Erweiterte Deckung für produzierende Unternehmen (Hersteller) und Handelsbetriebe

Gothaer Industrie-Haftpflichtversicherung

Die Gothaer Industrie-Haftpflichtversicherung ist die erweiterte Deckung für produzierende Unternehmen und Handelsbetriebe, deren Produkte von Dritten verbunden, vermischt, weiterverarbeitet bzw. weiterbearbeitet oder eingebaut werden bzw. deren Maschinen weitere Produkte herstellen. Sie bietet umfassenden Schutz zu einem attraktiven Preis.

Vertriebsunterstützung für die Gothaer Industrie-Haftpflichtversicherung

  • Umfassender Versicherungsschutz
  • Wesentliche Erweiterungen ohne Sublimit
  • Absicherung des USA/Kanada-Direktexportes oder sonstiger dortiger Tätigkeiten
  • Absicherung des erweiterten Produkthaftpflichtrisikos
  • Standardmäßige Produktrückrufkostenversicherung
  • Optionale Kfz-Rückrufkostenversicherung

Allgmeines

Versichertes Risiko

Die Gothaer Industrie-Haftpflichtversicherung umfasst Personen-, Sach- und Vermögensschäden Dritter, für die Unternehmen in Anspruch genommen werden, und bietet Schutz für die Bereiche des Betriebes und der Produkte.

Wesentliche Leistungen der Gothaer im Umfang der Schadenbearbeitung:

  • Prüfung durch spezialisierte Schadenexperten, ob der Anspruchsteller berechtigte Haftpflichtansprüche geltend macht.
  • Gerichtliche und außergerichtliche Abwehr von unberechtigten Ansprüchen.
  • Freistellung der Versicherungsnehmerin von berechtigten Schadenersatzverpflichtungen

Deckungssummen

  • Aktuelle Regeldeckungssummen: 5.000.000 EUR pauschal für Personen- Sach- und Vermögensschäden
  • Die Sublimits und Selbstbeteiligungen innerhalb der Deckungselemente variieren.

Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung

Umweltrisiko (Umwelthaftpflichtrisiko, Umweltproduktrisiko und Umweltschadensrisiko)

Das Umwelthaftpflichtrisiko versichert die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des Versicherungsnehmers wegen Schäden durch Umwelteinwirkung für abschließend benannte Risiken. Versichert sind hier Personen- Sach- und Vermögensfolgeschäden, sowie weiterer benannter Vermögensschäden.

Versicherungsschutz besteht für bestimmte Schäden nach dem Umweltschadengesetz infolge von Umwelteinwirkungen im Rahmen einer Betriebsstörung.

Versichert ist ebenfalls das Umweltproduktrisiko, dass Schäden durch Umwelteinwirkungen und Umweltschäden umfasst, die durch vom Versicherungsnehmer hergestellte oder gelieferte Erzeugnisse, erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen verursacht wurden. Voraussetzung ist, dass der Versicherungsnehmer die Erzeugnisse in den Verkehr gebracht, die Arbeiten abgeschlossen oder die Leistungen ausgeführt hat.

Weitere Deckungselemente:

Betriebsstätten/Unternehmen im Ausland

Versicherte Risiken

  • Betriebsstätten im Ausland ohne lokale Grunddeckung
  • Unternehmen im Ausland ohne lokale Grunddeckung (ausgenommen USA, Kanada sowie Länder, in denen der Versicherung ein gesetzliches Verbot entgegensteht)
  • DIC-/DIL-Deckung (einschl. reversed DIC) für Betriebsstätten/Unternehmen mit lokaler Grunddeckung (optional)
  • Extended reversed DIC (optional)
  • Bedingungs-/Summendifferenz-Deckung (DIC/DIL) für Rückrufrisiken (optional)
  • Arbeitgeberhaftpflicht/Employers Liability als Anschlussdeckung (optional)
  • Automobile Liability Anschlussdeckung (auto-xs-Deckung), (optional)
  • Regressvereinbarung
  • Umwelthaftpflichtrisiko für alle Umweltanlagen und Umweltrisiken ausgenommen Anlagen nach dem UmweltHG (in den USA und Kanada auf Grundlage benannter Gefahren)
  • Umweltschadensrisiko (optional)

Rückruf von Produkten (ohne Kraftfahrzeuge oder Kraftfahrzeugteile, -zubehör und -einrichtungen)

Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers für Vermögensschäden im Sinne des Bedingungswerks, die dadurch entstehen, dass

  • aufgrund festgestellter oder nach objektiven Tatsachen, insbesondere ausreichenden Stichprobenbefundes vermuteter Mängel von Erzeugnissen oder
  • aufgrund behördlicher Anordnung

ein Rückruf im Sinne dieses Bedingungsteils durchgeführt wurde und der Versicherungsnehmer hierfür in Anspruch genommen wird.

Rückruf von Kraftfahrzeugen oder Kraftfahrzeugteilen, -zubehör und -einrichtungen (optional)

Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers für Vermögensschäden im Sinne von Vertragsteil A Ziffer 2.1.1, die dadurch entstehen, dass

  • aufgrund festgestellter oder nach objektiven Tatsachen, insbesondere ausreichenden Stichprobenbefundes vermuteter Mängel von Erzeugnissen oder
  • aufgrund behördlicher Anordnung

ein Rückruf von Kraftfahrzeugen oder Kraftfahrzeugteilen, -zubehör und -einrichtungen im Sinne von Ziffer 2 durchgeführt wurde und der Versicherungsnehmer hierfür in Anspruch genommen wird.

Erzeugnis bezogene (integrierte) Software

Vom Deckungsversprechen umfasst ist hier die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers für Vermögensschäden, soweit diese verursacht wurden durch vom Versicherungsnehmer:

  • hergestellte Erzeugnis bezogene (integrierte) Software
  • erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen, soweit es sich handelt um Planung, Pflege, Wartung, Modifizierung oder Reparatur von Erzeugnis bezogener Software einschließlich Installation / Implementierung

Angebot und Antrag

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