Alle Sorgen los mit der fondgebundenen Berufsunfähigkeitsversicherung

Die fondsgebundene Berufsunfähigkeitszusatzversicherung

Die Gothaer BUZ Fonds bietet die besten Voraussetzungen für Kundinnen und Kunden, die aktiv an den Chancen des Kapitalmarktes teilhaben wollen. Dank der Anlage in attraktive Investmentfonds verfügt sie über einen erstklassigen BU-Schutz zu sehr günstigen Beiträgen. Kundinnen und Kunden können ihre Altersvorsorge selbstbestimmt steuern. Aus einem breiten Sortiment erstklassiger Fonds und Anlagestrategien können sie für ihre Altersvorsorge oder ihren Berufsunfähigkeitsschutz diejenigen auswählen, die am besten zu ihrer Anlegermentalität passen. Die Fondsauswahl ist dabei in Hauptversicherung und BUZ stets identisch. Das macht es für Sie im Antrag schnell und einfach.

Vertriebsunterstützung zur fondsgebundenen Berufsunfähigkeitszusatzversicherung

  • Mit dem gesamten Betrag die Chancen der Kapitalmärkte nutzen - das innovative Konzept der Gothaer mit zwei Fondstöpfen macht es möglich.
  • Alleinstellungsmerkmal: Ein innovatives Konzept gewährleistet eine steuerfinanzierte BUZ in Schicht 1 (Basisrente).
  • Das Fondsvermögen aus dem BU-Schutz kann in Schicht 3 als steuerfreier Zuschuss die Ablaufleistung der Altersvorsorge erhöhen.
  • Die Beiträge zur Abdeckung des BU-Risikos werden ausschließlich aus dem Fondstopf der BUZ entnommen. Das Altersvorsorgeguthaben wird nicht angetastet.
  • Chance auf Geld-zurück-Effekt: Bei guter Fondsentwicklung erhöht das für den BU-Schutz nicht verbrauchte Fondsguthaben bei Ablauf der BUZ die Altersrente.
  • Umfangreiche Nachversicherungsoptionen
  • Beitragsbefreiungsdynamik bis 10% - so wächst die Altersvorsorge auch während der Berufsunfähigkeit.

Tarife

Die BUZ Fonds umfasst eine volle Befreiung von der Beitragszahlungspflicht für die BUZ und die Hauptversicherung, sowie die Zahlung einer baren Rente über die vertraglich vereinbarte Leistungsdauer. Die Versicherungsdauer kann bis zum Alter 67 gewählt werden. Die Fondsauswahl gilt für die Hauptversicherung und die BUZ Fonds gleichermaßen.

Die BUZ Fonds (FBUZBR17-1) kann ausschließlich als Zusatzversicherung abgeschlossen werden und ist mit folgenden Tarifen kombinierbar:

  • Gothaer VarioRent plus - Fonds (FR17-1, FR17-3)
  • Gothaer GarantieRente Performance (FR17-13)
  • Gothaer Direktversicherung GarantieRente Performance (FR17-14 und FR17-15)
  • Gothaer BasisVorsorge - Fonds (FR17-5)

Zielgruppen

Junge Personen (Auszubildende, Studenten)

Der Vorsorgebedarf junger Menschen ist besonders hoch.

  • 12.000 EUR versicherbare Jahresrente ab dem ersten Studien- bzw. Lehrjahr
  • Gothaer Start-Dynamik für reduzierte Anfangsbeiträge
  • Gothaer Karriereoption: bei erstmaliger Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit ist eine Verdopplung der BU-Rente möglich
  • Nachversicherungsoption: bei Volljährigkeit, Heirat, Geburt eines Kindes, Erhöhung des Bruttoeinkommens um 10%, u. v. m.
  • Auszubildende: es wird das der Ausbildung entsprechende Berufsbild versichert
  • Studenten: es wird das Mindestanforderungsprofil der Berufe zu Grunde gelegt, für die der jeweilige Studienabschluss typischerweise Voraussetzung ist.

Freiberufler/Selbständige

Freiberufler unterliegen erheblichen Risiken.

  • Attraktive Absicherung in Kombination mit der Gothaer BasisVorsorge - Fonds inklusive staatlicher Förderung möglich
  • Hervorragende Bedingungsqualität
  • Verzicht auf abstrakte Verweisung
  • Leistungserbringung an das Vorliegen einer Berufsunfähigkeit von mindestens 50% geknüpft
  • Beitragsbefreiungsdynamik der HV bis 10%
  • Leistungsdynamik der BUZ-Rente bis 3%

Die Gothaer BasisVorsorge ist insbesondere für Selbständige und Freiberufler aufgrund der steuerlichen Förderung ein höchst interessantes Produkt. Ihr Status und ihre Einkommenssituation erfordern eine qualitativ hochwertige Absicherung für den Fall der BU. Zudem erhalten Selbständige keine staatliche Absicherung im BU-Fall. Die Leistungen der Versorgungswerke für Freiberufler werden immer stärker reduziert. So leisten einige Versorgungswerke erst bei vollständiger BU und verlangen die Aufgabe der Kanzlei/Praxis oder das Ausscheiden aus dem Beruf. Ergreifen Sie die Initiative für die finanzielle Sicherheit Ihres Kunden mit der steuerfinanzierte BUZ im Rahmen der Gothaer BasisVorsorge.

Handwerker

Körperlich tätige Menschen sind besonders gefährdet.

  • Traditionell maßgeschneiderte Angebote
  • Berücksichtigung des realen Arbeitsbildes: bei kaufmännischer Tätigkeit von mind. 60% wird ein Beruf der BG3 automatisch in BG2 einsortiert
  • Endalter 67: Technische Hilfsmittel erleichtern vielfach die Tätigkeit von Handwerkern und ermöglichen ein Arbeiten bis ins hohe Alter
  • Schutz bei Elternzeit, Arbeitslosigkeit und Pflegebedürftigkeit
  • Zahlungsunterbrechung oder Beitragsreduktion bis 36 Monaten möglich
  • Karenzzeit bis 24 Monaten für ein noch attraktiveres Prämienniveau

Begrenzungen

Summengrenzen

Die jährliche BU-Rente muss mindestens 3.000 Euro betragen. Die maximale absicherungsfähige BU-Leistung beträgt 60.000 Euro p. a. Bei Abschluss mit einer Dynamik reduziert sich die versicherbare Jahresrente auf 18.000 Euro p. a.

Ab bestimmten Versicherungs- bzw. Risikosummen sind zusätzliche ärztliche Untersuchungen bzw. Zeugnisse notwendig. Eine Übersicht bietet diese Tabelle. Für die Untersuchung kann der Arzt von der zu versichernden Person frei gewählt werden.

Finanzielle Risikoprüfung:
Jährliche BU-Rente bis 12.000 EUR keine Prüfung
Jährliche BU-Rente ab 12.001 EUR mit Einkommensangabe 65% vom Bruttoeinkommen
Jährliche BU-Rente ab 24.001 EUR mit Selbstauskunft (Formular) inkl. Steuerbescheide und Einkommensnachweise der letzten drei Jahre 50% vom Bruttoeinkommen
Medizinische Anforderungen:
bis 24.000 Euro = Antrag
bis 30.000 Euro = zusätzlicher ärztlicher Befundbericht
Antrag + ärztliches Zeugnis ab 30.001 Euro
Altersgrenzen:
Mindesteintrittsalter 15 Jahre
Höchsteintrittsalter 57 Jahre
Höchstablaufalter der Versicherungs- und Leistungsdauer 67 Jahre

Versicherungs-, Leistungs- und Beitragszahlungsdauer

Im Regelfall sind Versicherungs-, Leistungs- und Beitragszahlungsdauer gleich. Es gibt auch andere Gestaltungsmöglichkeiten. Um spezielle Kundenwünsche zu erfüllen, ist jedoch auch eine abweichende Ausgestaltung möglich.

Gothaer Karriereoption

Nach erstmaliger Aufnahme einer unbefristeten beruflichen Tätigkeit nach der Ausbildung ist eine Verdoppelung der BU-Leistung ohne Gesundheitsprüfung möglich, maximal um 12.000 EUR.

Dynamikformen

Die Dynamiksätze der Leistungs- und/oder Beitragsdynamik können in der Gothaer BUZ Fonds unabhängig voneinander gewählt werden. Daher ist es dem Kunden möglich, individuell zu entscheiden, ob und in welcher Höhe er bestimmte Dynamikformen nutzen möchte.

Beitragsdynamik

Durch Inflation und übliche Einkommenssteigerungen im Verlauf eines Arbeitslebens ergeben sich auf Dauer wieder Versorgungslücken. Damit diese geschlossen bleiben, können die Beiträge über die Beitragszahlungsdauer hinweg bis 5% dynamisiert werden. Bei zeitlicher Befristung auf bis zehn Jahre kann ein Dynamiksatz bis 10% gewählt werden

Gothaer Start-Dynamik

Richtet sich insbesondere an junge Menschen mit anfangs niedrigem Gehalt, die auf diese Weise einen Einstieg in den Berufsunfähigkeitsschutz und die Altersvorsorge finden. Die jährliche Dynamik in Höhe von 10% bezieht sich auf die ersten zehn Jahre ab Versicherungsbeginn

Beitragsbefreiungsdynamik

Eine Dynamik zur Erhöhung der Hauptversicherungsbeiträge im BU-Fall sichert den Kunden gegen das Risiko einer wachsenden Versorgungslücke in der Altersvorsorge ab. Die Beiträge der Hauptversicherung werden je nach Vereinbarung zwischen 1% bis 10% dynamisiert, um eine bedarfsgerechte Altersversorgung zu ermöglichen und Inflation auszugleichen

Leistungsdynamik der BU-Rente

Zusätzlich zur jährlichen Rentenerhöhung im Leistungsbezug, die jährlich neu festgelegt wird, kann eine Dynamik zur Erhöhung der BU-Leistung abgeschlossen werden. Diese deckt das Risiko von inflationsbedingtem Kaufkraftverlust der BUZ-Rente selbst ab. Die Leistung der BUZ-Rente erhöht sich um einen garantierten Wert je nach Vereinbarung zwischen 1% bis 3%.

Alleinstellungsmerkmal: Das Gothaer Zwei-Fondstöpfe-Konzept

Der Kunde kann mit dem Gesamtbeitrag an den Chancen der Kapitalmärkte teilhaben. Das innovative Konzept der Gothaer macht es möglich. Im Gegensatz zu bereits am Markt vertretenen Produkten wird hier das Prinzip mit zwei Deckungsstöcken aus dem konventionellen Bereich übertragen und es werden zwei Fondstöpfe (statt einem) gebildet.

Vorteile/Kundennutzen

  • Transparenz durch separat ausgewiesenen BUZ-Beitragsanteil
  • Kündigung oder Ablauf der BUZ führen automatisch zur Reduzierung des Zahlbeitrages
  • Die tatsächliche Entnahme zur Abdeckung des BU-Risikos erfolgt ausschließlich aus dem Fondstopf BUZ. Das Altersvorsorgeguthaben wird nicht angetastet und es kommt zu keiner versteckten Entsparung
  • Der Fondsmotor bewirkt bei moderaten Beiträgen für den Berufsunfähigkeitsschutz eine attraktive Ablaufleistung für die Altersrente
  • Nur aufgrund des Zwei-Fondstopfmodells kann die Gothaer BUZ Fonds in Kombination mit der Gothaer BasisVorsorge in Schicht 1 (Rüruprente) angeboten werden. So lässt sich der BUZ-Beitragsanteil steuerbegünstigt einsetzen und ist in der Ansparphase insolvenzgeschützt und Hartz IV-sicher.

Die Chance auf Geld-zurück-Effekt: Bei guter Fondsentwicklung profitiert der Versicherungsnehmer. Für den Berufsunfähigkeitsschutz nicht verbrauchtes Fondsguthaben erhöht bei Ablauf der BUZ die Altersrente. Dadurch lassen sich attraktive Ablaufleistungen darstellen.

Im innovativen Konzept mit zwei Fondstöpfen hat der Kunde ferner das Ruder in der Hand, denn integraler Bestandteil des Produktes ist eine jährliche Vertragsüberprüfung. Diese stellt fest, ob der vereinbarte Beitrag ausreichen wird, um den Versicherungsschutz über die gesamte Versicherungsdauer aufrechtzuerhalten. Je nach Vertragslaufzeit werden bei Vertragsabschluss unterschiedliche Annahmen über die Wertentwicklung des Fondsvermögens getroffen. Sollte die tatsächliche Wertentwicklung unserer Einschätzung nach nicht ausreichen, weisen wir den Kunden darauf hin. Wir bieten an:

  • Die Beitragshöhe entsprechend anzupassen
  • Den Versicherungsschutz entsprechend anzupassen oder
  • Eine einmalige Zuzahlung in der von uns vorgeschlagenen Höhe zu leisten, um die Beitragshöhe und den Versicherungsschutz unverändert zu lassen
  • Auf Wunsch des Kunden kann Fondsvermögen aus dem Fondstopf der Altersversorgung umgeschichtet werden (nicht in Schicht 1)
  • Sofern die Gothaer BUZ Fonds noch über ein Fondsvermögen verfügt, kann die Beitragshöhe und der Versicherungsschutz unverändert gelassen werden

Wichtig ist, dass sich der Kunde entscheiden kann, wie er vor dem Hintergrund seiner aktuellen Lebenssituation reagieren will. In Modellen mit einem einzigen Fondstopf hat der Kunde diese Möglichkeit nicht. Bei schlechter Fondsentwicklung wird das Fondsvermögen zum Aufbau einer Altersrente durch die Aufrechterhaltung des BU-Schutzes belastet. Der Kunde kann keine selbstbestimmte Entscheidung treffen.

Sicherheitsmechanismen der Gothaer

  • Ausrichtung auf Langfristigkeit (Zeithorizonteffekt)
  • Betrachtung der gesamten Vertragslaufzeit
  • Daher sollte der Vertrag auch bei Kursrückgängen weiter bespart werden
  • Ausnutzung des Cost-Average-Effekts
  • Regelmäßige, langfristige Anlage & gleich bleibende Beträge
  • Automatische Ausnutzung von Kursschwankungen führt zu einer erhöhten Rendite, denn bei niedrigen Kursen werden für das gleiche Geld mehr Anteile erworben. Das zahlt sich bei einer späteren Kurserholung aus.
  • Hohe Produktqualität
  • Top-Fondsauswahl und viele Flexibilitäten in der Produktgestaltung
  • Zwischen unterschiedlichen Risikoklassen individuell wählbar
  • Ablaufmanagement
  • Umschichtung in risikoärmere Fonds zum Ende der Laufzeit
  • Naturalleistungen
  • Übertragung der Fondsanteile auf ein privates Depot bei Vertragsablauf sofern eine Erholung der Kapitalmärkte abgewartet werden möchte

Überbrückungsmöglichkeiten bei Zahlungsschwierigkeiten

Zahlungsschwierigkeiten können den Verlust des Versicherungsschutzes bedeuten. Daher sind Zahlungsunterbrechungen und Beitragsreduktionen bis zu 36 Monaten möglich. Selbst nach einer Beitragsfreistellung ist innerhalb von 6 Monaten eine Wiederaufnahme umsetzbar. Nach einer derartigen befristeten Beitragsfreistellung ist ein Inkraftsetzen ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich.

Der Versicherte kann bis 15 Jahre vor vereinbartem Ender der Leistungsdauer oder innerhalb der ersten 10 Jahre nach Versicherungsbeginn seine BU-Rentenhöhe bei folgenden Anlässen ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen:

Nachversicherungsoptionen

  • Volljährigkeit, Heirat, Geburt, Adoption
  • Aufnahme einer selbstständigen beruflichen Tätigkeit der versicherten Person, sofern diese die Mitgliedschaft in der für den Beruf zuständigen Kammer erfordert
  • Hochschulabschluss, Meisterprüfung der versicherten Person oder Abschluss einer beruflichen Qualifikation mit Gehaltserhöhung
  • Aufnahme eines Darlehens zur Finanzierung einer selbstgenutzten Immobilie oder zur Finanzierung im gewerblichen Bereich (mind. 50.000 EUR)
  • Erhöhung des regelmäßigen jährlichen Bruttoeinkommens der versicherten Person um mindestens 10 % innerhalb eines Jahres

Karriereoption

Zusätzlich zur maximalen Höchstgrenze der Nachversicherungsoption über die Vertragslaufzeit können Studenten/Auszubildende bei Aufnahme einer erstmaligen beruflichen Tätigkeit ihre versicherte Berufsunfähigkeitsrente ohne Gesundheitsprüfung verdoppeln, maximal aber um 12.000 EUR p.a. erhöhen. Dies muss innerhalb von 12 Monaten nach Berufseinstieg und spätestens fünf Jahre nach Versicherungsbeginn erfolgen.

Steuervorteile des Zwei-Fondstöpfe-Konzepts

Steuervorteil in Schicht 1

Beitragsphase:

Beiträge zur Basisrente können nach § 10 Abs.3 Satz 1 und 2 EStG als Altersvorsorgeaufwendungen steuerlich geltend gemacht werden. Insgesamt können pro Jahr 20.000 Euro pro Person geltend gemacht werden, Verheiratete (Zusammenveranlagung) können 40.000 Euro ansetzen. Im Jahr 2012 können 74% (2013 76%) der Beitrage geltend gemacht werden. Dieser Satz steigt pro Jahr um weitere 2% an.

Wird eine BUZ mit einer Basisrente gekoppelt, sind auch die Beiträge hierzu bis zu den genannten Höchstbeiträgen steuerlich absetzbar. Nach Vorgabe des Gesetzgebers muss der Beitragsanteil zur BUZ allerdings geringer sein, als der Beitragsanteil zur Rürup-Rente.

Leistungsphase in Schicht 1:

Wie alle Produkte der ersten Schicht unterliegen die Ansprüche aus der Basisrente nach Maßgabe des Alterseinkünftegesetzes mittelfristig voll der nachgelagerten Besteuerung. Ab 2040 werden erstmalig ausgezahlte Renten in voller Höhe versteuert. Bis dahin gilt eine Übergangsregelung.

Rentenleistungen aus der Basisrente - auch aus verbliebenen Fondsvermögen der BUZ - müssen entsprechend versteuert werden.

Steuervorteil in Schicht 2 und 3

Beitragsphase:

Beiträge zu den Versicherungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 3a EStG werden als "sonstige Vorsorgeaufwendungen" bezeichnet und sind bis zu einem Höchstbetrag von 2.800 Euro (Selbständige) bzw. 1.900 Euro pro Jahr (Sozialversicherungspflichtige Personen) als Sonderausgaben abzugsfähig.

Leistungsphase in Schicht 3:

Ein vorhandenes Fondsguthaben bei Ablauf der BUZ erhöht aus heutiger Sicht als steuerfreier Zufluss die Ablaufleistung der Altersversorgung.

Leistungsphase in Schicht 2:

In Schicht 2 (Direktversicherung) bleibt der BUZ-Beitrag im Rahmen der bAV nach § 3 Nr. 63 EStG einkommensteuerfrei, eine Leistung - auch aus verbliebenen Fondsvermögen - ist jedoch einkommensteuerpflichtig nach § 22 Nr. 5 EStG.

Was passiert, wenn Unterdeckung droht?

Ergibt die Vertragsüberprüfung, dass die unterstellte Wertentwicklung dauerhaft nicht eingehalten wird und der neu berechnete Beitrag erheblich über dem bisher Gezahlten liegt, erhält der Kunde zuerst einen Hinweis.

Der Kunde kann:

- den BU-Schutz reduzieren

- eine Beitragserhöhung durchführen oder

- eine Einmalleistung zahlen*

Er kann aber auch alles unverändert lassen und auf eine bessere Fondsentwicklung hoffen, wobei er explizit auf das Risiko des vorzeitigen Verlusts des Versicherungsschutzes hingewiesen wird.

Meldet sich der Kunde nicht, wird implizit von dieser Möglichkeit ausgegangen!

Falls kein Fondsguthaben vorhanden und stattdessen ein Negativkonto aufgebaut ist, so erhält der Kunde generell ein Schreiben, wenn der neu berechnete Beitrag über dem derzeitigen liegt. Es werden Handlungsalternativen angeboten. Der Kunde muss:

- den BU-Schutz reduzieren

- eine Beitragserhöhung durchführen oder

- eine Einmalleistung zahlen*

Meldet sich der Kunde nicht, wird standardmäßig die BU-Rente entsprechend gekürzt.

*Zusätzlich existiert noch die Möglichkeit der Teilentsparung des Fondsguthabens für die Alterssicherung (nicht in Schicht 1). Diese Alternative wird dem Kunden im Anschreiben nicht aktiv angeboten.

Wie oft ist mit einem Hinweis zur Beitragsanpassung zu rechnen, vor allem in Zeiten von Finanzkrisen?

Bei Abschluss in den Jahren 1996, 2000, 2003 oder auch 2006 und Wahl des Investmentfonds Lingohr-Systematic-LBB-Invest wäre trotz Kapitalmarktrückgang in 2001 oder aktuell (noch) zu keinem Zeitpunkt eine Empfehlung zur Beitragsanpassung versendet worden.

Selbst bei einer gleichmäßig negativen Fondsentwicklung von -50% p.a. würde erst nach sieben Vertragsjahren ein Hinweis und nach 20 Vertragsjahren eine Zwangsreduktion der BU-Rente erfolgen.

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