Mit der Unterstützung vom Chef auch im Alter Gas geben können!

ZuschussRente

Mit der Einführung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) hat der Gesetzgeber auch den sogenannten Förderbeitrag für Geringverdiener*innen geschaffen. Der Staat setzt damit auf das Unternehmen als Impulsgeber für die betriebliche Altersversorgung bei Mitarbeitenden mit kleinen und mittleren Einkommen. Der neue Förderbeitrag eignet sich vertrieblich vor allem als Türöffner in Branchen, die bisher keine oder wenig betriebliche Altersversorgung umgesetzt haben. Denn vor allem in Kleinstunternehmen ist der Anteil von Mitarbeitenden mit kleinen und mittleren Einkommen sehr hoch - und eine riesige Chance, mit dem neuen Förderbetrag zu punkten. Die Fördergrenze für Geringverdiener*innen hat der Gesetzgeber bei 2.575 Euro brutto (30.900 Euro im Jahr) gezogen, der Durchschnittsverdienst in Kleinstunternehmen beträgt 2.224 Euro brutto im Monat.

Anlagekonfigurator (Neugeschäft)

Anlagekonfigurator (Bestandsgeschäft)

Vertriebsunterstützung zur ZuschussRente

So funktioniert der Förderbeitrag für den Arbeitgeber:

  • Beiträge von 20 bis 80 Euro monatlich möglich
  • 30% direkte Gutschrift über Lohnsteuerabzug
  • Verbleibender Aufwand ist als Betriebsausgabe absetzbar
  • Einfache und bequeme Umsetzung im Betrieb
  • Motivation und Bindung von Mitarbeitenden
  • Vorsprung im Wettbewerb um Mitarbeitende

Bei Mitarbeitenden punkten Sie mit diesen Argumenten:

  • Der Beitrag wird ausschließlich vom Unternehmen bezahlt.
  • Die ZuschussRente hat keine Auswirkungen auf den Brutto- oder Nettolohn.
  • Im Ruhestand erhält der Mitarbeitende eine zusätzliche Rente.
  • Die Verwaltung regelt das Unternehmen – einfacher geht es nicht.
  • Die ZuschussRente ist sicher auch bei Jobwechsel, Insolvenz oder Arbeitslosigkeit.


So funktioniert die Gothaer ZuschussRente

Mit der ZuschussRente können Arbeitgeberbeiträge im Rahmen der gesetzlichen Geringverdienerförderung abgebildet werden. Der Gesetzgeber knüpft die Förderung daran, dass die arbeitgeberfinanzierten Beiträge nur in ungezillmerte Verträge eingezahlt werden dürfen. Mit der ZuschussRente bietet die Gothaer Lebensversicherung zwei ungezillmerte Preisklassen (UE und UG), die mit den Direktversicherungstarifen GarantieRente und GarantieRente Index kombiniert werden können. Für die Preisklasse UG (Kollektivgeschäft) gelten die Zugangsvoraussetzungen der Preisklasse G. Weitere Informationen dazu erhalten Sie gerne auf Anfrage.


Für diese Zielgruppen ist die ZuschussRente interessant

Zielgruppe sind Geringverdiener*innen im Sinne des § 100 EStG. Hierbei handelt es sich um Mitarbeitende, deren laufender Arbeitslohn (ohne Sonderzahlungen) im Zeitpunkt der Beitragsleistung nicht mehr als 2.575 Euro monatlich beträgt. Die Einkommensgrenze gilt unabhängig vom Beschäftigungsgrad. Die Förderung kommt somit auch für Teilzeitbeschäftigte und Mini-Jobber mit erstem Dienstverhältnis zum beitragszahlenden Unternehmen in Betracht. Somit ist die ZuschussRente vor allem für folgende Arbeitnehmergruppen interessant:

  • Teilzeitbeschäftigte
  • Weibliche Arbeitnehmerinnen (Teilzeitquote rund 50%)
  • Geringfügig beschäftigte Ehegatten*innen (z. B. in Steuerberatungs-/Anwaltskanzleien)
  • Bürokräfte bei Steuerberatern, Anwälten, Wirtschaftsprüfern
  • Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen in den Branchen Handel, Gastgewerbe (Gastronomie und Hotelgewerbe), Gesundheit- und Sozialwesen (z. B. Pflegeeinrichtungen, Arztpraxen)


Allgemeine Produktinformationen

CR22-14UE / CR22-14UG Gothaer ZuschussRente als klassische Lösung

FR22-14UE / FR22-14UG Gothaer ZuschussRente als indexgebundene Lösung

UE = Preisklasse "Einzel ungezillmert"

UG = Preisklasse "G ungezillmert"

CR = Konventionelle Anlage der Beiträge im Sicherungsvermögen der Gothaer Lebensversicherung AG. Festverzinsliche Wertpapiere, wie Staatsanleihen, bilden den Anlageschwerpunkt.

FR = Indexrente. Die Anlage der Beiträge erfolgt in Indizes sowie innerhalb des Sicherungsvermögens der Gothaer Lebensversicherung AG.


Die Garantien in der ZuschussRente

Garantien vor Rentenbeginn

  • Beitragsbezogene Garantie:
    Die beitragsbezogene Garantie sichert die eingezahlten Beiträge abzüglich verbrauchter Risikobeiträge bei Einschluss einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung während der Vertragslaufzeit. Die Höhe der Garantie kann bis zu 80% betragen.
  • Jährliche automatische Renditesicherung (guthabenbezogene Garantie):
    In der indexgebundenen Variante der Gothaer ZuschussRente gibt es zusätzlich zur beitragsbezogenen Garantie eine guthabenbezogene Garantie. Durch diese jährliche Renditesicherung werden bereits erzielte Wertsteigerungen der Kapitalanlage abgesichert. Zum jährlichen Stichtag (30.11.) wird überprüft, ob 70 % des Vertragsguthabens zu diesem Zeitpunkt höher sind als die aktuelle Garantie. Sollte dies der Fall sein, wird die Garantie zum planmäßigen Rentenbeginn automatisch auf den neuen Wert erhöht (guthabenbezogene Garantie). Bei guter Wertentwicklung steigt dadurch die garantierte Ablaufleistung während der Aufschubzeit und kann nicht mehr sinken. Die jährliche Renditesicherung kann auf Wunsch zu Vertragsbeginn ausgeschlossen werden. Fünf Jahre vor Rentenbeginn besteht im Rahmen des Ablaufmanagements die Möglichkeit, die Renditesicherung von 0 % bzw. 70 % auf 90 % des Vertragsguthabens anzuheben.

Garantien zum Rentenbeginn

Best-Renten-Garantie:
Zum Rentenbeginn wandeln wir das Vertragsguthaben in eine lebenslange Rente um. Hierbei profitieren Ihre Kunden/Kundinnen von der Gothaer Best-Renten-Garantie und erhalten die höchste aus folgenden drei Renten:

  • Die garantierte Mindestrente
  • Rente aus dem zum Rentenbeginn zur Verfügung stehenden Vertragsguthaben und dem zu Vertragsbeginn garantierten Rentenfaktor.
  • Rente aus dem zum Rentenbeginn zur Verfügung stehenden Vertragsguthaben und den dann gültigen Rechnungsgrundlagen (Berücksichtigung u. a. der Entwicklung von Lebenserwartung und der Renditen der Kapitalanlagen).


Der Risikoschutz in der ZuschussRente

Langlebigkeit

Wir leben immer länger. Die eigene Lebenserwartung wird von den meisten jedoch unterschätzt. Durchschnittlich leben wir 7 Jahre länger als wir denken - das ist ein Geschenk. Umso wichtiger ist eine Altersvorsorge, die ein Leben lang zahlt und einen sorgenfreien Ruhestand ermöglicht. Genau das leistet die Gothaer ZuschussRente.

Todesfall

  • Vor Rentenbeginn:
    Im Todesfall der versicherten Person leisten wir an die Hinterbliebenen den jeweils höheren Wert aus den eingezahlten Beiträgen bzw. dem zum Todeszeitpunkt vorhandenen Vertragsguthaben.
  • Nach Rentenbeginn:
    Die bis zum Ende der Rentengarantiezeit noch ausstehenden Rentenzahlungen werden als Kapital oder als Rente an die Hinterbliebenen ausgezahlt. Die Dauer der Rentengarantiezeit kann frei gewählt und bis ein Jahr vor Rentenbeginn geändert werden.


Berufsunfähigkeitsschutz

Die Arbeitskraft finanziert den Ruhestand. Aus diesem Grund ist eine BU-Absicherung für eine sorgenfreie ZukunftsVorsorge unerlässlich. Der BU-Schutz kann zur ZuschussRente optional hinzugewählt werden:

  • BU-Beitragsbefreiung:
    Bei Berufsunfähigkeit übernehmen wir die Beitragszahlung. Dieser Schutz kann mit und ohne Gesundheitsprüfung vereinbart werden. Wird eine BU-Beitragsbefreiung ohne Gesundheitsprüfung eingeschlossen, ist damit eine Wartezeit von drei Jahren verbunden.
  • BU-Rente:
    Zusätzlich zur Beitragsbefreiung wird für die Dauer einer Berufsunfähigkeit die bei Vertragsabschluss vereinbarte BU-Rente gezahlt.


Die Flexibilitäten der ZuschussRente

  • Anlassunabhängige außerplanmäßige Beitragserhöhungen ohne erneute Gesundheitsprüfung:
    • • Erhöhen die Mindestrente und die beitragsbezogene Garantie, während eine eventuell versicherte BU-Rente gleich bleibt.
    • • 1x pro Kalenderjahr bis 12 Jahre vor dem planmäßigen Rentenbeginn.
    • • Erhöhung um mindestens 60 Euro pro Jahr.
    • • Der Gesamtbeitrag darf den Höchstbeitrag nach § 100 Abs. 6 EStG jährlich nicht übersteigen.
  • Anlassabhängige außerplanmäßige Beitragserhöhungen ohne erneute Gesundheitsprüfung für Berufsunfähigkeitsrente:
    • Erhöhen die Mindestrente, die beitragsbezogene Garantie und die versicherte BU-Rente.
    • Frühestens 5 Jahre nach Vertragsbeginn und bis zu 15 Jahre vor dem planmäßigen Rentenbeginn kann bei Eintritt bestimmter, in den AVB definierter Ereignisse (z.B. Heirat der versicherten Person), die BU-Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöht werden.
    • Erhöhungsbeitrag: mindestens 60 Euro pro Jahr.
    • Der Gesamtbeitrag darf den Höchstbeitrag nach § 100 Abs. 6 EStG jährlich nicht übersteigen.
    • Je anlassabhängiger Beitragserhöhung darf sich die jährliche BU-Rente um maximal 6.000 Euro erhöhen; insgesamt darf die BU-Rente nach der Erhöhung nicht mehr als 36.000 Euro pro Jahr betragen.
  • Die Summe aller außerplanmäßigen Beitragserhöhungen
    darf nicht höher sein als die Hälfte des zu Vertragsbeginn vereinbarten Beitrags. Zur Summe aller außerplanmäßigen Beitragserhöhungen zählen hierbei sowohl die anlassabhängigen Beitragserhöhungen als auch die anlassunabhängigen Beitragserhöhungen.
  • Zahlungsunterbrechungen:
    • Für einen Zeitraum von 3 bis 36 Monaten möglich.
    • Voraussetzung: Das Vertragsguthaben ist mindestens so groß wie die Summe der durch die Unterbrechung entfallenden Beiträge.
    • Weitere Informationen in § 8 der AVB.
  • Beitragsreduktion:
    • Der reduzierte Beitrag muss mindestens 30 Euro betragen, die Summe aller Beiträge mindestens 3.600 Euro.
    • Bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres können die Beiträge nach einer Beitragsreduktion jederzeit wieder erhöht werden.
    • Nach Vollendung des 50. Lebensjahres ist eine Beitragserhöhung nur dann wieder möglich, wenn seit der Beitragsreduktion nicht mehr als 36 Monate vergangen sind.
    • Die neue Beitragssumme darf aber nicht höher sein als die Beitragssumme vor Beginn der Beitragsreduktion.
    • Bei Einschluss einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung gelten weitere Voraussetzungen, die Sie in den AVB unter § 8 Absatz 6 finden.
  • Beitragsfreistellung:
    • Eine Beitragsfreistellung ist möglich.
    • Die Wiederaufnahme der Beitragszahlung ist innerhalb von 36 Monaten nach einer Beitragsfreistellung möglich. Wenn die Beitragsfreistellung im Rahmen einer Elternzeit vorgenommen wurde, kann die Beitragszahlung jederzeit wieder aufgenommen werden.
    • Die neue Beitragssumme darf aber nicht höher sein als die Beitragssumme vor Beginn der Beitragsfreistellung.
    • Bei Einschluss einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung gelten weitere Voraussetzungen, die Sie in den AVB unter § 8 Absatz 6 finden.
  • Rentenbeginn:
    Der Rentenbeginn kann flexibel um fünf Jahre vorverlegt (frühestens auf Alter 62) und 15 Jahre nach hinten verschoben werden (spätestens Alter 85).
  • Auszahlungsmodalitäten zu Rentenbeginn:
    Es besteht die Wahl zwischen der lebenslangen Rente, der Kapitalauszahlung oder der Teilauszahlung mit Restverrentung.
  • Überschussverwendung in der Rentenphase
    • Bonusrente
      Bei der Bonusrente wird aus den jährlichen Überschüssen eine zusätzliche, überschuss-berechtigte garantierte Rente gebildet. Die Gesamtrente bleibt gleich oder steigt.


Kapitalanlage und ihre Funktionsweise in der ZuschussRente

Kapitalanlage bei der klassischen Lösung

In der Ansparphase werden bei der klassischen Lösung der Gothaer ZuschussRente anfallende Überschüsse auf das Ertragskonto eingezahlt. Das Ertragskonto bildet zusammen mit dem garantierten Deckungskapital das Vertragsguthaben.

Kapitalanlage bei der indexgebundenen Lösung

Für die Anlage stehen 4 Indizes zur Verfügung:

  • Anlage Global nachhaltig (ESG): Partizipation an der Wertentwicklung über 1.000 weltweiter börsengelisteter Unternehmen, die bestimmte Nachhaltigkeitskriterien erfüllen
  • Anlage Global & aufstrebende Märkte: Kombination der Stabilität etablierter Unternehmen mit dem Wachstumspotenzial aufstrebender Märkte
  • Anlage Global & Technologie: Kombination der Stabilität etablierter Unternehmen mit dem Wachstumspotenzial und der Zukunftsorientierung des Technologiesektors
  • Multi Asset Strategie nachhaltig (ESG) IR: Partizipation an der Wertentwicklung der weltweiten Aktien-, Anleihen- und Rohstoffmärkte (Gold, Kupfer), die bestimmte Nachhaltigkeitskriterien erfüllen.

Es ist eine Kombination von bis zu zwei Indizes in 10%-Schritten möglich.


Funktionsweise:

Bei der Gothaer ZuschussRente als indexgebundene Lösung handelt es sich um ein dynamisches 2-Topf-Hybrid. Das bedeutet, dass eine monatliche Umschichtung zwischen Sicherungsvermögen der Gothaer Lebensversicherung und dem Indexvermögen automatisch auf der Basis eines mathematischen Modells für jeden einzelnen Vertrag erfolgt. Diese Aufteilung des individuellen Vertragsguthabens auf die beiden Töpfe stellt die Garantien zum planmäßigen Rentenbeginn sicher. Durch die Investition in den Indexbaustein erhält der/die Kunde/Kundin die Möglichkeit, an den Renditechancen der Aktienmärkte teilzuhaben, ohne auf Garantien verzichten zu müssen.

Für eine zusätzliche Sicherheit sorgt die automatische, jährliche Renditesicherung.

Wie stark der Vertrag an der Indexwertentwicklung partizipiert, hängt vom Anteil des Indexguthabens ab. Bereits bei 80 % Beitragsgarantie erfolgt in der Regel eine starke Investition in das Indexguthaben. Ab 70 % Beitragsgarantie sind auch bei höheren Eintrittsaltern nahezu 100 % im Indexguthaben investiert.

Stabilitätsmechanismus:

Die Zielsetzung des Stabilitätsmechanismus besteht darin, die Wertentwicklung der Indexanlage zu stabilisieren, indem Wertschwankungen (Volatilität) geglättet werden. In der Vergangenheit war zudem zu beobachten, dass in Zeiten fallender Märkte die Wertschwankungen höher waren als in Zeiten steigender Märkte. Somit ist man tendenziell in fallenden Märkten nicht so stark investiert, was die Performance des Produktes steigern kann.

Ziel des Stabilitätsmechanismus ist eine langfristige Volatilität des gewählten Index von 8 %. Wird diese Grenze überschritten, wird der Investitionsgrad in den Index zurückgenommen. Gehen die Schwankungen wieder zurück, erhöht sich die Investitionsquote des Index.

Das ist neu gegenüber herkömmlichen Volatilitätsmechanismen und dem bisherigen Mechanismus in der GarantieRente Performance:

  • Bei herkömmlichen Modellen ist die Ziel-Volatilität fest definiert.
  • Bei der GRI ist diese – je nach Marktphase – variabel gestaltet 2 %, 6 %, 8 % (Standard), 10 %.

Dies ermöglicht es, deutlich schneller auf steigende oder fallende Märkte zu reagieren.


Die Zusageart


Mit der Gothaer ZuschussRente wird die beitragsorientierte Leistungszusage abgebildet. Demnach verpflichtet sich das Unternehmen, bestimmte Beiträge in eine Anwartschaft auf Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung umzuwandeln. Den Mitarbeitenden wird eine bestimmte Leistung, i. d. R. eine Rente, garantiert.

Die technischen Grenzen auf einen Blick

Thema Grenze
Grenzen Vorverlegungs- und Verlängerungsphase Maximale Dauer Vorverlegungsphase = 5 Jahre vor planmäßigen Altersrentenbeginn (frühestens das 62. Lebensjahr)
Maximale Dauer Verlängerungsphase = 15 Jahre und spätest möglicher Altersrentenbeginn = das vollendete 80. Lebensjahr
Rentengarantiezeit (RGZ) Eine Änderung der RGZ ist bis ein Jahr vor dem planmäßigen Rentenbeginn möglich. Die maximale RGZ beträgt 21 Jahre bei planmäßigen Rentenbeginn im Alter 67.
Außerplanmäßige Beitragserhöhungen ohne erneute Gesundheitsprüfung Außerplanmäßige Beitragserhöhungen können einmal jährlich, jedoch spätestens bis zu 12 Jahre vor dem planmäßigen Rentenbeginn, erfolgen. Die Beitragserhöhung wirkt sich nicht auf die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente aus. Zum Zeitpunkt der Beitragserhöhung darf die versicherte Person nicht berufsunfähig sein.
Bei jeder außerplanmäßigen Beitragserhöhung muss sich der Beitrag um mindestens 60 EUR erhöhen und darf maximal 960 EUR pro Jahr betragen. Mit der Summe der außerplanmäßigen Beitragserhöhungen kann der zu Vertragsbeginn vereinbarte Beitrag maximal verdoppelt werden.
Zahlungsunterbrechung Eine Zahlungsunterbrechung kann für die Dauer von 3 bis 36 Monaten erfolgen. Voraussetzung ist, dass die Summe der durch die Zahlungsunterbrechung entfallenen Beiträge mindestens dem Vertragsguthaben entspricht.

Weitere Optionen

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