Spezifische und risikogerechte Branchentarife vor allem für kleine und mittelständische Unternehmen

Gewerbliche Kraftfahrtversicherung

Die Versicherungen für Kraftfahrt und Fuhrpark können für gewerbliche oder überwiegend gewerblich genutzte Kraftfahrzeuge abgeschlossen werden. Neben den Standardprodukten im gewerblichen Kraftfahrtgeschäft werden für bestimmte Branchen maßgeschneiderte Lösungen angeboten. Die Gothaer Kleinflottenlösung bietet hierbei vor allem kleinen und mittelständischen Unternehmen aus den Bereichen Handel, Handwerk und Dienstleistungen spezifischen und risikogerechten Schutz. Die Gothaer Flotte 15+ empfiehlt sich ab einer Fuhrparkgröße von 16 Fahrzeugen. Für Kraftfahrt-Flotten ab 25 Fahrzeugen werden individuelle maßgeschneiderte Lösungen angeboten.

Vertriebsunterstützung für die gewerbliche Kraftfahrtversicherung

  • Spezifische und risikogerechte Branchentarife vor allem für kleine und mittelständische Unternehmen aus den Bereichen Handel, Handwerk und Dienstleistungen.
  • Die Gothaer Kleinflottenlösung bietet für Firmen mit mindestens drei und maximal 15 Fahrzeugen passenden Versicherungsschutz. Sie sichert Besitzer, Halter und Fahrer ab.
  • Der K-Gewerbe-Tarif kann mit dem Kleinflottentarif kombiniert werden und bietet die Möglichkeit, das Geschäft in der gewerblichen Kraftfahrtversicherung weiter auszubauen.
  • Die Gothaer Flotte 15+ empfiehlt sich ab einer Fuhrparkgröße von 16 Fahrzeugen. Sie zeichnet sich durch eine klare Kostenübersicht (Verlaufsrabatt) in der Kraftfahrt-Haftpflicht und Vollkasko (nicht jedoch Teilka
  • Zukünftig neu hinzukommende Fahrzeuge werden ebenfalls in die für den Fuhrpark geltende Verlaufsrabattklasse eingestuft. Nur der Schadenverlauf des gesamten Fuhrparks bestimmt den zukünftigen Beitragssatz. Deshalb führt ein kleiner Einzelschaden nicht zwangsläufig zur Rückstufung. Bei gutem Schadenverlauf steigt die Flotte automatisch in eine höhere Verlaufsrabattklasse.
  • Für Kraftfahrt-Flotten ab 25 Fahrzeugen werden individuelle Tarifierungsmodelle mit festem Beitragssatz bzw. Stückbeiträgen angeboten. Der Versicherungsumfang kann nach Bedarf festgelegt werden.
  • Beitragsnachlässe gibt es in der Kraftfahrt-Haftpflicht, wenn die Fahrzeuganzahl zwischen drei und 15 Fahrzeugen liegt und es sich um Personenkraftwagen und/ oder Lastkraftwagen mit zulässiger Gesamtmasse bis 3,5 Tonnen handelt.
  • Beitragsnachlässe gibt es in der Kraftfahrt-Haftpflicht und Vollkaskoversicherung, wenn eine Gothaer Multirisk-Police (Alt-Bestand, da nicht mehr aktiv im Vertrieb), Gothaer Unternehmer-Police oder Gothaer GewerbeProtect vorhanden ist oder es sich um fabrikneue Fahrzeuge handelt.
  • Kleinflottensondereinstufung: Für Bestandskunden kann für neu hinzukommende Fahrzeuge ohne vorhandene Schadenfreiheitsrabatte gegebenenfalls eine verbesserte Einstufung vorgenommen werden.

Versicherte Personen und Sachen

Die gewerbliche Gothaer Kraftfahrtversicherung ist für gewerblich oder überwiegend gewerblich genutzte Kraftfahrzeuge entwickelt. Die gewerbliche Kraftfahrtversicherung besteht aus einem Bündel von Einzelversicherungen. Dies sind:

  • die Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung
  • die Vollkasko- oder Teilkaskoversicherung
  • die Insassen-Unfallversicherung
  • die Gothaer Kleinflottenlösung
  • der Fuhrpark für Kraftfahrt-Flotten ab 25 Fahrzeugen

Versicherte Gefahren

Die einzelnen Versicherungen bieten Schutz vor folgenden Gefahren:

Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung

Die Gothaer Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung ersetzt Personen-, Sach- und Vermögensschäden pauschal bis zu 100 Millionen Euro und im Rahmen dieser Versicherungssumme Personenschäden bis zu fünfzehn Millionen Euro je geschädigte Person. Sie schützt vor unberechtigten Ansprüchen Dritter. Beitragsnachlässe sind möglich.

Die Vollkaskoversicherung für Gewerbe

Die Gothaer Vollkaskoversicherung für Gewerbe hilft bei selbstverschuldeten Unfällen, wenn der Unfallverursacher nicht zu ermitteln ist oder bei Vandalismusschäden. Im Totalschadensfall wird für Pkws und Kombis in den ersten zwölf Monaten nach der Erstzulassung der Neuwert des Fahrzeuges ersetzt.

Folgende Elektro Deckung für Elektro- und Hybrid PKW ist bereits Bestandteil der Grunddeckung innerhalb der Vollkaskoversicherung:

  • Allgefahrendeckung für den Akku bis 25.000 Euro
  • Übernahme von Entsorgungskosten für den Akku nach Totalschaden bis 5.000 Euro
  • Mitversicherung von Schäden durch Bedienfehler beim Ladevorgang bis 25.000 Euro
  • Tierbiss und Folgeschäden an Akkumulatoren die dem Antrieb des Fahrzeugs dienen, bis 25.000 Euro
  • Kurzschlussschäden an der Verkabelung die dem Antrieb des Fahrzeugs dienen, bis 25.000 Euro
  • Überspannungsfolgeschäden beim Laden an der Bordelektronik oder an Akkumulatoren die dem Antrieb des Fahrzeugs dienen, bis 25.000 Euro
  • Brandschäden an Wallboxen/Ladestationen bis 3.000 Euro
  • Schutzbriefleistungen infolge Fehlbedienung oder nach Entladung des Akkus im laufenden Betrieb, wenn das Fahrzeug nicht mehr fahrbereit ist

Die Teilkaskoversicherung für Gewerbe

Die Gothaer Teilkaskoversicherung für Gewerbe ersetzt Schäden am eigenen Fahrzeug, für die niemand haftbar gemacht werden kann. Dazu gehören Diebstahl und unbefugter Gebrauch des Fahrzeugs sowie Elementarschäden und Zusammenstöße mit Haarwild, Schafen, Ziegen, Rindern und Pferden. Im Totalschadensfall wird für Pkws und Kombis in den ersten zwölf Monaten nach der Erstzulassung der Neuwert des Fahrzeuges ersetzt. Die Windschutzscheibe wird im Schadensfall kostenfrei über den Partner Carglass repariert. Dies gilt unabhängig von der vereinbarten Selbstbeteiligung und sogar bei mehreren Schadensfällen im Jahr.

Insassenunfall-Versicherung

Die Gothaer Insassen-Unfallversicherung bietet eine finanzielle Absicherung für den Invaliditäts- und Todesfall. Sie bietet finanzielle Absicherung, auch wenn

  • der Fahrer für die Unfallfolgen nicht haftet (zum Beispiel bei höherer Gewalt)
  • der Unfallverursacher Fahrerflucht begangen hat
  • die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers nicht zahlt.

Deckungssummen, Leistungsumfang (Stand 01.07.2017)

I. Fahrzeuge zur Personenbeförderung

WKZ 112 - Personenkraftwagen: Eigenverwendung. Haftpflicht mit 100 Millionen Euro pauschal (bei Personenschäden auf fünfzehn Millionen Euro je Person begrenzt) einschließlich Schutzbriefversicherung. Mindestdeckungssummen: 7.500.000 Euro bei Personen-, 1.120.000 Euro bei Sach-, 50.000 Euro bei Vermögensschäden.

Fahrzeugvollversicherung:

  • mit 150 Euro, 300 Euro, 500 Euro, 1.000 Euro Selbstbeteiligung einschließlich
  • Teilkasko mit 500 Euro, 150 Euro Selbstbeteiligung oder ohne Selbstbeteiligung

Fahrzeugteilversicherung:

  • mit 500 Euro, 150 Euro oder ohne Selbstbeteiligung

Alles Weitere zu den Wagnissen ist im Tarif für gewerblich genutzte Fahrzeuge aufgeführt.

Brems-,Betriebs- und Bruchschäden

Versicherbarkeit von Brems-, Betriebs-, und Bruchschäden (BBB) bei Nutzfahrzeugen

Seit 2010 können im Rahmen der Vollkaskoversicherung Brems-, Betriebs- und Bruchschäden (BBB) bei den Wagnissen:

  • leichte und schwere LKW im Werkverkehr (WKZ 251 / 351)
  • leichte und schwere LKW im Güterverkehr (WKZ 261 / 361)
  • Sattelzugmaschinen im Werk- und Güterverkehr (WKZ 401 / 411)
  • Anhänger/Auflieger im Werk- und Güterverkehr (WKZ 581 / 591)

optional mitversichert werden.

Beitragszuschlag

Für diese besondere Vereinbarung beträgt der Beitragszuschlag zu auf die Vollkaskoversicherung einheitlich 25 %.

Zum Download:

Die BBB-Zusatzversicherung ist kein eigenständiger Vertrag, sondern eine Leistungserweiterung der Fahrzeugvollversicherung (Vollkasko). Damit ist das Bestehen einer Fahrzeugvollversicherung Voraussetzung. Dementsprechend hängt die Leistung im Schadenfall davon ab, ob Versicherungsschutz in der Fahrzeugvollversicherung besteht. Wenn ja, führt ein solcher BBB-Schaden dann auch zur üblichen Belastung des Schadenfreiheitsrabattes in der Fahrzeugvollversicherung. Die konkreten BBB-Bedingungsbeschreibungen entnehmen Sie bitte den aktuellen AKB Gewerbe (Stand 07.21) unter Abschnitt A.7.

Risikobegrenzungen, Ausschlüsse, Klauseln

Risikobegrenzung

Bei folgenden Wagnissen besteht eine Anfragepflicht bei der zuständigen Partnervertriebsdirektion/Fachabteilung. Ohne vorherige Entscheidung der zuständigen Abteilung über die Annahme und Beitragsfestsetzung dürfen keine konkreten Angebote oder Deckungszusagen erteilt und Versicherungsbestätigungskarten ausgegeben werden.

Versicherungen für Personen, die bereits bei der Gothaer versichert waren und deren Verträge im Schadensfall oder anlässlich eines Mahnverfahrens gekündigt wurden. Teil- und Vollkaskoversicherungen für:

  • Pkw mit einem Wert ab 100.000 Euro
  • alle übrigen Fahrzeuge mit einem Neuwert ab 150.000 Euro
  • Typklassen 31 bis 33 (Teilkasko)
  • Typklassen 32 bis 34 (Vollkasko)

Kraftfahrtunfallversicherungen mit Versicherungssummen:

  • von über 180.000 Euro für den Todesfall
  • von über 360.000 Euro für Invalidität
  • von mehr als 300 Euro Tage- oder Krankenhaustagegeld

Außerdem für:

  • Trikes
  • Quads
  • Versicherungen für Angehörige ausländischer Streitkräfte
  • Versicherungen mit der Tarifposition "Anfrage bei der Hauptverwaltung Köln oder bei Komposit Industrie-Kraftfahrt''. (Dies sind Risiken, die aufgrund der Schwere des Risikos erfragt und einzeln beurteilt werden müssen z.B. Automobilkräne.)
  • Fahrzeugflotten ab zehn Fahrzeugen
  • Kraftfahrzeug Handel- und Handwerkversicherungen (auch nur ständig rote Kennzeichen)
  • Personenmietwagen
  • Taxis
  • Fahrzeuge für Eil-, Kurier- und Auslieferungsdienste
  • Güterfahrzeuge und Anhänger bei der Verwendung im gewerblichen Güterverkehr oder Umzugsverkehr
  • Omnibusse

Generelle Ausschlüsse

Für folgende Wagnisse besteht ein Zeichnungsverbot:

  • Versicherungen für Fahrzeuge, die kein deutsches amtliches Kennzeichen führen
  • Vollkasko- und Teilkaskoversicherungen ohne Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (auch nur ständige rote Kennzeichen)
  • Kurzfristige Vollkasko- und Teilkaskoversicherungen, auch kurzfristige Einschlüsse

Ausschlüsse in der Kasko

Unerwünschte Wagnisse

Die folgenden Wagnisse sind unerwünscht. Es wird daher nur die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung mit den gesetzlichen Mindestdeckungssummen angeboten.

  • Versicherungen für Fahrzeuge mit Ausfuhrkennzeichen
  • Versicherungen, die von anderen Gesellschaften gekündigt wurden
  • Verträge in Schadenklassen
  • Versicherungen für Selbstfahrervermietfahrzeuge
  • Versicherungen für Fahrzeuge, bei denen eine Leasingfirma Versicherungsnehmer
  • und/ oder Halter ist
  • Versicherungen für Autokräne, Hubwagen und Brückenuntersichtfahrzeuge
  • Versicherungen für Fahrzeuge zur Beförderung von leichtem Heizöl, Treibstoff, gefährlichen oder wassergefährdenden Gütern

Versicherungen für Fahrzeuge mit Ausfuhrkennzeichen

  • Versicherungen, die von anderen Gesellschaften gekündigt wurden
  • Verträge in Schadenklassen
  • Versicherungen für Selbstfahrervermietfahrzeuge
  • Versicherungen für Fahrzeuge, bei denen eine Leasingfirma Versicherungsnehmer
  • und/ oder Halter ist
  • Versicherungen für Autokräne, Hubwagen und Brückenuntersichtfahrzeuge
  • Versicherungen für Fahrzeuge zur Beförderung von leichtem Heizöl, Treibstoff, gefährlichen oder wassergefährdenden Gütern

Gothaer Extra Services und sonstige Sonderleistungen für PKW und Lieferwagen

SMS-Service im Kfz-Schadensfall für Kunden und Anspruchsteller

Seit dem 1. März 2006 erhält jeder Kunde und Geschädigte, der sein Fahrzeug nach einem Unfall in einer Werkstatt reparieren lässt, eine SMS mit folgendem Text: "Sie erhalten in Kürze von der Gothaer-Partner-Werkstatt XY einen Anruf zwecks Vereinbarung eines Reparaturtermins". Per SMS erhalten Kunden so alle relevanten Informationen über die reparierende Werkstatt und können diese jederzeit wieder abrufen. Voraussetzung ist natürlich, dass die Kunden bzw. Anspruchsteller ihre Handynummer angegeben haben. ´

Das Service-Paket der Partnerwerkstätten:

  • Werkstattvermittlungsservice innerhalb einer Stunde
  • Kostenloser Ersatzwagen für die Dauer der Reparatur
  • Hol- und Bringservice
  • Elektronischer Kostenvoranschlag innerhalb von 24 Stunden
  • Reinigungsservice
  • Sechs Jahre Garantie auf alle ausgeführten Arbeiten sowie Eintritt in die Herstellergarantie

Das Qualitäts-Profil der Partnerwerkstätten:

  • Meisterbetrieb
  • Karosserie und Lack unter einem Dach
  • Audatex- / DAT Schadenkalkulation
  • Eurogarant oder ISO-Zertifiziert
  • Eigenes Richtsystem
  • Durchschnittliche Betriebsgröße von zwölf Mitarbeitern
  • Fahrzeug Annahme- und Finishbereich
  • Eigene Ersatzfahrzeuge
  • Ausschließlich Original-Ersatzteile
  • Repräsentativer Kundenempfang

Kfz-Flotten-Risk-Management

Unfälle und Schadenereignisse im Bereich von Kraftfahrzeugflotten können in hohem Maße die unternehmerischen Ziele gefährden. Indirekte Kosten wie Arbeitszeitverlust bei der Schadenabwicklung, Wertminderung an Fahrzeugen, Kosten für Krankheitsvertretungen sind vom Unternehmer selbst zu tragen. Neben den rechnerisch erfassbaren Kosten treten auch nicht quantifizierbare Kosten auf. So verursachen Unfälle Ärger mit den Kunden, Kundeneigentum wird beschädigt und das betriebliche Ansehen leidet bei Unfallhäufigkeit. Die Gothaer führt für ihre Kunden eine Schwachstellenanalysen durch.

Kernstück hierbei sind die:

  • Fahreranalyse
  • Fuhrparkanalyse
  • Schadenanalyse

Eine von der Gothaer entwickelte Software erfasst alle Schadenereignisse mit den dazugehörigen Daten über Fahrer, Fahrzeuge sowie alle Daten, die im Zusammenhang mit dem Schadenereignis stehen wie Datum, Uhrzeit, Unfallort, Unfallhergang, Schadenzahlungen etc. Auf Basis der gewonnenen Daten werden dann Maßnahmen zur Schadenminimierung entwickelt.

Bestehende Versicherungen

Erweiterte Kleinflottensondereinstufung

Für Bestandskunden kann für neu hinzukommende Fahrzeuge ohne vorhandene Schadenfreiheitsrabatte eine verbesserte Einstufung vorgenommen werden

  • Bislang bis max. SF 2 für PKW und max. SF 1 für Lieferwagen
  • Neu: Einheitlich bis max. SF 4 für PKW, Lieferwagen, LKW und landwirtschaftliche Sattelzugmaschinen

Erweiterte Kleinflottensondereinstufung

Für Bestandskunden kann unter besonderen Voraussetzungen für neu hinzukommende Fahrzeuge eine erweiterte Einstufung vorgenommen werden. Folgende zusätzliche Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Der Versicherungsnehmer hat eine positive Deckungsbeitragsrechnung (DB III) bei der Gothaer, bzw. der Versicherungsnehmer kann im Neugeschäft einen entsprechenden Vorschadenverlauf nachweisen
  • Der Versicherungsnehmer hat neben der Kfz-Flotte noch weitere Verträge bei der Gothaer bestehen

Die Einstufung des neu hinzukommenden Fahrzeugs richtet sich nach dem vorhandenen durchschnittlichen Beitragssatz der bestehenden Kraftfahrtversicherungen max. SF5). Die Kraftfahrt-Sachbearbeiter im KCU Köln helfen bei der Ermittlung des durchschnittlichen Beitragssatzes für das neu hinzukommende Fahrzeug. Eine Zusage der Einstufung kann nur nach vorheriger Abstimmung durch die Fachabteilung erfolgen.

Bitte beachten: Eine Zusage dieser Einstufung kann nur nach vorheriger Abstimmung durch die Fachabteilung erfolgen.

Ergänzungsbausteine

GAP-Deckung für leichte und schwere Lkws

In Ergänzung zur GAP-Deckung für Pkws bietet die Gothaer auch für Lieferwagen und Lkws die GAP-Deckung an. Der Zuschlag auf den Vollkasko-Beitrag beträgt bei leichten Lkws zehn Prozent und bei schweren Lkws 15 Prozent. Das neue GAP-Angebot beschränkt sich nur auf Lkws im Werkverkehr. Für Lkws im Güterverkehr wird keine GAP-Deckung angeboten.

Schutzbriefleistungen für gewerblich genutzte Pkws, leichte Lkws/ Lieferwagen

Die Gothaer bietet bei den gewerblichen Pkws und Lkws optional die Schutzbriefleistungen an. Der Deckungsumfang entspricht denen des Automobil-Tarifs. Der Beitrag hierfür beträgt: 14 Euro inklusive 19 Prozent Versicherungssteuer.

Mitversicherte Teile

Versichert sind auch Fahrzeugteile und Fahrzeugzubehörteile, die

  • − im Fahrzeug eingebaut oder
  • − am Fahrzeug befestigt und gegen Wegnahme gesichert sind oder
  • − unter Verschluss verwahrt werden,

soweit sie straßenverkehrsrechtlich zulässig sind und im Folgenden nichts Anderes bestimmt ist.

Fahrzeugteile im Sinne der Bedingungen sind Stücke eines Ganzen. Ohne das jeweilige Fahrzeugteil liegt ein vollständiges Fahrzeug nicht vor. Fahrzeugzubehörteile sind nicht Stücke des Ganzen. Sie haben in ausschließlichem Zusammenhang mit dem Gebrauch des Fahrzeugs unterstützende Funktion oder dienen dem Komfort.

Bei Pkw bis zu einer Gesamtsumme von 5.000,00 €, bei allen übrigen gewerblich genutzten Fahrzeugen bis zu einer Gesamtsumme von 10.000,00 €.

Zuschlagspflichtige Teile

Die heutige Ausstattung der Fahrzeuge veranlasste die Gothaer, die Grenzen für die beitragsfreie Mitversicherung von Fahrzeug- und Zubehörteilen erheblich anzuheben.

Der bisherige Freibetrag bei der Berechnung des Teilezuschlags wurde von derzeit 1.500 Euro für gewerbliche Pkw auf 5.000 Euro und für gewerbliche Nicht-Pkw-Wagnisse auf 10.000 Euro angehoben.

Fahrerschutzversicherung

Die KH kann gegen Aufpreis um den Zusatzbaustein Fahrerschutz erweitert werden. Dieser deckt den tatsächlich entstandenen Personenschaden des berechtigten Fahrers bei einem ganz oder teilweise selbstverschuldeten Unfall. Schutz besteht bis zu 15 Mio. Euro je Schadenfall. Geleistet wird für Ansprüche nach Maßgabe der KH (z. B. Verdienstausfall oder Hinterbliebenenrente, nicht jedoch Schmerzensgeld), so weit diese nicht durch Andere übernommen werden (Subsidiärdeckung).

TOP-Schutz für PKW

Gegen einen geringen Aufpreis auf den Kasko-Beitrag kann mit dem Zusatzbaustein Top-Schutz ein umfangreiches Paket an Kasko-Zusatzleistungen versichert werden.

  • Bis 24 Monate Neuwert- und Kaufpreisentschädigung (bei Diebstahl bis 12 Monate)
  • Absicherung von Schäden durch Lawinen, Muren, Dachlawinen und Erdrutsch auch in der Teilkasko
  • Folgeschäden am Fahrzeug nach Tierbiss oder Kurzschluss bis je 5.000 Euro

Premium-Schutz für PKW

  • Bis 48 Monate Neuwert- und Kaufpreisentschädigung
  • Eigenschäden je Schadenfall bis 50.000 Euro mit 500 Euro Selbstbehalt (bis 100.000 Euro je Versicherungsjahr)
  • Wertminderungsausgleich nach Kaskoschaden bis 10% der Leistung die für die Reparatur des Fahrzeugs erbracht wurde
  • Ersatz von Betriebsmitteln bis maximal 100 Euro
  • Mitversichert sin auch Schäden an der Bereifung des Fahrzeugs
  • Mitversicherte Betriebsschäden

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