Sorgenlos in die Rente mit der Fonds-Rentenversicherung

VarioRent plus-Fonds

VarioRent plus-Fonds ist ideal für Kundinnen und Kunden, die ihre private Altersvorsorge aktiv mit erstklassigen Fonds und Anlagestrategien steuern möchten und Wert auf weitreichende Flexibilität in ihrer Rentenversicherung legen. Es lässt sich hervorragend auf die Bedürfnisse einzelner Zielgruppen zuschneiden: Berufseinsteiger, Singles, Familien, Frauen oder beruflich etablierte Kundinnen und Kunden. Dieses flexible Rentenkonzept bietet stets die richtige Absicherung und Vorsorgelösung.

Anlagekonfigurator (Neugeschäft)

Anlagekonfigurator (Bestandsgeschäft)

Vertriebsunterstützung für VarioRent plus

  • Maximale Flexibilität: ob Einzahlung, Ergänzungszahlung, Auszahlung, Teilauszahlung oder Beitragspause.
  • Die PflegeRent-Option bietet die Möglichkeit einer Pflegerente für den Pflegefall. Sie ist in der Ansparphase kostenfrei.
  • Finanzieller Schutz durch Beitragsfreistellung bei Berufsunfähigkeit als Zusatzversicherung möglich
  • Guthaben aus der VarioRent plus Police sind frei vererbbar – im Gegensatz zu den gesetzlich geförderten Produkten.
  • Kein Ausgabeaufschlag bei Fondserwerb – dies kann bis zu 6% Ersparnis ausmachen! Kostenfreie Fondswechsel sind jederzeit möglich – unabhängig davon, ob die Fonds individuell zusammengestellt wurden oder ob eine der angebotenen Strategien gewählt wurde.

Tarifüberblick

Die fondsgebundenen Rentenversicherungen der Gothaer lauten:

  • VarioRent plus-Fonds mit Beitragsrückgewähr (FR22-1)
  • VarioRent plus-Fonds mit erhöhter Todesfallleistung ohne Gesundheitsprüfung (FR22-2)
  • VarioRent plus-Fonds mit erhöhter Todesfallleistung mit Gesundheitsprüfung (FR22-3)
  • VarioRent plus-Fonds mit erhöhter Todesfallleistung mit Einmalbeitrag (FR22-3E)

Ein schneller Überblick über unsere Grundtarife

VarioRent plus-Fonds
FR22-1 FR22-2
Fondsgebundene Rentenversicherung verbunden mit Beitragsrückgewähr im Todesfall. Fondsgbundene Rentenversicherung ohne Gesundheitsprüfung, verbunden mit erhöhtem Schutz im Todesfall.
Todesfallleistung: 10-60% der Beitragssumme (max. 30.000 EUR)
FR22-3 FR22-3E
Fondsgebundene Rentenversicherung, verbunden mit erhöhtem Schutz im Todesfall.
Todesfallleistung: 10-400% der Beitragssumme
Fondsgebundene Rentenversicherung, verbunden mit erhöhtem Schutz im Todesfall gegen Einmalbeitrag.

Bitte beachten Sie, dass für die Tarife FRXX-2PXX folgendes gilt:

Ohne Gesundheitsprüfung sind max. 30.000 EUR Todesfallleistung möglich. Bei mehreren Verträgen eines Kunden - also auch älterer Tarifgenerationen - werden die versicherten Todesfallsummen kumuliert. Bei Überschreitung von insgesamt 30.000 EUR Todesfallleistung fällt eine Gesundheitsprüfung an.Die Arbeitskraft finanziert den Ruhestand. Aus diesem Grund ist eine BU-Absicherung unerlässlich. Der BU-Schutz kann optional hinzugewählt werden.

Dynamik

Im Gothaer Angebotssystem ist eine Beitragsdynamik von 5 % vorbelegt, die manuell modifizierbar ist. Aus den dynamisch steigenden Beiträgen wird sowohl ein wachsender Todesfallschutz als auch ein höherer Ablaufbetrag im Erlebensfall finanziert. Dabei bleibt das Verhältnis zwischen Todesfallsumme und Beitragssumme immer konstant. Eine reine Erlebensfalldynamik ist nur für VarioRent plus-Fonds mit erhöhtem Todesfallschutz und Gesundheitsprüfung möglich. Die ansteigenden Beiträge dienen zunächst lediglich der Erwirtschaftung einer höheren Ablaufleistung im Erlebensfall. Die Todesfallsumme bleibt solange konstant, bis sie das Minimum von 10 % der Beitragssumme erreicht hat. Voraussetzung für diese Dynamikform ist ein bei Vertragsbeginn vereinbarter Mindesttodesfallschutz in Höhe von mindestens 20 % der Beitragssumme. Sowohl für die Todes- und Erlebensfalldynamik als auch für die reine Erlebensfalldynamik ist die Erhöhung des Versicherungsschutzes ohne Gesundheitsprüfung möglich. Die Start-Dynamik richtet sich insbesondere an junge Menschen mit anfangs niedrigem Gehalt, die auf diese Weise einen Einstieg in die Altersvorsorge finden. Die jährliche Dynamik in Höhe von 10 % (FR22-2: 5 %) ist begrenzt auf 10 Jahre ab Versicherungsbeginn. Für die dynamische Beitragserhöhung kann die Anpassung jährlich, alle zwei Jahre oder alle drei Jahre erfolgen und muss für eine Dauer von mindestens sechs Jahren abgeschlossen werden:

  • Prozentuale Dynamik: Anpassung des Beitrages um einen beliebigen Prozentsatz zwischen 3 und 10 Prozent. (VarioRent plus-Fonds mit erhöhtem Todesfallschutz ohne Gesundheitsprüfung maximal fünf Prozent).
  • Absolute Dynamik: Erhöhung des Beitrages um einen festen Euro-Betrag, mindestens 2,50 Euro.

Teilauszahlungen und Teilverrentungen

VarioRent plus - Fonds bietet dem Kunden die Möglichkeit, sowohl Teilauszahlungen als auch Teilverrentungen vorzunehmen. Die Regelungen sind für alle Tarife der Fondsrenten identisch:

  • Teilauszahlungen: Vor Rentenbeginn kann Ihr Kunde eine Teilauszahlung beantragen, jedoch höchstens in Höhe der vertraglichen Leistung im Todesfall. Auf Wunsch übertragen wir die gewählten Fondsanteile (Naturalleistung) auf ein Depotkonto seiner Wahl. Die vereinbarte Mindesttodesfallsumme verringert sich um den Betrag der Teilauszahlung.
  • Teilverrentungen: Frühestens fünf Jahre vor dem planmäßigen Rentenbeginn bzw. zu Beginn einer vereinbarten Auflösungsphase kann Ihr Kunde einmal im Jahr gegen eine Gebühr aus dem Fondsvermögen eine Teilrente beantragen. Die Teilrente kann frühestens nach Ablauf von fünf Vertragsjahren beantragt werden. Mit Beginn der ersten Teilrente wird Ihr Vertrag beitragsfrei gestellt. Die Zahlungsweise der Teilrente entspricht der vereinbarten Rentenzahlungsweise. Die vereinbarte Mindesttodesfallsumme verringert sich um den Betrag, aus dem die Teilrente gebildet wurde.

Flexibler Rentenbeginn

Die Vorverlegungsphase

VarioRent plus-Fonds beinhaltet stets eine Auflösungsoption in der obligatorischen Vorverlegungsphase. Der Kunde kann sowohl den Rentenbeginn als auch die Kapitalauszahlung um maximal fünf Jahre vorverlegen und bleibt dadurch für seine persönliche Planung in höchstem Maße flexibel.

Vereinbarung einer Auflösungsphase

Bei VarioRent plus-Fonds empfiehlt sich die Vereinbarung einer Auflösungsphase für Kunden, bei denen Sie unter starkem Wettbewerbsdruck stehen. Sie dient der Performanceerhöhung für Ihren Kunden und bietet darüber hinaus ein hohes Maß an zusätzlicher Flexibilität sowie die Möglichkeit zur Absicherung der Sparleistung.

Merkmale der Auflösungsphase:

  • Die Auflösungsphase kann sich frühestens nach den ersten zwölf Vertragsjahren anschließen. Der Kunde kann diese für eine Dauer zwischen 0 und 15 Jahren festlegen.
  • In der Auflösungsphase läuft die Beitragszahlung, sofern vereinbart, regulär weiter, allerdings sind weder planmäßige Erhöhungen (Dynamik) noch Nachversicherungen möglich. Die Auflösungsphase kann auch ohne Beitragszahlung vereinbart werden.
  • Der Kunde hat die Möglichkeit innerhalb der Auflösungsphase den Rentenbeginn bzw. das Kapitalwahlrecht vorzuziehen.

Rentenbeginn

Der Kunde kann sich mit Beginn der Auflösungsphase laufend für den Beginn des Rentenbezugs zu jedem Monatsersten entscheiden.

Kapitalwahlrecht

Der Kunde kann das Kapitalwahlrecht innerhalb der letzten fünf Jahre (VarioRent plus-Fonds mit Beitragsrückgewähr) bzw. innerhalb der gesamten Auflösungsphase (VarioRent plus-Fonds mit erhöhtem Todesfallschutz) ausüben. Zu beachten ist dabei, dass das Kapitalwahlrecht frühestens nach zwölf Jahren wahrgenommen werden kann. Wir empfehlen das Kapitalwahlrecht unter steuerlichen Gesichtspunkten erst nach dem 62. Lebensjahr auszuüben. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf der Auflösungsphase. Analog der Auflösungsphase im konventionellen LV-Bereich wird dieser Zeitraum nicht verprovisioniert.

Vereinbarung einer Verlängerungsphase

Noch zwei Wochen vor Vertragsende (auch nach einer eventuell vereinbarten Auflösungsphase) kann sich der Kunde für eine sogenannte Verlängerungsphase entscheiden. In der Verlängerungsphase kann der Vertrag zu jedem Monatsersten beendet werden. Auf diese Weise kann der Kunde in Ruhe auf steigende Kurse warten und dann jederzeit aussteigen. Wird diese Phase vereinbart, so verlängert sich die Vertragslaufzeit mit oder ohne weitere Beitragszahlung um fünf Jahre. Eine beitragspflichtige Verlängerung ist jedoch nur möglich, wenn die Beitragszahlung bis zum Vertragsende durchgeführt wurde. Bei abgekürzter Beitragszahlung ist nur eine beitragsfreie Vertragsverlängerung möglich.

Flexibilitäten zu Rentenbeginn

Bei Vertragsablauf von VarioRent plus-Fonds kann der Kunde zwischen einer einmaligen Kapitalauszahlung oder einer lebenslangen Rentenzahlung wählen. In beiden Fällen wird das Fondsguthaben zum Ablauftermin folgendermaßen ermittelt: Fondsanteile x Rücknahmepreis = Fondsguthaben. Bei Wahl der Rentenzahlung dient das Fondsguthaben als Berechnungsgrundlage für eine lebenslange monatliche Rente. In der Police wird dem Kunden eine garantierte Mindestrente je 10.000 Euro Fondsguthaben ausgewiesen. Sollte die Börsenlage zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Versicherung ungünstig sein, besteht dennoch kein Grund zur Untruhe. In diesem Fall hat der Kunde zwei Möglichkeiten:

  • Anstelle der Kapitalauszahlung überträgt die Gothaer dem Kunden auf Wunsch seine Fondsanteile auf ein Depotkonto (Naturalleistung). Mit der Übertragung erlischt der Versicherungsvertrag. Nun kann der Kunde entspannt den günstigsten Zeitpunkt für den Verkauf seiner Fondsanteile abwarten
  • Er entschließt sich eine Verlängerungsphase (siehe oben) zu vereinbaren und so den Versicherungsvertrag fortzuführen.

Der Kunde hat auch die Möglichkeit, einen Mix aus lebenslanger Rentenzahlung, einmaliger Kapitalauszahlung und Übertragung der Fondsanteile zu wählen.

Gothaer PflegeRent-Option

Mit der Gothaer PflegeRent-Option kann die Altersrente bei Rentenbeginn um den Versicherungsschutz bei Pflegebedürftigkeit ergänzt werden. Und das Beste daran: Die Gothaer PflegeRent-Option ist während der Aufschubzeit kostenfrei. Einbußen bei der Performance sind dadurch ausgeschlossen. Erst bei Ausübung der Option vermindert sich die Altersrente zur Finanzierung des Versicherungsschutzes. Ausüben können diese Option alle Kunden, sofern noch keine bestehende oder beginnende Pflegebedürftigkeit vorliegt. Zudem darf das Höchstalter von 75 Jahren bei Ausübung der Option noch nicht überschritten sein. Der Kunde entscheidet dann selbst, welche Grundabsicherung er will. Die Pflegerente darf innerhalb der folgenden Grenzen abgeschlossen werden:

  • Mindestens 600 Euro im Jahr
  • Maximal 18.000 Euro im Jahr
  • und höchstens 100 % der bei Rentenbeginn garantierten Altersrente

Die Pflegebedürftigkeit wird außerdem bereits heute in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB's) definiert. Sie enthält natürlich auch eine Absicherung bei schwerer Demenz. Diese Erhöhung der Altersrent bei Pflegebedürftigkeit federt somit finanzielle Belastungen ab, die auf Ihre Kunden und deren Angehörigen zukommen könnten

Todesfallschutz

Der Unterschied zwischen den drei Tarifen ist im Bereich des Todesfallschutzes am deutlichsten. Bieten Sie Ihrem Kunden entweder einen schlanken Tarif mit hoher Ablaufleistung und Beitragsrückgewähr im Todesfall an oder einen Rund-um-sorglos- Tarif mit etwas reduzierter Ablaufleistung, dafür jedoch auch mit erhöhter Todesfallleistung für den Fall der Fälle. Sollte Ihr Kunde mit einer VarioRent plus - Fonds mit Beitragsrückgewähr (FR22-1) vor Rentenbeginn versterben, so sind die eingezahlten Beiträge nicht verloren. Stattdessen werden die bis dahin eingezahlten unverzinsten Beiträge zu 100 Prozent an die Hinterbliebenen ausgezahlt.

Rentengarantiezeit

Durch die Vereinbarung einer Rentengarantiezeit kann Ihr Kunde eine zusätzliche Absicherung seiner Angehörigen vereinbaren. Die Angehörigen erhalten bei Tod des Versicherten nach Rentenbeginn entweder eine einmalige Kapitalabfindung oder die monatliche Rente bis zum Ablauf der Garantiezeit. Die jeweilige Höchstdauer der Rentengarantiezeit ist abhängig vom Alter und Geschlecht des Versicherten. Die Tarife mit erhöhtem Todesfallschutz bieten neben dem renditeorientierten Aufbau einer Altersvorsorge auch eine optimierte Absicherung der Angehörigen. Denn während der Vertragslaufzeit besteht ein garantierter Todesfallschutz. Bei Tod der versicherten Person vor dem planmäßigen Vertragsablauf werden die vereinbarte Mindesttodesfallsumme oder 101 Prozent des bis dahin angesammelten Fondsvermögens an die bezugsberechtigte Person geleistet. Ausgezahlt wird der jeweils höhere Betrag.

Wichtig: Im Tarif VarioRent plus-Fonds ohne Gesundheitsprüfung (F22-2) wird bei Todesfall (ausgenommen Unfalltod) in den ersten drei Vertragsjahren ausschließlich das Fondsguthaben erstattet.

Für die VarioRent plus - Fonds ohne Gesundheitsprüfung kann eine Mindesttodesfallsumme zwischen 10 und 60 %der Beitragssumme vereinbart werden. Für VarioRent plus - Fonds mit Gesundheitsprüfung (FR22-3) kann abhängig vom Endalter bei regulärem Vertragsablauf die Mindesttodesfallsumme zwischen 10 und 400 Prozent der Beitragssumme frei vereinbart werden.

Rechnungsmäßiges Höchstalter Maximal zulässiger % - Satz der Beitragssumme
bis 50 400 %
51 – 60 200 %
61 – 70 200 % bei Gefahrenklasse 0, sonst 100 %
ab 71 60 %

Nachversicherungsmöglichkeiten

Bei Erreichen der Volljährigkeit, Heirat, Geburt oder Adoption eines Kindes, wie auch bei erstmaliger Existenzgründung, Hochschulabschluss, bestandener Meisterprüfung, Wegfall der betrieblichen Altersversorgung oder Hauskauf, kann ein Kunde seine zu zahlenden Beiträge und damit auch die Todes- und Erlebensfallleistung ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen. Die Höhe der einzelnen Nachversicherung hängt von der ursprünglich vereinbarten Todesfallleistung ab. Die Summe aller Nachversicherungen kann bis zu 75 Prozent der ursprünglichen Beitragssumme, höchstens jedoch 50.000 Euro betragen. Nachversicherungen sind jedoch nicht möglich während einer Auflösungsphase oder wenn die versicherte Person älter als 45 Jahre ist. Dasselbe gilt, wenn Leistungen aus einem eingeschlossenen Berufsunfähigkeitsschutz bezogen werden. Bitte beachten: Die Möglichkeit der Nachversicherung besteht nur für VarioRent plus - Fonds mit erhöhtem Todesfallschutz und Gesundheitsprüfung.

Berufsunfähigkeitsschutz

Im Rahmen von VarioRent plus-Fonds mit Beitragsrückgewähr und VarioRent plus - Fonds mit erhöhtem Todesfallschutz und Gesundheitsprüfung besteht die Möglichkeit, die Übernahme der Beitragszahlung durch die Gothaer für den Berufsunfähigkeits-Fall zu vereinbaren (BUZ- Beitragsbefreiung). Die geringen Prämien für diesen Berufsunfähigkeits-Mindestschutz werden dabei monatlich und direkt aus dem Fondsguthaben entnommen. Im Fall der Berufsunfähigkeit ist die Weiterführung des Sparvorgangs dann gesichert. Diese Minimalabsicherung ist jedem Kunden zu empfehlen. Als Angebot für eine Berufsunfähigkeitsrente ist unsere von unabhängigen Rating-Agenturen mit Bestnoten bewertete BUZ im Rahmen einer Risikolebensversicherung zu empfehlen.

Gesundheitsprüfung

Voraussetzung für den Abschluss einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung ist immer auch eine Gesundheitsprüfung. Für die VarioRent plus - Fonds ohne Gesundheitsprüfung ist der Einschluss eines Berufsunfähigkeitsschutzes deshalb nicht möglich.

Steuerliche Aspekte

Besteuerung des Ertragsanteils im Rentenbezug

Wählt ihr Kunde die Rentenleistung, dann ist diese nicht in voller Höhe, sondern nur der wesentlich niedrigere Ertragsanteil zu versteuern. Dieser Ertragsanteil ist gesetzlich festgelegt und wurde mit dem Alterseinkünftegesetz deutlich gesenkt. Er hängt vom Alter des Kunden bei Rentenbeginn ab. Bei einem 65-Jährigen beträgt der Ertragsanteil beispielsweise 18% der Rente. Das bedeutet für den Kunden, dass lediglich 18% seiner Rentenleistung der persönlichen Einkommensteuer unterliegen.

Beispiel: Ein Kunde bezieht mit 65 Jahren eine Rentenleistung aus der Gothaer VarioRent plus in Höhe von jährlich 4.375 Euro. Angenommen seine Freibeträge sind ausgeschöpft, so dass die Rentenleistung versteuert werden muss. Der persönliche Einkommensteuersatz des Kunden beträgt 30%.

Rentenbeginnalter: 65 Jahre
Von der jährlichen Gesamtrente in Höhe von: 4.375,00 Euro
sind 18% der Jahresrente der Einkommensteuer zu unterwerfen (Ertragsanteil): 787,50 Euro
bei einem angenommenen persönlichen Einkommensteuersatz von 30% ist an Einkommensteuer p.a. zu zahlen: 236,25 Euro
Höhe der Gothaer Privatrente nach Steuern: 4.138,75 Euro

Das bedeutet: Dem Kunden stehen nach Steuern 94,60% seiner Rentenleistung aus der Gothaer VarioRent plus zur Verfügung.

Besteuerung der Auszahlung der Erlebensfallleistung (Kapitalabfindung)

Wählt der Kunde die Kapitalabfindung, so sind die Erträge Kapitalertragsteuerpflichtig. Die Differenz aus der Beitragssumme und der Auszahlungssumme wird als Ertrag voll versteuert. Erfolgt die Auszahlung nach Vollendung des 60. Lebensjahres des Berechtigten und bestand der Vertrag mindestens 12 Jahre, dann unterliegt nur die Hälfte der Erträge der Besteuerung.

Gothaer VarioRent plus - Fonds und die Abgeltungssteuer

Beiträge zu Fondspolicen sind steuerlich nicht abzugsfähig. Gothaer VarioRent plus-Fonds ist die intelligente Lösung, die hohen Renditechancen der Kapitalmärkte für die Vorsorge zu nutzen, ohne dass die Erträge der Abgeltungsteuer unterliegen. Selbst Fondsumschichtungen sind möglich, ohne dass diese anfällt.

Fondsauswahl und Anlagestrategien: erstklassige Fondsbasis für die Altersvorsorge

Wer das Ziel einer renditestarken Altersvorsorge verfolgt, benötigt die passenden Investments. VarioRent plus - Fonds bietet für jeden Kunden genau das Richtige! Wir bieten unserem Kunden nicht nur eine erstklassige Fondsauswahl mit einer breiten Streuung über die verschiedenen Investmentkategorien (Fondsart, Anlageregionen etc.) und Risikoklassen hinweg, sondern bieten darüber hinaus auch verschiedene Anlagestrategien an.

Angebot und Antrag

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