

Die Versicherung gilt nur für Gebäude (Neubau, Umbau und Sanierung) bis zur schlüsselfertigen Herstellung und mit einer Versicherungssumme bis 2.500.000 EUR. Mitversichert sind auch der Gebäudeversorgung dienende Solar-Anlagen (Photovoltaik oder Solarthermie) oder Geothermieanlagen bis 100 Meter Bohrtiefe bis zu einer Versicherungssumme von jeweils 50.000,00 Euro. Für alle anderen Bauvorhaben sind die Versicherungsmöglichkeiten und Konditionen/Beiträge beim KCU zu erfragen und der entsprechende Antrag (AN207172) auszufüllen.
Dazu zählen die Mitversicherung von Altbauten (bitte Risikofragebogen Altbau einreichen) sowie Bauvorhaben
mit höheren Versicherungssummen |
mit besonderen Baumaßnahmen (z.B. Pfahlgründung, Berliner Verbau) über einem Gesamtwert von 50.000,00 Euro |
in Überschwemmungsgebieten (ZÜRS 3 und 4) |
unter Denkmalschutz |
von Asylanten- / Flüchtlingsunterkünfte (auch Systembauten wie z.B. Wohncontainer) |
mit Bohrungen für Geothermieanlagen über 100 Meter Bohrtiefe" |
Versichert sind der Versicherungsnehmer (Bauherr oder sonstige Auftraggeber) und alle am Bau beteiligten Unternehmer. Da der Bauherr die Versicherung auch für die bauausführenden Betriebe abschließt, kann er im Bauvertrag eine anteilige Aufteilung des Versicherungsbeitrags auf alle Unternehmer vereinbaren.
Versichert ist die Herstellung des im Versicherungsschein bezeichneten Bauvorhabens. Das sind alle Bauleistungen vom Fundament bis zum Dachstuhl, ebenso Baustoffe, Bauteile und als wesentliche Bestandteile einzubauende Einrichtungsgegenstände, die wie alle anderen Bauteile durch die Ausbauarbeit eines Handwerkers in das Bauwerk unverrückbar eingehen.
Beispiele:
Nicht als wesentliche Bestandteile einzubauende Einrichtungsgegenstände, Baugeräte mit Zusatzeinrichtungen, Kleingeräte und Handwerkszeuge, Spezialgerüste, Baubuden, Magazine usw. Fahrzeuge aller Art, Akten, Zeichnungen und Pläne.
Versichert sind unvorhergesehen eintretende Schäden (Beschädigungen und Zerstörungen) an versicherten Bauleistungen oder an sonstigen versicherten Sachen. Hierzu zählen Schäden z. B. durch:
Ungewöhnliche Witterungsverhältnisse (z. B. Niederschläge, Sturm, Hagel und Frost) |
Naturereignisse in ungewöhnlichem Ausmaß (z. B. Erdbeben, Orkan und Erdrutsch) |
Diebstahl fest eingebauter Teile |
Glasbruch |
Fahrlässige und böswillige Handlungen Dritter (z. B. Vandalismus) |
Grobe Fahrlässigkeit |
Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges (sofern vereinbart) |
Krieg |
Kernenergie |
Beschlagnahmen oder sonstige hoheitliche Eingriffe |
Vorsatz des Versicherungsnehmers |
Ferner sind einige Schadenursachen ausgenommen, z. B. soweit gegen anerkannte Regeln der Technik verstoßen oder notwendige und zumutbare Schutzmaßnahmen nicht getroffen wurden |
Versicherungsschutz besteht auf der im Versicherungsschein bezeichneten Baustelle.
Die Versicherungssumme wird gebildet aus den Gesamtherstellungskosten der Baumaßnahme (Summe aller Lohnkosten und Neuwert aller gelieferten Baumaterialien). Einzurechnen sind auch Außenanlagen, Eigenleistungen, Materiallieferungen des Bauherrn oder sonstiger Auftraggeber. Unberücksichtigt bleiben Grundstücks-, Erschließungs-, und Baunebenkosten (z. B. für Makler, Architekten und Ingenieure).
Ersetzt werden alle Kosten, die für die Wiederherstellung des Zustandes vor Eintritt des Schadens aufgewendet werden müssen.