Gothaer Tierhalterhaftpflicht: Mann mit Hund bereitet sich auf einen Stadtlauf vor. Gothaer Tierhalterhaftpflicht: Mann mit Hund bereitet sich auf einen Stadtlauf vor.

Tierisch gute Leistungen, tierisch guter Beitrag

Tierhalterhaftpflicht

Wer eine Katze, Nagetiere oder Wellensittiche zu Hause hat, für den leistet im Schadenfall die Privathaftpflichtversicherung. Für eigene Hunde und seien sie noch so klein zahlt diese jedoch nicht. Auch für Pferde, Rinder, sonstige Reit- und Zugtiere sowie wilde Tiere und Tiere, die zu gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken gehalten werden, wird eine Tierhalterhaftpflichtversicherung benötigt.

Vertriebsunterstützung für die Tierhalterhaftpflichtversicherung

  • Hohe Deckungssummen zwischen 10, 20 oder 50 Mio. Euro* wählbar
  • Forderungsausfalldeckung ohne Mindestschadenhöhe inkl. Vorsatz des Schädigenden
  • Gelegentliche berufliche Nutzung des versicherten Tieres (Therapie- oder Besuchshund bzw. Pferd; Rettungs- oder Such- und Wachhund) gilt für eine selbstständige nebenberufliche Tätigkeit mit max. 12.000 Euro Gesamtjahresumsatz und als Angestellte*r
  • Neuwertersatz für Sachen mit einem Anschaffungswert bis 5.000 Euro (im 1. Jahr nach Erstkauf)
  • Verbesserte Leistungen auch für Bestandskundinnen und -kunden auf Basis der Innovationsklausel (Gothaer Garantie-Paket)
  • Speziell für Hunde : Schutz bei Schäden an zu privaten Zwecken geliehenen/gemieteten Hundeanhängern
  • Speziell für Pferde : Schutz bei Schäden an geliehenen/gemieteten Pferdeanhängern und Reitutensilien bis zur Deckungssumme

*Personenschadenlimitierung 20 Mio. Euro

Was ist versichert?

Die Tierhalterhaftpflichtversicherung schützt den Tierhalter im Rahmen der vereinbarten Deckungssumme vor Schadensersatzansprüchen Dritter, die aufgrund seiner Tierhaltung entstehen können. Anspruchsgrundlage gegen den Tierhalter ist vor allem § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Dieser besagt, dass ein Tierhalter für Schäden, die sein Tier verursacht, haftbar gemacht werden kann. Die Tierhalterhaftpflicht beschränkt sich nicht nur auf die Bezahlung von Schäden. Sie wehrt auch unangemessen hohe oder ungerechtfertigte Forderungen an den Tierhalter ab und setzt sein gutes Recht für ihn durch.

Wer ist versichert?

  • Versichert ist der Versicherungsnehmer auch bei gelegentlicher beruflichen Nutzung es versicherten Hundes als Therapie- oder Besuchshund, Rettungs- oder Suchhund und als Wachhund. Dies gilt für eine selbstständige nebenberufliche Tätigkeit bis max. 12.000 Euro Gesamtjahresumsatz und als Angestellter (keine selbstständige hauptberufliche Tätigkeit).
  • Versichert ist der Versicherungsnehmer auch bei gelegentlicher beruflichen Nutzung es versicherten Pferdes als Therapie- oder Besuchspferd. Dies gilt für eine selbstständige nebenberufliche Tätigkeit bis max. 12.000 Euro Gesamtjahresumsatz und als Angestellter (keine selbstständige hauptberufliche Tätigkeit).

Welche Schadensfälle sind versichert?

Versichert sind Schäden, die durch die Unberechenbarkeit des tierischen Verhaltens eines Hundes oder Pferdes entstehen. Gesetzlich muss der Tierhalter grundsätzlich haften - auch ohne eigenes oder ''tierisches'' Verschulden. Dies kann beispielsweise der Fall sein wenn:

  • ein scheuendes Pferd auf die Straße läuft und einen Unfall verursacht.
  • ein Hund einen Besucher beißt.

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