Absicherung nach individuellem Risiko

Vermögensschaden-Haftpflicht für Vereine und Verbände

Das Vereinsleben bringt viel Abwechslung mit sich – darunter leider auch Situationen, in deren Folge Vereine für die Haftpflichtansprüche Dritter verantwortlich gemacht werden oder Eigenschäden erleiden können. Nicht nur der Verein selbst, sondern auch seine Organe haften dann in vielen Fällen mit ihrem Privatvermögen. Aus diesem Grund sollte der Verein und seine ehrenamtlichen Organe zuverlässig mit einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung gegen dieses Risiko abgesichert werden.

Vertriebsunterstützung für die Vermögensschaden-Haftpflicht für Vereine und Verbände

  • Innovative Lösung aus dem Besten einer D&O- und einer VSH-Deckung
  • Wettbewerbsfähige Beiträge und Vertragsbestimmungen
  • Kontinuierliche Marktbeobachtung und anpassungsfähige Versicherungslösungen
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Für wen ist die Versicherung?

Eingetragene Vereine und Verbände, die nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ausgerichtet sind und damit keine Gewinnerzielungsabsicht verfolgen. Dies sind z.B. Sportvereine (keine Profisportvereine), Kegelvereine, Schützenvereine, Heimatvereine, Gesangsvereine, Naturvereine, Interessenvereinigungen oder Personenvereinigungen, die einen gemeinnützigen Zweck verfolgen.

Für Vereine bietet die Gothaer bis zu einer Deckungssumme von 1.000.000 Euro mit der Gothaer GewerbeProtect die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Vereine an.

Was ist versichert?

Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Vereine bietet Versicherungsschutz als kombinierte VSH-/D&O-Deckung, wenn der Verein oder ein Organ wegen Vermögensschäden in Anspruch genommen wird (Drittschäden), sowie für Vermögensschäden, die der Verein selbst durch Ausübung satzungsgemäßer Tätigkeit von versicherten Personen fahrlässig erleidet (Eigenschäden).Darüber hinaus besteht Versicherungsschutz dafür, dass versicherte Personen wegen eines Verstoßes, der von ihnen in der Ausübung ihrer jeweiligen Funktion begangen wurde, vom Versicherungsnehmer für einen Vermögensschaden haftpflichtig gemacht werden (Innenansprüche).

Was erhält der Kunde im Schadenfall?

Ziel ist es, den Kunden vor Schadensersatzansprüchen, die gegen ihn erhoben werden, zu schützen. Mithilfe der langjährigen Expertise unserer Schadenkollegen und deren Qualifikation als Volljuristen, bietet die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung folgende Leistungen im Schadensfall:

  • die Prüfung der Haftpflichtfrage
  • die Regulierung des Schadens
  • die Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche (Rechtsschutz)
  • Kommt es zu Rechtsstreitigkeiten, führt die Gothaer den Prozess und trägt die Kosten

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