Bauherrenhaftpflicht: Familie renoviert Bauherrenhaftpflicht: Familie renoviert

Bauvorhaben von Anfang an gut versichert

Bauherrenhaftpflicht

Bei der Bauherrenhaftpflichtversicherung wird die gesetzliche Haftpflicht des Bauherrn für das Bauvorhaben versichert. Sie schützt den Bauherrn und Besitzer in der Bauphase für das zu bebauende Grundstück und das geplante Bauwerk. Unfälle von Freunden und Bekannten können anlässlich einer Besichtigung schnell mal passieren.

Vertriebsunterstützung für die Bauherrenhaftpflichtversicherung

  • Deckungssummen bis 20 Mio. Euro
  • Schützt den Bauherrn oder Besitzer in der Bauphase für das zu bebauende Grundstück gegen Schadensersatzansprüche von Dritten
  • Wehrt unberechtigte Ansprüche ab – auch vor Gericht
  • Der Bauherr ist auch dann versichert, wenn auf dem Baugrundstück mangelnde Hinweise auf Gefahrenquellen vorhanden sind
  • Das Gothaer Garantie-Paket: inklusive Innovationsklausel, Leistungsgarantie gegenüber GDV-Musterbedingungen sowie der Leistungsgarantie gegenüber den Mindeststandards des Arbeitskreises Beratungsprozesse

Was ist versichert?

  • Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Kunden als Bauherr für das im Versicherungsschein beschriebene Bauvorhaben.
  • Versicherungsschutz wird nur geboten, wenn Planung, Bauleitung und Bauausführung an einen Dritten vergeben sind.
  • Eigenleistung und Nachbarschaftshilfe sind bis zu einem veranschlagten Gesamtwert von 25.000 Euro mitversichert. Über diesen Wert hinausgehende Leistungen müssen gegen Beitragszuschlag versichert werden (Klausel 081). Erfolgt das nicht, entfällt auch die Mitversicherung der ersten 25.000 Euro
  • Mitversichert ist auch die gesetzliche Haftpflicht des Kunden als Haus- und Grundbesitzer für das zu bebauende Grundstück und das zu errichtende Bauwerk.
  • Senkschäden sind mitversichert.

Bauen in eigener Regie (Klausel 081)

  • Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht den Kunden aus der Ausführung der Bauarbeiten oder eines Teiles dieser Arbeiten in eigener Regie (auch Selbsthilfe am Bau).

Was ist nicht versichert?

  • Veränderungen der Grundwasserverhältnisse
  • Die gesetzliche Haftpflicht als Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeuges wegen Schäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeuges verursacht werden (vgl. BBR).

Wie hoch sind die Deckungssummen?

Die Gothaer bietet Ihrem Kunden ein umfassendes Deckungskonzept mit drei verschiedenen Deckungssummen. Die Bauherren-Haftpflichtversicherung kann pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden mit folgenden Beträgen abgeschlossen werden:

  • 5 Millionen Euro
  • 10 Millionen Euro
  • 20 Millionen Euro

Angebot und Antrag

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