entstandenen Personenschaden des berechtigten Fahrers bei einem ganz oder teilweise selbstverschuldeten Unfall bis zu 15 Mio. Euro je Schadenfall. Geleistet wird für Ansprüche nach Maßgabe der KH (z. B. Verdienstausfall oder Hinterbliebenenrente, nicht jedoch Schmerzensgeld), soweit diese nicht durch Andere übernommen werden (Subsidiarität).

Baustein Rabattschutz zur KH

Ab SF 4 kann gegen Aufpreis Rabattschutz vereinbart werden.

Die Kaskoversicherung – Vollkasko (VK) und Teilkasko (TK)

Die Teilkasko bietet Schutz bei Schäden durch:

  • Brand, Explosion
  • Diebstahl (auch von Fahrzeugteilen wie beispielsweise dem Radio)
  • Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung (Elementarschäden)
  • Glasbruch
  • Zusammenstoß mit Tieren aller Art
  • Tierbiss-Schäden am Fahrzeug. Neu: Ausweitung auf Tierbiss-Schäden im Innenraum des Fahrzeugs, einschließlich Laderaum und Ladefläche
  • Tierbiss-Folgeschäden. Neu: Erhöhung auf 3.000 Euro und Mitversicherung auch von Verunreinigungen nach Tierbiss-Schäden
  • Kurzschlussschäden an der Verkabelung inkl. Folgeschäden. Neu: Erhöhung auf 3.000 Euro.
  • Mitversicherung von mobilen Navis
  • Schutz bei Benutzung von Fährschiffen

Die Vollkasko bietet zusätzlich zur Teilkasko Schutz bei Schäden durch:

  • Selbstverschuldete Unfälle oder wenn der Unfallverursacher nicht zu ermitteln ist
  • Vandalismus, also mut- oder böswillige Beschädigung oder Zerstörung des Fahrzeuges durch Dritte

Neu im Rahmen der Kasko: Umfangreicher Schutz für reine Elektro- und Hybrid-PKW

Die Leistungen sind ohne Aufpreis schon in der Grunddeckung mitversichert:

  • Bis 25.000 Euro, in der VK: Umfassender Schutz für den Akku mit einer Allgefahrendeckung
  • Bis 25.000 Euro: Kurzschluss-Folgeschäden am Akku durch Kurzschluss an der Verkabelung
  • Bis 25.000 Euro: Überspannungsschäden beim Laden an Akku oder Bordelektronik
  • Bis 25.000 Euro: Tierbiss-Folgeschäden am Akku
  • Bis 3.000 Euro: Brandschäden an Wallboxen / Ladestationen beim Ladevorgang
  • Bis 2.000 Euro: Akku-Löschkosten bei Totalschaden
  • Bis 5.000 Euro: Akku-Entsorgungskosten bei Totalschaden

Baustein Top-Schutz zur Kasko

Gegen geringen Mehrbeitrag kann die TK oder VK mit dem Baustein Top-Schutz um folgende Leistungen ergänzt werden:

  • Verlängerung der Neuwertentschädigung auf bis zu 24 Monate nach der Erstzulassung
  • (bei Diebstahl bis zu 12 Monate)
  • Kaufpreisentschädigung nach einem Totalschaden für gebrauchte PKW bis zu 24 Monate ab Kaufdatum (bei Diebstahl bis zu 12 Monate)
  • Mitversicherung von Zubehör und Bordelektronik bis jeweils 10.000 Euro
  • Tierbiss-Folgeschäden bis 5.000 Euro
  • Kurzschlussbedingte Folgeschäden bis 5.000 Euro
  • Mitversicherung von Schäden durch Lawinen, Muren, Erdrutsch und Dachlawinen schon in der TK
  • Kostenersatz bis 1.000 Euro für erforderliche Änderungen von Fahrzeugschlüsseln/ -schlössern nach Einbruch / Raub
  • Übernahme der Zulassungskosten bis 100 Euro bei Totalschaden und Gothaer Folgevertrag
  • Recht auf Schadenrückkauf in VK
  • Für private PKW Reparaturen von Kleinschäden (bis 250 Euro brutto) an der Karosserie nach dem Smart-Repair-Verfahren über Dent Wizard (Marktführer) mit nur 50 Euro Selbstbehalt, einmal pro Jahr. Die Abwicklung erfolgt über die TK und somit ohne Belastung des VK-Schadenfreiheitsrabatts:

    Smart-Repair-Reparaturen Top-Schutz seit 01.07.2021

Baustein Premium-Schutz zur Kasko mit Top-Schutz

Die Kaskoversicherung mit Top-Schutz kann mit dem Baustein Premium-Schutz gegen Mehrbeitrag um das folgende umfassende Leistungspaket ergänzt werden:

  • Eigenschäden: Mitversicherung von Sachschäden an anderen eigenen KFZ oder eigenen Gebäuden / sonstigen Sachen bis 50.000 Euro je Schadenereignis (500 Euro Selbstbehalt), bis 100.000 Euro je Versicherungsjahr. Eigenschäden sind dann im Rahmen der KH mitversichert, Schäden führen entsprechend zur Belastung des KH-Schadenfreiheitsrabattes.
  • Bis 48 Monate Neuwertenschädigung, auch bei Diebstahl
  • Bis 48 Monate Kaufpreisentschädigung, auch bei Diebstahl
  • Bis 1.000 Euro Autoinhaltsversicherung, darunter fällt im Rahmen der VK auch der Schutz für am Fahrzeug befestigte Fahrräder und Sportgeräte, wenn diese durch einen Kollisionsschaden beschädigt wurden.
  • Bis 10.000 Euro für Tierbiss- und Kurzschlussfolgeschäden
  • Mitversicherung von Schäden durch Erdbeben, Vulkanausbrüche, Erdsenkung, Fels- oder Bergsturz schon in der TK
  • Wertminderungsausgleich in den ersten 4 Jahren ab Erstzulassung, wenn nach Unfall oder Vandalismus die Reparaturkosten über 2.000 Euro liegen, in Höhe von 10 % unserer Leistung für die Reparatur
  • Bis 2.500 Euro für Schäden an gemieteten Anhängern (nicht Wohnwagenanhänger) im Falle eines Unfalles, solange der Anhänger mit dem versicherten PKW verbunden ist.
  • Reine Reifenschäden durch Vandalismus
  • Mitversicherung bestimmter Betriebsschäden an der Karosserie in der VK: Motorhaube öffnet sich während der Fahrt selbsttätig, Schneeketten lösen sich.
  • Bis 100 Euro Ersatz von Betriebsmitteln (Öl, Kühlmittel), sofern diese bei Fahrzeugreparaturen ausgetauscht werden müssen

Treue-Kasko

Treue Kasko-Kunden können bei Schadenfreiheit besonders profitieren. In der Deckungsart VK 400 Euro SB inkl. TK 200 Euro SB gilt für PKW folgende Regelung:

Bei Schadenfreiheit reduziert sich der Selbstbehalt zur nächsten Hauptfälligkeit um 50 Euro, sowohl in VK als auch in TK. So sind schließlich jeweils 0 Euro Selbstbehalt möglich. Ist die Vertragslaufzeit im ersten Versicherungsjahr kürzer als 6 Monate, wird erst zur darauffolgenden Hauptfälligkeit reduziert. Im Schadenfall wird unter Beachtung der erreichten SB-Stufe reguliert, anschließend erfolgt zur nächsten Hauptfälligkeit die Rückstufung in die Anfangsstufe VK 400 / TK 200. Es gibt also nicht, wie im SF-System, Rückstufungstabellen oder ähnliches. Die in der Treue-Kasko erreichte Selbstbehaltsstufe ist auch nicht übertragbar. Relevant für die Rückstufung sind alle geschlossenen Schäden, sowohl VK als auch TK, ab einer Entschädigungsleistung von mehr als 150 Euro! Die Treue-Kasko kann nur mit der Hauptfälligkeit 01.01. vereinbart werden.

Baustein GAP-Deckung zur VK

Bei Leasingfahrzeugen und kreditfinanzierten Fahrzeugen kommt es oft vor, dass der Entschädigungsbetrag nach einem Diebstahl oder Totalschaden nicht ausreicht, um die Restforderung auszugleichen. Diese Lücke (GAP) kann gegen Zuschlag auf den Vollkasko-Beitrag geschlossen werden.

Baustein Rabattschutz zur VK

Ab SF 4 kann gegen Aufpreis Rabattschutz vereinbart werden.

Werkstattservice (18 % Kasko-Nachlass)

Wird vereinbart, im Kasko-Schadenfall grundsätzlich eine der über 1.600 Partnerwerkstätten zu nutzen, wird der Kasko-Beitrag um 18 % reduziert. Möchte der Kunde stattdessen nur im Einzelfall die Partnerwerkstatt nutzen, kann er so seinen Selbstbehalt um 100 Euro reduzieren*. Bei Nutzung der Partnerwerkstatt profitiert der Kunde von folgenden Serviceleistungen:

  • 24-Stunden Erreichbarkeit
  • Kostenloser Ersatzwagen für die Dauer der Reparatur*
  • Hol- und Bringservice*
  • Reinigungsservice
  • Sechs Jahre Garantie auf alle ausgeführten Arbeiten sowie Eintritt in die Herstellergarantie
  • *gilt nicht für Glas- und Hagelschäden

Hier gelangen Sie zur Werkstattsuche für Partnerwerkstätten in der Nähe Ihrer Kunden.

Glasschaden

Über unsere Partner KS Autoglas und Carglass erhalten Sie eine kostenfreie Reparatur der Windschutzscheibe. Dies gilt unabhängig vom vereinbarten Selbstbehalt und sogar bei mehreren Schadenfällen im Jahr.

SF-Einstufungsregelungen

Ersteinstufungsregelung

Ersteinstufung für PKW (reguläre Zweitfahrzeugregelung, Führerschein- und Eltern-Kind-Regelung), neu: SF 1 statt bisher SF ½ . Das Erstfahrzeug muss dabei in SF 1 eingestuft sein, wobei auch überwiegend privat genutzte Nicht-PKW (also z. B. Quad, Trike etc.) als Erstfahrzeug in Frage kommen.

Zweitfahrzeug-Bonus

Gilt für privat genutzte PKW, Krafträder, Trikes, Quads oder Campingfahrzeuge und neu: auch Leichtkrafträder (nicht Kleinkrafträder). Einstufung eines Zweitfahrzeugs zu einem bei der Gothaer versicherten Erstfahrzeug zwei Klassen unter dem Erstfahrzeug möglich, maximal in SF 3 (bei Erstfahrzeug in SF 5 oder besser) und mindestens in SF ½. Die Voraussetzungen sind wie bisher, u.a. müssen die Nutzer von Erst- und Zweitfahrzeug mindestens 23 Jahre alt sein. Neu: Ist das Zweitfahrzeug ein privat genutzter Pkw , erfolgt die Einstufung zwei Klassen unter dem Erstfahrzeug, mindestens in SF 1 und maximal in SF 6 (Beitragssatz 44 %).

Kinder umfangreich versicherter Kunden

Neu: gilt nicht mehr nur für privat genutzte PKW, sondern jetzt auch für Krafträder, Leichtkrafträder (nicht Kleinkraftrad), Trikes, Quads oder Campingfahrzeuge (sowohl als Erst- als auch als Zweitfahrzeug). Verbesserte Einstufung des Zweitfahrzeuges nach den bekannten Voraussetzungen in SF 1 möglich. Neu: Ist das Zweitfahrzeug ein privat genutzter PKW, erfolgt die Einstufung zwei Klassen unter dem Erstfahrzeug, mindestens in SF 1 und maximal in SF 3.

Zweitfahrzeug wie Erstfahrzeug

Wie bisher ist für privat genutzte PKW, Krafträder, Trikes und Quads die Berücksichtigung der SF-Klasse des Erstfahrzeugs für das Zweitfahrzeug möglich.

Die Gothaer SF-Garantie im AutoMobil-Tarif Stand 01.07.2022

Details zum neuen Produkt im Tarif 01.07.2022, der Gothaer SF-Garantie als
Einsteiger-SF und als Treue-SF, haben wir für Sie  hier  zusammengestellt.


Leistungsübersicht AutoMobil-Tarif Stand 01.07.2021

Die Leistungen des AutoMobil-Tarifs Stand 01.07.2021 haben wir für Sie in einer Übersicht zusammengestellt.

Tarifierungsmerkmale

Tarifgruppen (Berufsgruppen)

N - Normal

A -Landwirte, Gartenbau-Betriebe (Mitglieder in ldw. oder Gartenbau-BG, Mindestgröße: ½ ha bzw. 2 ha), Jäger

B - Öffentlicher Dienst

L - Beamte auf Lebenszeit

D - Energieversorger, Privatkrankenanstalten, Banken und Bausparkassen, IT- und Telekommunikations-Branche (Hersteller, Installations- und Wartungsbetriebe, nicht Einzelhändler)

V - Versicherungsbranche

Jährliche Kilometerleistung

  • Die Kilometerklassen für PKW lauten: bis 3.000 km (seit 07.2018), 6.000 km, 9.000 km, 12.000 km, 15.000 km, 20.000 km, 25.000 km, 30.000 km, über 30.000 km. Im Schnitt liegt die jährliche Fahrleistung bei etwa 15.000 km.

Fahrzeugalter bei Erwerb

  • Alter = Erwerbsdatum – Datum der Erstzulassung
  • Die Altersklassen sind: 0 Tage, bis 3 Jahre, bis 6 Jahre, bis 8 Jahre, bis 9 Jahre, bis 10 Jahre, bis 12 Jahre, bis 13 Jahre, bis 16 Jahre, bis 18 Jahre, bis 23 Jahre, über 23 Jahre.

Nutzerkreis und Fahreralter

  • Bei allen Nutzungsarten erfolgt eine risikogerechte Tarifierung nach dem Alter der Fahrer, insbesondere bei jungen Fahrern bis 24 Jahre und bei älteren Fahrern ab 70 Jahre. Keine Auswirkung auf den Nutzerkreis: Die Teilnahme am Begleiteten Fahren

Single-Nutzung - Fahrzeugnutzung nur durch Versicherungsnehmer

Partner-Nutzung - Nutzung durch 2 Personen Partner: Beliebiges Familienmitglied in häuslicher Gemeinschaft mit dem VN

VN und weitere Familienangehörige - Nutzung durch mehr als 2 Personen, Alle Nutzer: Familienangehörige in häuslicher Gemeinschaft mit dem VN

VN und weitere Fahrer - Nutzung durch mehr als 2 Personen,

ohne häusliche Gemeinschaft mit dem VN

Beliebige Nutzung - Nutzung durch VN und weiteren, nicht näher bezeichneten Personenkreis

Abweichende Halterschaft

Kein Zuschlag für abweichend Halterschaft wird erhoben bei:

  • Werksangehörigen und Schwerbehinderten,
  • Ehe-/Lebenspartnern des VN in häuslicher Gemeinschaft,
  • beliebigen Familienangehörigen des VN in häuslicher Gemeinschaft bei Vereinbarung von Fahrzeugnutzung “Single“, Partner“ oder „VN und weitere Familienangehörige“

Angebot und Antrag

Kundeninformationen

Info- und Werbematerial

Allgemeine Verwaltung

Hinweis

Weiß ist das neue Grün: Die „grüne Karte“ (IVK) hat einen neuen Anstrich bekommen

Zum 01.07.2020 hat die "grüne Karte" (IVK) einen neuen, weißen Anstrich bekommen. Damit sind einige Vorteile verbunden. Seitdem kann die Karte digital als PDF an den Kunden versendet werden und lässt sich anschließend über den heimischen Drucker auch noch ganz kurz vor einer Abreise in den Urlaub auf normalem, weißen Papier ausdrucken. Eine Vorratshaltung des Formulars entfällt dadurch für den SAD. Die Fakten zur neuen Internationalen Versicherungskarte für Kraftverkehr (IVK) im Überblick:

  • Das Druckstück steht unter ( 117633 ) zur Verfügung.
  • Seit Herbst 2020 wird die neue Version der grünen Karte (IVK) zusammen mit dem Versicherungsschein verschickt. Die Kunden erhalten also nur einmal Post.
  • Jedes Land konnte für sich entscheiden, ob und wann es auf das neue Muster umstellt.
  • In Deutschland erfolgte die Umstellung im Zeitraum zwischen dem 01.07.2020 und dem 31.12.2020.
  • Eine bis zum 31.12.2020 ausgegebene Karte in "alter", grüner Farbe ist bis zu deren Ablauf gültig.
  • Seit dem 01.01.2021 müssen alle in Deutschland ausgegebenen IVK schwarz-weiß sein.

Wichtig:

Auch die neue grüne Karte (IVK) muss der Versicherungsnehmer zwingend in ausgedruckter Form mit sich führen. Es reicht nicht, die Datei z.B. auf dem Smartphone vorzuzeigen. Die Rückseite der neuen grünen Karte (IVK) muss im Gegensatz zur alten Version komplett weiß sein. Für die meisten umliegenden Länder ist die IVK nicht mehr erforderlich, da das amtliche Kennzeichen als Versicherungsnachweis dient. In folgenden Ländern ist die IVK noch erforderlich:

Albanien

Aserbaidschan

Bosnien-Herzegowina

Iran

Israel

Marokko

Mazedonien

Moldawien

Montenegro

Serbien

Tunesien

Türkei

Ukraine

Hintergrundwissen zur Grenzversicherung

Die deutschen Versicherer haben aufgrund der humanitären Notlage Flüchtender Kfz-Haftpflichtschäden ukrainischer Pkw übernommen, die ohne Nachweis von ausreichendem Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz nach Deutschland eingereist waren. Diese Zusage war jedoch bis zum 31.05.2022 befristet und konnte nicht verlängert werden. Seit dem 01.06.2022 ist daher auch für Pkw aus der Ukraine der Nachweis einer bestehenden KFZ-Haftpflichtversicherung erforderlich. Der Nachweis ist nur möglich durch

  • eine gültige IVK (Grüne Karte) von einem ukrainischen Versicherer,
  • eine in Deutschland zeitlich und örtlich gültige Grenzversicherung.

Für in Deutschland am Straßenverkehr teilnehmende Kfz aus der Ukraine, die weder über das eine noch das andere verfügen, muss daher eine sogenannte Grenzversicherung bei einem in Deutschland zugelassenen KH-Versicherer abgeschlossen werden.

Grenzversicherung

Die Gothaer ist gesetzlich verpflichtet, eine KH-Versicherung für im Ausland zugelassene Kfz anzubieten, soweit diese in Deutschland keinen regelmäßigen Standort haben werden und bei Einreise kein ausreichender KH-Versicherungsschutz nachgewiesen kann.

Andere Versicherungsarten (z. B. Fahrzeugversicherung oder Gothaer-Schutzbrief) bieten wir in diesem Segment nicht an. Bezüglich der Fahrzeugversicherung gehen wir davon aus, dass ggf. entsprechender Versicherungsschutz über den heimischen K-Versicherer in der Ukraine besteht.

Antragsaufnahme

Für die Antragsaufnahme steht Ihnen das Druckstück 118064 als FDF im PartnerPortal zur Verfügung. Bitte füllen Sie das FDF vollständig aus. Bitte übernehmen Sie die Daten aus den folgenden Papieren:

  • Fahrzeugpapiere,
  • Identitätspapiere sowie
  • die Meldebescheinigung einer deutschen Behörde (soweit vorhanden).

Ist der Kunde bei Antragsaufnahme noch nicht bei einer deutschen Behörde registriert, tragen Sie bitte die vom Kunden angegebene Anschrift ein, ggf. die Anschrift, die sich aus den ukrainischen Identitätspapieren ergibt. Soweit Name und Anschrift dort nur in kyrillischen Schriftzeichen enthalten sind, müssen diese phonetisch (also nach Gehör) in lateinische Schriftzeichen transkribiert werden. Dies gilt entsprechend für die Fahrzeugdaten.

Der Versicherungsnehmer muss nicht mit der Person übereinstimmen, auf die das Fahrzeug zugelassen ist.

Bitte tragen Sie, wenn möglich, die Kontaktdaten wie Telefonnummer und/oder E-Mailadresse im Antrag ein.

Der Versicherungsbeginn darf nicht vor dem Tag der Antragstellung liegen.

Die Gothaer bietet die Grenzversicherung nur mit einer Laufzeit von 6 Monaten ab Versicherungsbeginn an. Es kann weder eine längere noch eine kürzere Laufzeit vereinbart werden. Bitte beachten Sie, dass das Ablaufdatum genau 6 Monate nach Vertragsbeginn liegt.

Da es sich bei den Fahrzeughaltern in der Regel um Personen handelt, die ihren ständigen Wohnsitz im Ausland haben, ist der fällige Beitrag bei Antragsstellung von Ihnen in bar zu kassieren. Eine Ratenzahlung oder der Einzug der fälligen Prämie via LSV ist nicht möglich.

Bitte quittieren Sie den Empfang des Beitrags auf dem Antrag mit Ihrer Unterschrift. Ein entsprechendes Feld findet sich unter der Beitragsangabe.

Nachfolgend ist das Muster eines modernen Fahrzeugscheins aus der Ukraine abgebildet. In der rechten Spalte sind den jeweiligen Feldern die Kurzbezeichnungen zugeordnet, die dem deutschen Fahrzeugschein entsprechen.

Ukrainischer Musterfahrzeugschein:

A = Amtliches Kennzeichen

D.1 = Fabrikat / Hersteller

E = Fahrgestellnummer (FIN)

Bitte händigen Sie dem Kunden neben dem ausgedruckten Antragsformular mit der von Ihnen unterschriebenen Quittung die Erklärungen und wichtigen Hinweise, das Produktinformationsblatt sowie die Allgemeinen Versicherungsbedingungen aus.

Bitte reichen Sie eine Kopie des Antrags immer zusammen mit Kopien vom Fahrzeugschein, dem Identitätspapier und soweit vorhanden von der behördlichen Meldebescheinigung ein. Bitte senden Sie sämtliche Unterlagen an die E-Mailadresse „ Grenzversicherung@gothaer.de “.

Sollte die Antragskopie keine Quittung über den von Ihnen kassierten Beitrag enthalten, können Sie die Einnahme des Beitrags auch per E-Mail bestätigen.

Wichtig: Solange der Beitrag von Ihnen nicht kassiert wurde, kann der Versicherungsschein nicht ausgestellt werden.

Tarifierung

Die Beiträge entnehmen sie dem Tarifblatt. Dieses finden Sie hier

Wichtig: Bitte tragen Sie neben dem Beitrag unbedingt auch die Höhe der Versicherungssteuer in das dafür vorgesehene Feld auf dem Antrag ein.

Versicherungsschein

Nach Zugang der vollständigen Unterlagen sowie der Bestätigung über den eingenommenen Beitrag wird der Versicherungsschein zur Grenzversicherung ausgestellt.

Dieser wird dem Kunden bzw. Ihnen als PDF-Datei via E-Mail zur Verfügung gestellt. Sollte der Versicherungsnehmer über keine E-Mailadresse verfügen, erhalten Sie die Vertragsunterlagen zur Übergabe an den Versicherungsnehmer.

Der Versicherungsschein gilt gleichzeitig als Versicherungsbescheinigung für die KFZ-Haftpflichtversicherung und muss bei Inbetriebnahme des Fahrzeugs in Papierform mitgeführt werden. Daher muss der Versicherungsschein vom Versicherungsnehmer oder von Ihnen vor Gebrauch ausgedruckt werden.

Beurkundung der Grenzversicherung

Mit der Übersendung des Versicherungsscheins werden Sie gleichzeitig gebeten, den Beitrag innerhalb einer Woche unter Angabe der auf dem Versicherungsschein enthaltenen Versicherungsscheinnummer zu überweisen. Von Sammelüberweisungen sehen Sie bitte ab.

Die Provision wird zusammen mit dem Beitrag gebucht. Daher überweisen Sie bitte den von Ihnen eingenommenen Beitrag vollständig auf das Beitragskonto unter Angabe der Versicherungsnummer.

Vorzeitige Vertragsaufhebung

Im Falle einer vorzeitigen Vertragsaufhebung, z. B. aufgrund Kündigung nach Schaden oder Wagniswegfall wegen Verschrottung, wird der Beitrag ggf. p.r.t erstattet. Wichtig: Der VN darf den Versicherungsschein nach Vertragsbeendigung nicht mehr als Versicherungsbescheinigung verwenden. Im Schadenfall hat der Kunde keinen Versicherungsschutz.

Wichtig: Versicherungsbeginn und –ende werden zu Auskunftszwecken an den Verband gemeldet, für den Fall von Anfragen zum Versicherungsschutz durch die Polizei, Geschädigte oder Behörden.

Wird das versicherte Fahrzeug vor Ablauf des Vertrages nach Deutschland umgemeldet, weil es künftig seinen regelmäßigen Standort in Deutschland haben wird, gilt hierfür der übliche Antragsprozess. Der anteilige Beitrag aus der Gothaer-Grenzversicherung kann auf den neu abgeschlossenen KFZ-Vertrag angerechnet werden. Der Schadenverlauf aus der Grenzversicherung wird für den Anschlussvertrag berücksichtigt.

Erneuerung der Grenzversicherung

Nach Ablauf der Grenzversicherung kann diese einmalig erneuert werden. Eine Verlängerung des bestehenden Vertrages ist nicht möglich. Daher gehen Sie bitte auch im Falle einer Erneuerung des Vertrages wie unter Punkt 3 beschrieben vor. Bitte überprüfen Sie dabei die Anschrift und die Fahrzeugdaten erneut.

Ansprechpartner : Anja Lohmann

Telefon : 0221 308 11039

Anja.lohmann@gothaer.dewww.gothaer.de



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