Sicherheit bei Gütertransporten

Warentransportversicherung (GoCargo)

Kunden müssen nicht unbedingt weltweit in fernen Ländern sitzen – schon auf dem Weg in die nächste Stadt sind Gütertransporte gefährdet. Denn Schiff, Flugzeug, Bahn oder LKW sind keine hunderprozentig sicheren Transportmittel. Selbst die Incoterms, als internationale Regeln für die einheitliche Auslegung der in Außenhandelsgeschäften üblichen Vertragsformeln können im Schadenfall zu ungeahnten Problemen bezüglich der Gefahrtragung und der daraus resultierenden Haftung führen. Schließlich ist die Geltendmachung berechtigter Ansprüche in fernen Ländern auch nicht immer einfach. Gegen solche Risiken kann man sich mit der GoCargo, der Warentransportversicherung der Gothaer, umfangreich absichern.

Vertriebsunterstützung für die Warentransportversicherung (GoCargo )

  • Weltweiter Versicherungsschutz im Rahmen einer Allgefahrendeckung für alle Gefahren, denen die Güter während der Dauer der Versicherung ausgesetzt sind
  • Der Versicherungsschutz kann den individuellen Bedürfnissen angepasst werden.
  • Qualifizierte Beratung zur Schadenverhütung sowie ein aktives Schadenmanagement
  • Entschädigung unabhängig eines Verschuldens oder einer Haftung des Verkehrsträgers
  • Erweiterung auf Wunsch: Erstattung des imaginären Gewinns, des Mehrwerts, des Zolls, der Fracht, der Steuern und Abgaben sowie sonstiger Kosten

Zielgruppe

Handels- und Produktionsbetriebe, die national oder international Güter versenden oder beziehen und ein Interesse daran haben, dass diese Güter die Gefahren der Beförderung sowie die damit verbundenen Lagerungen überstehen.

Was ist versichert?

Versichert sind die im Vertrag genannten Güter während der Beförderung und den damit im Zusammenhang stehenden Lagerungen und/oder sonstige Aufwendungen und Kosten.

Welche Schäden sind abgedeckt? (Volle Deckung)

Die Gothaer Warentransportversicherung trägt alle Gefahren, denen die Güter während der Versicherungsdauer ausgesetzt sind. Der Versicherungsschutz kann durch individuelle Vereinbarungen erweitert oder eingeschränkt werden.

Eingeschränkte Deckung (''Strandungsfalldeckung'')

Der Versicherungsschutz gilt ohne Franchise für Verlust oder Beschädigung der versicherten Güter als Folge der nachstehenden Ereignisse:

  • Unfall des die Güter befördernden Transportmittels; ein Transportmittelunfall liegt auch vor bei Strandung, Aufgrundstoßen, Kentern, Sinken, Scheitern oder Beschädigung des die Güter befördernden Schiffes durch Eis
  • Einsturz von Lagergebäuden
  • Brand, Blitzschlag, Explosion, Erdbeben, Seebeben, vulkanische Ausbrüche und sonstige Naturkatastrophen, Anprall oder Absturz eines Flugkörpers, seiner Teile oder seiner Ladung
  • Überbordwerfen, Überbordspülen oder Überbordgehen durch schweres Wetter
  • Aufopferung der Güter
  • Entladen, Zwischenlagern und Verladen von Gütern in einem Nothafen / Flughafen, der infolge des Eintritts einer versicherten Gefahr angelaufen, oder infolge einer Notlandung eines Luftfahrzeugs angeflogen wurde
  • Totalverlust ganzer Kolli beim Be-, Um-, oder Entladen eines Transportmittels

Leistung im Schadensfall

Die Gothaer Warentransportversicherung erstattet u. a. die Reparatur- oder die Wiederbeschaffungskosten sowie den Beitrag zur großen Haverei, Schadenabwendungs-, Schadenminderungs-, Schadenfeststellungskosten, Kosten der Ermittlung und Feststellung des versicherten Schadens sowie Kosten durch einen für diese Zwecke beauftragten Dritten (Sachverständiger). Ebenfalls ersetzt werden die Kosten der Umladung, der einstweiligen Lagerung sowie die Mehrkosten der Weiterbeförderung infolge eines Versicherungsfalls oder versicherten Unfalls des Transportmittels.

Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?

  • Krieg, Bürgerkrieg oder kriegsähnliche Ereignisse und solche, die sich unabhängig vom Kriegszustand aus der feindlichen Verwendung von Kriegswerkzeugen sowie aus dem Vorhandensein von Kriegswerkzeugen als Folge einer dieser Gefahren ergeben
  • Streik, Aussperrung, Arbeitsunruhen, terroristische oder politische Gewalthandlungen, unabhängig von der Anzahl der daran beteiligten Personen
  • Aufruhr und sonstige bürgerliche Unruhen
  • Beschlagnahme, Entziehung oder sonstige Eingriffe von hoher Hand

Weiterhin nicht versichert sind Schäden durch:

  • Eine Verzögerung der Reise
  • Inneren Verderb oder die natürliche Beschaffenheit der Güter
  • Handelsübliche Mengen-, Maß- und Gewichtsdifferenzen oder -verluste, die jedoch als berücksichtigt gelten, sofern hierfür eine Abzugsfranchise vereinbart ist
  • Normale Luftfeuchtigkeit oder gewöhnliche Temperaturschwankungen
  • Nicht beanspruchungsgerechte Verpackung oder unsachgemäße Verladeweise – es sei denn, der Versicherungsnehmer hat diese weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verschuldet

Der Deckungsumfang umfasst zudem keine mittelbaren Schäden aller Art, sofern nichts anderes vereinbart ist.

Wo gilt die Versicherung?

Der Deckungsbereich erstreckt sich grundsätzlich weltweit, also auf alle Länder und Orte der Erde.

Wie wird die Versicherungssumme ermittelt?

Versicherungswert ist der gemeine Handelswert oder in dessen Ermangelung der gemeine Wert der Güter am Absendungsort bei Beginn der Versicherung, zuzüglich der Versicherungskosten sowie

der Kosten, die bis zur Annahme der Güter durch den Beförderer entstehen, und der endgültig bezahlten Fracht.

Zusätzliche Versicherungsleistungen

  • Erstattung des imaginären Gewinns, des Mehrwerts, des Zolls, der Fracht, der Steuern und Abgaben sowie sonstiger Kosten.
  • Erweiterung des Deckungsschutzes auch auf Güterfolge- und Vermögensschäden.

Schadenbeispiele

Beispiel 1

Eine Kreuzschleifmaschine soll im Rahmen eines Akkreditivgeschäftes ''frei Haus'' von Deutschland nach Baku versendet werden. Vom Absende- bis zum Empfangsort muss diese mehrmals umgeladen und durch mehrere Verkehrsträger (LKW, Bahn, Schiff) transportiert werden. Die Maschine wurde hierbei trotz transportgerechter Verpackung infolge unsachgemäßer Behandlung stark beschädigt.

Beispiel 2

Eine Kreuzschleifmaschine wird ''ab Werk'' von Deutschland nach Bulgarien versendet. Vom Absende- bis zum Empfangsort muss diese mehrmals umgeladen und durch mehrere Verkehrsträger (LKW, Bahn) befördert werden. Die Maschine wurde hierbei trotz transportgerechter Verpackung infolge Fahrlässigkeit beschädigt. Der Käufer, welcher gemäß Lieferklausel sämtliche Kosten und Gefahren trägt, weigert sich jedoch die Maschine so anzunehmen.

Fazit Schäden 1 und 2:

Eine internationale Rechts- und Haftungsverfolgung ist immer schwierig und kann durchaus mehrere Jahre in Anspruch nehmen, i.d.R. verbunden mit erheblichem Ärger und Kosten. Dem kann mit der GoCargo, der Warentransportversicherung der Gothaer vorgebeugt werden, denn diese leistet bedingungsgemäß vor.

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