Sicherheit für Bauvorhaben bis 2,5 Mio. Euro gemäß Tarifauszug

Bauleistungsversicherung

Unvorhergesehene Schäden am Bau deckt die Bauleistungsversicherung. Ersetzt werden alle Kosten, die aufgewendet werden müssen, um den ursprünglichen Zustand des Gebäudes wiederherzustellen. Dies gilt sowohl für Schäden, für die der Bauherr aufkommen muss als auch für solche, für die der Bauunternehmer und die Handwerker das Risiko tragen.

Vertriebsunterstützung für die Bauleistungsversicherung

  • Der Beitrag für die Vielgefahrendeckung der Bauleistungsversicherung ist vergleichsweise gering im Vergleich zu Schäden, die den wirtschaftlichen Ruin gerade eines privaten „Häuslebauers" bedeuten können.
  • Umfassender Versicherungsschutz für Kunden durch eine auf die Zielgruppe zugeschnittene Deckung.
  • Die Bauleistungsversicherung kostet den Bauherrn letztlich keinen Cent, wenn er mit den bauausführenden Handwerksbetrieben vereinbart, den Versicherungsbeitrag anteilig „umzulegen".

Die Versicherung gilt nur für Gebäude (Neubau, Umbau und Sanierung) bis zur schlüsselfertigen Herstellung und mit einer Versicherungssumme bis 2.500.000 EUR. Mitversichert sind auch der Gebäudeversorgung dienende Solar-Anlagen (Photovoltaik oder Solarthermie) oder Geothermieanlagen bis 100 Meter Bohrtiefe bis zu einer Versicherungssumme von jeweils 50.000,00 Euro. Für alle anderen Bauvorhaben sind die Versicherungsmöglichkeiten und Beiträge bei Ihrem TV-Ansprechpartner zu erfragen und der (207172) auszufüllen.

Dazu zählen die Mitversicherung von Altbauten mit einem Baujahr vor 1960 sowie Bauvorhaben.

  • mit höheren Versicherungssummen
  • mit besonderen Baumaßnahmen (z.B. Pfahlgründung, Berliner Verbau) über einem Gesamtwert von 50.000,00 Euro
  • in Überschwemmungsgebieten (ZÜRS 3 und 4)
  • unter Denkmalschutz
  • von Asylanten- / Flüchtlingsunterkünfte (auch Systembauten wie z.B. Wohncontainer)
  • mit Bohrungen für Geothermieanlagen über 100 Meter Bohrtiefe"

Für wen ist die Bauleistungsversicherung?

Versichert sind der Versicherungsnehmer (Bauherr oder sonstige Auftraggeber) und alle am Bau beteiligten Unternehmer. Da der Bauherr die Versicherung auch für die bauausführenden Betriebe abschließt, kann er im Bauvertrag eine anteilige Aufteilung des Versicherungsbeitrags auf alle Unternehmer vereinbaren.

Was ist versichert?

Versichert ist die Herstellung des im Versicherungsschein bezeichneten Bauvorhabens. Das sind alle Bauleistungen vom Fundament bis zum Dachstuhl, ebenso Baustoffe, Bauteile und als wesentliche Bestandteile einzubauende Einrichtungsgegenstände, die wie alle anderen Bauteile durch die Ausbauarbeit eines Handwerkers in das Bauwerk unverrückbar eingehen.

Was ist nicht versichert?

Beispiele: Nicht als wesentliche Bestandteile einzubauende Einrichtungsgegenstände, Baugeräte mit Zusatzeinrichtungen, Kleingeräte und Handwerkszeuge, Spezialgerüste, Baubuden, Magazine usw. Fahrzeuge aller Art, Akten, Zeichnungen und Pläne.

Welche Schäden sind abgedeckt?

Versichert sind unvorhergesehen eintretende Schäden (Beschädigungen und Zerstörungen) an versicherten Bauleistungen oder an sonstigen versicherten Sachen.

Schadenbeispiele:

  • Durch Sturm wird die Dachkonstruktion zerstört.
  • Die Stahlbetondecke stürzt während des Betonierens ein.
  • Durch eine Überschwemmung nach einem Wolkenbruch verschlammt der Keller.
  • Der frisch eingebrachte Estrich wird durch Unbekannte beschädigt.
  • Bereits eingebaute Wasserhähne, Waschbecken und Heizkörper werden entwendet.
  • Vandalen schmieren Farbe auf Wände und Fußböden

Hinweis: Versicherungsschutz für Bauvorhaben mit einer Versicherungssumme über 2,5 Mio. Euro und/oder abweichend vom Tarifauszug finden Sie hier .

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