

In einem Gruppen-Unfallversicherungsvertrag sind durch einen Versicherungsnehmer und über einen Versicherungsschein mehrere Personen, mindestens jedoch zwei, versichert. Hierbei wird Versicherungsschutz nach einem eigenen Tarif gewährt, der günstigere Konditionen aufweist als der Einzel-Unfallversicherungstarif.
Deckungsumfang | Hinweis | |
Betriebe | 24-Stunden-Deckung Berufsunfälle mit/ ohne Wegerisiko | Wegerisiko. Es gilt die Gefahrengruppen-Einteilung. Versicherung mit/ohne Namensnennung möglich. |
Vereine | Begrenzt auf Vereinstätigkeit | Für Mitglieder von Sportvereinen wird nach Sportarten unterschieden. |
Behörden Körperschaften Verbände | Begrenzt auf Neben- oder ehrenamtliche Tätigkeit | Für hauptberufliche Mitarbeiter findet die Gruppen-Unfallversicherung für Betriebe Anwendung. |
Kindergärten/-horte | Begrenzt auf Aufenthalt in Kindergärten/-horten mit/ohne Wegerisiko | Für Betreuer/Erzieher ist eine 24-Stunden-Deckung möglich, und zwar nach Gruppen-Unfallversicherung für Betriebe |
Grundsätzlich versichern wir im Rahmen einer Gruppen-Unfallversicherung nur Unternehmen mit Hauptsitz in der Bundesrepublik Deutschland. Im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit im Bereich der Europäischen Union können wir für diese Unternehmen auch Versicherungsschutz in den jeweiligen Staaten in Kombination mit dem deutschen Hauptvertrag unter Berücksichtigung der jeweiligen landeseigenen Versicherungsteuer zur Verfügung stellen. In Staaten, in denen diese Dienstleistungsfreiheit keine Anwendung findet, stellen wir derzeit keinen Versicherungsschutz zur Verfügung (Internationale Versicherungsprogramme).
Schließt ein Arbeitgeber zugunsten seiner Arbeitnehmer eine betriebliche Gruppen-Unfallversicherung ab, so stellen die hierfür gezahlten Beiträge in der Regel Betriebsausgaben dar, die den Betriebsgewinn mindern.
Die Finanzverwaltung hat die steuerliche Behandlung von Beiträgen und Leistungen von arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Gruppen-Unfallversicherungen im BMF-Schreiben vom 28.10.2009 weitgehend geregelt. Danach ist maßgeblich, wem die Ausübung der Rechte zustehen, ob also im Leistungsfall ein Direktanspruch der versicherten Person gegenüber dem Versicherer vereinbart worden ist oder nicht. Nachfolgend ein Überblick über die aktuelle steuerliche Regelung (Stand 01/2014):
Mit Direktanspruch der versicherten Person
Im Leistungsfall kann der Arbeitnehmer direkt auf uns zugehen und den Leistungsfall direkt mit uns abwickeln.
Die Beiträge sind als steuerpflichtiger Arbeitslohn zu versteuern. Die Leistungen aus dem Vertrag sind im Leistungsfall steuerfrei und fließen direkt an den Arbeitnehmer. Nach § 40b Abs. 3 EStG kann die Lohnsteuer mit einem Pauschalsteuersatz von 20 % (zzgl. Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag) erhoben werden, wenn der Durchschnittsbetrag (netto ohne Versicherungsteuer) aller versicherten Personen des Gruppen-Unfallversicherungsvertrages einen Betrag von 62,00 EUR im Kalenderjahr nicht übersteigt. Liegt der Durchschnittsbeitrag über 62,00 EUR im Kalenderjahr, ist die Pauschalversicherung ausgeschlossen. Die Versteuerung muss dann für jeden Arbeitnehmer individuell durchgeführt werden. Nur bei der Pauschalversteuerung der Beträge fallen keine Sozialversicherungsabgaben an.
Sofern im Versicherungsvertrag der Versicherungsschutz für 24 Stunden oder auch nur für Berufsunfälle gilt, ist auch das Unfallrisiko auf Dienstreisen mitversichert. Der Anteil, der auf das Unfallrisiko auf Dienstreisen entfällt, ist als Vergütung von Reisenebenkosten steuerfrei. Dieser Reisekostenanteil kann auf 20% des Gesamtbeitrages geschätzt werden.
Ohne Direktanspruch der versicherten Person
Im Leistungsfall muss der Arbeitnehmer den Arbeitgeber einschalten und den Schadenfall über ihn melden und abwickeln. Die Ausübung der Rechte aus dem Vertrag steht daher dem Arbeitgeber zu; er muss die Leistung allerdings an den Arbeitnehmer weiterleiten.
Die Beiträge sind zum Zeitpunkt der Zahlung steuerfrei (kein steuerpflichtiger Arbeitslohn). Die Leistungen aus dem Vertrag sind im Leistungsfall steuerfrei. Lediglich die vom aktuellen Arbeitgeber bis zum Zeitpunkt der ersten Leistungserbringung entrichteten Beiträge müssen dann rückwirkend als Arbeitslohn versteuert werden. Der zu versteuernde Beitrag ist begrenzt auf die Höhe der Versicherungsleistungen.
Eine steuerliche Belastung tritt also nur ein, wenn ein Leistungsfall eingetreten ist, der zu einer Leistungserbringung führt. Zu versteuern sind ausschließlich die bisher vom aktuellen Arbeitgeber gezahlten Beiträge für die versicherte Person. Sofern im Versicherungsvertrag der Versicherungsschutz für 24 Stunden oder auch nur für Berufsunfälle gilt, kann der 20%ige Reisekostenanteil für Dienstreisen wieder berücksichtigt werden.
Die steuerlichen Informationen beruhen auf den geltenden maßgeblichen Steuerregelungen (Stand 01/2014). Bitte beachten Sie mögliche Änderungen von Gesetzen, Verordnungen, Verwaltungsanweisungen und Rechtsprechung. Die Ausführungen erfolgen mit aller Sorgfalt, aber ohne Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Diese Informationen ersetzen nicht die individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall. Für weitergehende Informationen wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater.
Hier finden Sie unsere Informationen zur steuerlichen Behandlung von betrieblichen Gruppen-Unfallversicherungen und der Keyperson-Absicherung.
Für die Festsetzung der Versicherungssummen bitten wir, die in unseren Tarif, Annahme- und Zeichnungsrichtlinien festgelegten Höchstversicherungssummen zu beachten.
Die Gruppen-Unfallversicherung basiert auf den Gothaer Unfallversicherungsbedingungen für Unternehmerkunden (GUB 2014). Der Gruppen-Unfallversicherung stehen unter anderem die folgenden Leistungen zur Verfügung:
Invaliditätsleistung |
Unfall-Invaliditätsrente |
Gothaer UnfallTop |
PlusDeckung zur UnfallTop |
Keyperson-Absicherung |
Kernstück der Unfallversicherung ist die Invaliditätsleistung. Sie stellt dem Versicherten bei gesundheitlichen Dauerschäden als Folge eines Unfalls eine Kapitalleistung zur Verfügung. Damit können teure Spezialbehandlungen, Umschulung und Berufswechsel finanziert, Einkommensverluste gemindert oder erforderliche Umbauten an Haus oder Wohnung vorgenommen werden. Die Invaliditätsleistung kann mit und ohne Progression oder Mehrleistung vereinbart werden. Folgende Progressions- und Mehrleistungsvarianten sind möglich: 225%, 300%, 350% oder 600% Progression sowie Mehrleistung ab 75% oder 90% Invalidität
Invalidität definieren die GUB 2014 als ''dauernde Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit''.
Führt ein Unfall innerhalb von 15 Monaten zur Invalidität und wird spätestens nach weiteren 21 Monaten nach dem Unfall ärztlich festgestellt und geltend gemacht, besteht ein Anspruch auf Kapitalleistung aus der versicherten Invaliditätssumme.
Eventuell kann der Beruf nach einem schweren Unfall gar nicht mehr oder nur eingeschränkt ausgeübt werden. Die gesetzliche Unfallversicherung leistet nur bei Unfällen auf der Arbeit bzw. dem direkten Hin- oder Rückweg. Die Unfall-Invaliditätsrente ist hier die geeignete Invaliditätsleistungsart zur Absicherung von dauernden Einkommensverlusten. Die Gothaer bietet zwei Formen der Unfall-Invaliditätsrente an:
Die lebenslange Invaliditätsrente |
Die Invaliditätsrente bis zur Vollendung des 67. Lebensjahres |
Gezahlt wird sie ab einem Invaliditätsgrad von 50 %. Die Unfall-Invaliditätsrente kann sowohl separat als auch zusätzlich vereinbart werden. Die Mindestversicherungssumme beträgt 250 EUR. Diese kann in Schritten zu jeweils 50 EUR bis zu einer maximalen Versicherungssumme von 1.500 EUR erhöht werden.
Führt der Unfall innerhalb von 15 Monaten zum Tode, entsteht ein Anspruch auf die versicherte Todesfallsumme, deren Höhe die versicherte Invaliditätssumme nicht übersteigen darf.
Ein vereinbartes Krankenhaustagegeld wird für jeden Kalendertag bis zu zwei Jahre nach dem Unfall bezahlt, an dem sich der versicherte Arbeitnehmer wegen eines Unfalls in medizinisch notwendiger vollstationärer Heilbehandlung befindet.
Das Genesungsgeld kann nur in Verbindung mit dem Unfall-Krankenhaustagegeld vereinbart werden. Hierdurch können Mehraufwendungen, zum Beispiel für einen angeratenen Erholungsurlaub, nach einem Unfall aufgefangen werden.
Das Genesungsgeld entspricht in der Höhe dem vereinbarten Krankenhaustagegeld und wird ab Entlassung aus dem Krankenhaus gewährt. Es gilt für den gleichen Zeitraum, für den die Gothaer Krankenhaustagegeld geleistet hat - allerdings maximal 100 Tage.
Das Unfall-Tagegeld wird für den Fall gewährt, dass kein Krankenhausaufenthalt ansteht, aber dennoch die Arbeitsfähigkeit erheblich beeinträchtigt ist. Vor allem Selbständige vereinbaren häufig Tagegeld, um den Verdienstausfall zu ersetzen bzw. zu mindern.
Bei einer Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit wird das Tagegeld für die Dauer der ärztlichen Behandlung bis zu einem Jahr nach dem Unfall bezahlt.
Bleibt als Folge eines Unfalls nach Abschluss des Heilverfahrens eine das äußere Erscheinungsbild des Versicherten dauernde, beeinträchtigende Beschädigung oder Verformung der Körperoberfläche zurück und entschließt sich die versicherte Person zu einer kosmetischen Operation, werden die Kosten hierfür bis zur Höhe der vereinbarten Summe übernommen.
Bis zu 10.000 Euro sind die Kosten für kosmetische Operationen beitragsfrei mitversichert. In der Gothaer UnfallTop erhöht sich die Summe auf 20.000 Euro. In der PlusDeckung erhöht sich die Summe auf 30.000 Euro.
Aufwendungen für Suchaktionen nach dem Verletzten (auch bei Vermutung eines Unfalls) |
Rettung (z.B. Bergung aus Höhen und Tiefen) und anschließender Transport ins nächste Krankenhaus |
Unfallbedingte Mehrkosten für die Rückfahrt zum ständigen Wohnsitz |
Überführungskosten für den Unfalltoten zum ständigen Wohnsitz |
Bis zu 10.000 Euro sind die Bergungskosten beitragsfrei mitversichert |
In der Gothaer UnfallTop erhöht sich die Summe auf 20.000 Euro |
In der PlusDeckung erhöht sich die Summe auf 30.000 Euro |
Reha-Management bis zu 15.000 EUR |
Kosten für Dekompressionskammer bei tauchtypischen Gesundheitsschäden bis 15.000 EUR |
Mitversicherung von Infektionskrankheiten (Immunklausel), zum Beispiel Brucellose, Cholera, Diphtherie, Echinokokkose (Fuchsbandwurm), epidemische Kinderlähmung (Poliomyelitis), Hirnhautentzündung (Meningitis), Keuchhusten, Lepra, Masern, Mumps, Pest, Röteln |
Gipsgeld von 250 EUR |
Bergungskosten bis zu 20.000 EUR |
Kosmetische Opoerationen bis zu 20.000 EUR |
Reha- und Kurbeihilfe bis zu 1.000 EUR |
Behinderungsbedingte Mehraufwendungen für den privaten und beruflichen Bereich bis zu 10.000 EUR |
Bewusstseinsstörungen durch Medikamente |
Bewusstseinsstörungen durch Herzinfakt, Schlaganfall sowie epileptische Anfälle |
Komageld von täglich 20 EUR für maximal 365 Tage |
Kosten für das Erlernen der Gebärdensprache und der Blindenschrift bis zu einem Betrag von 1.000 EUR |
Vorschuss bei schwerwiegender Verletzung von 30% ab einem Invaliditätsgrad von mindestens 40% |
Sofortleistung bei Schwerstverletzungen in Höhe von 10.000 EUR |
Hier finden Sie die vollständige Übersicht der Verbesserungen der Gothaer UnfallTop-Deckung .
Eigenbewegung der versicherte Person |
Nochmals verbesserte Gliedertaxe |
Bergungskosten bis zu 30.000 EUR |
Kosmetische Operationen bis zu 30.000 EUR |
Haushaltshilfe maximal 2.500 EUR |
Helmklausel von 10.000 EUR |
Gipsgeld von 500 EUR |
Komageld von täglich 50 EUR für maximal 365 Tage |
Verkehrsmittel-Todesfallleistung in Höhe von 5.000 EUR |
Zahnbehandlungskosten für Backenzähne |
Zerstörung von Zahnersatz |
Reha- und Kurbeihilfe bis zu 2.500 EUR |
Behinderungsbedingte Mehraufwendungen für den privaten und beruflichen Bereich bis zu 15.000 EUR |
Heilkosten im Ausland bis zu 2.500 EUR |
Kosten für das Erlernen der Gebärdensprache und der Blindenschrift bis zu einem Betrag bis zu 2.500 EUR |
Passives Kriegsrisiko verlängert auf 21 Tage |
Vorschuss bei schwerwiegender Verletzung von 40 % ab einem Invaliditätsgrad von mindestens 40 % |
Hier finden Sie die vollständige Übersicht der Verbesserungen der Plusdeckung zur Gothaer UnfallTop.
Im Wege der demographischen Entwicklung und des beginnenden Fachkräftemangels werden in der Unfallversicherung immer öfter Lösungen zur Absicherung von Schlüsselkräften nachgefragt, wenn diese unfallbedingt ausfallen. Mit unserem sehr weitgehenden Konzept aus hohen Versicherungssummen, einem guten Bedingungswerk und der generellen Mitversicherung eines auf den Unternehmerkunden zugeschnittenen Reha-Managements bieten wir dem Kunden eine umfassende Unterstützung bestehend aus Hilfeleistung, Kostenübernahme und finanzieller Flexibilität.
Die Keyperson-Absicherung im Überblick:
Die versicherte Person wird doppelt in den Vertrag aufgenommen. Ein Vertragsteil besteht aus den Leistungen, die die versicherte Person im Leistungsfall selbst erhält (= klassische Gruppen-Unfallversicherung). Hier sind die alle Leistungsarten der Gruppen-Unfallversicherung möglich.
Der andere Vertragsteil besteht aus Leistungen, die dann der Versicherungsnehmer/Arbeitgeber im Leistungsfall erhält (= klassische Keyperson-Absicherung). Hier können die Leistungsarten Unfall-Invaliditätsrente, Krankenhaustage- und Genesungsgeld, Kosten für kosmetische Operationen und Bergungskosten nicht vereinbart werden.
Weiterhin kann der Kunde noch wählen, ob der Top-Baustein oder die PlusDeckung mitversichert sein soll. Diese Leistungen kann allerdings nur die versicherte Person erhalten.
Hier erhalten Sie die
Informationen zur steuerlichen Behandlung der Keyperson-Absicherung