Wettbewerbsfähige Beiträge und weitreichender Versicherungsschutz

Berufshaftpflicht für Architekten, Bauingenieure und beratende Ingenieure

Die Gothaer Versicherung ist einer der größten Versicherer für Berufshaftpflichtversicherungen von Architekten, Bauingenieuren und beratenden Ingenieuren. Neben wettbewerbsfähigen Beiträgen und weitreichendem Versicherungsschutz ist die Gothaer durch eine qualifizierte zentrale Schadenbearbeitung und jahrzehntelange Erfahrung in diesem Segment sehr gut positioniert.

Vertriebsunterstützung für die Berufshaftpflicht für Architekten, Bauingenieure und beratende Ingenieure

  • Wettbewerbsfähige Beiträge
  • Weitreichendes Deckungskonzept
  • Qualifizierte zentrale Schadenbearbeitung
  • Große Erfahrung mit den Bedürfnissen der Zielgruppe

Versichertes Risiko

Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers für die Folgen von Verstößen bei der Ausübung der beschriebenen/versicherten Tätigkeit

Wesentliche Leistungen der Gothaer im Rahmen der Schadenbearbeitung:

  • Prüfung, ob und in welcher Höhe die Haftpflichtforderung berechtigt ist
  • Abwehr von unberechtigten Ansprüchen
  • Führung von Prozessen inkl. Kostenübernahme
  • Verhandlungen mit Geschädigten und weiteren Beteiligten (z.B. Bauunternehmen)
  • Beauftragung von Sachverständigen
  • Zahlung von berechtigten Forderungen

Deckungssummen

Berufshaftpflichtversicherung

Aktuelle Regeldeckungssummen:

  • 5.000.000 EUR für Personenschäden
  • 300.000 EUR pauschal für Sach- und Vermögensschäden

Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt das Vierfache dieser Deckungssummen. Sofern eine höhere Deckungssumme für Sach- und Vermögensschäden vereinbart wird, beträgt die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres das Dreifache der vereinbarten Deckungssummen.

Umweltrisikoversicherung

5.000.000 EUR pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden

(2-fach jahresmaximiert)

Selbstbeteiligung

Die Mindestselbstbeteiligung beträgt 2.500 Euro je Sach- und Vermögensschaden. Der Versicherer ist auch bei Schäden, deren Höhe die Selbstbeteiligung nicht übersteigt, zur Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche verpflichtet.

Die vereinbarte Selbstbeteiligung ist höchstens zweimal für alle begangenen Verstöße innerhalb eines Bauwerkes zu zahlen.

Entfall der Selbstbeteiligung für viele Nebenrisiken/Versicherungsschutzerweiterungen.

Höhere Selbstbeteiligungen können gegen Beitragsnachlass vereinbart werden

Angebot und Antrag

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Info- und Werbematerial

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