Unbeschwert auf die Jagd gehen

Jagdhaftpflicht

Die Jagdhaftpflichtversicherung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung zur Deckung der spezifischen Jagdrisiken. Als Marktführer und vielfacher Testsieger legt die Gothaer darüber hinaus besonderen Wert darauf, umfassenden und speziell auf die Bedürfnisse der Zielgruppe abgestimmten Versicherungsschutz zu bieten.

Vertriebsunterstützung für die Jagdhaftpflichtversicherung

  • Verletzungen zwischen Personen am gleichen Wohnsitz durch den Gebrauch von Hieb-, Stoß-, und Schusswaffen (auch Pfeil und Bogen)
  • Verletzung des Versicherungsnehmers durch Schusswaffen Dritter
  • Ausleihen des Hundes zu jagdlichen Zwecken
  • Konditions- und Summendifferenzdeckung bei vorzeitigem Versicherungswechsel, Nachhaftung und Vorsorgeversicherung
  • Eingeschlossene Ansprüche des Hüters an Hundebesitzer
  • Erweiterung der Deckung für Schäden durch Gefälligkeitshandlungen
  • Jagdscheinanwärter-Deckung für Ehegatten oder -gattin und in häuslicher Gemeinschaft lebende Kinder
  • Frettchen, Beizvögel und Eulen in unbegrenzter Anzahl
  • Versichert sind Hunde in unbegrenzter Anzahl, inkl. Mietsachschäden
  • Haftpflichtschäden aus der Pflege von jungem und krankem Wild
  • Beschädigung und Abhandenkommen fremder Sachen, die gemietet oder geliehen sind
  • Einschluss der Produkthaftung bei Verkauf und Weitergabe von Wild bzw. Wildbret
  • Schäden durch das Be- und Entladen des eigenen Kfz zum Zwecke der Jagdausübung (Rabattschoner der Kfz-Versicherung)
  • Verwendung von Drohnen zu jagdlichen Zwecken
  • Kaution bis zu 200.000 Euro innerhalb von Europa
  • Weitere Vergünstigungen für Mitgliederinnen und Mitglieder in einem Landesjagdverband

Mögliche Versicherungsnehmer

  • Jäger und Berufsjäger
  • Jagdpächter und Jagdherren
  • Jagdaufseher
  • Förster, Forstbeamte und Forstaufseher
  • Falkner, soweit es sich um eine unmittelbar oder mittelbar mit der Jagd in Verbindung stehende Tätigkeit oder Unterlassung handelt

Weitere versicherte Personen

  • Personen, die zur Leitung des Jagdbetriebes eingestellt wurden (ausgenommen Jagdscheininhaber bei Tätigkeiten, für die der Besitz eines Jagdscheines vorgeschrieben ist)
  • Treiber und sonstige Jagdgehilfen im Revier, bei Tätigkeiten, für die kein Jagdschein vorgeschrieben ist
  • Nicht gewerbsmäßige Hüter des Jagdhundes des Versicherungsnehmers (z. B. Ehefrau oder Kinder)

Versicherte Risiken

  • Unmittelbarer und mittelbarer Zusammenhang mit der Jagdausübung
  • Halten und Gebrauch von bis zu unbegrenzt Jagdhunden und Beizvögeln
  • Betrieb von jagdlichen Einrichtungen
  • Durchführung von Gesellschaftsjagden
  • Erlaubtes Bejagen und Erlegen von Gatterwild, Rabenvögeln und Kormoranen sowie von Kaninchen, Tauben und anderem Wild in befriedeten Bezirken
  • Nichtgewerbsmäßigem Wiederladen
  • Halten, Besitzen und Führen eines nicht zulassungs- und versicherungspflichtigen Fahrzeuges im Revier

Eingeschlossene Ansprüche

  • Schmerzensgeldansprüche Angehöriger bei Schussverletzungen
  • Abhandenkommen fremder Sachen
  • Personen- und Sachschäden aus dem Verkauf und Weitergabe von Wild bzw. Wildbret (Produktrisiko)
  • Versicherungsschutz für Forderungsausfälle
  • Vermögensschäden

Weltweiter Geltungsbereich

Der Versicherungsschutz gilt weltweit, innerhalb Europas mit Kautionsklausel (bis 100.000 Euro). Einige Jägerreiseländer verlangen den Abschluss einer Jagdhaftpflichtversicherung vor Ort. Auch in einem solchen Fall ist die Gothaer Jagdhaftpflicht von erheblicher Bedeutung, da sie bis zur Höhe der Deckungssumme immer dann schützt, wenn der eingetretene Schaden die ausländischen Deckungssummen übersteigt.

Angebot und Antrag

Weitere Optionen

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