Schlanke Verwaltung, minimaler Aufwand, flexible Produkte für Ihre Kundinnen und Kunden mit der Gothaer Pensionskasse

Pensionskasse

Die Gothaer Pensionskasse richtet sich an Firmen, die ihren Mitarbeitenden eine sichere und trotzdem lukrative und flexible Altersversorgung ermöglichen möchten.

Vertriebsunterstützung zur Pensionskasse

  • Schlanke Verwaltungsabläufe
  • Äußerst geringe Verwaltungskostenquote
  • Attraktive Fondspalette
  • Völlig flexible Beitragszahlung über die beiden Bausteinprodukte (VARIO-Tarif und Tarifvertragslösung) möglich
  • Abbildung einer Beitragszusage mit Mindestleistung durch die Tarifvertragslösung und den VARIO-Tarif möglich - auch in den Fondsvarianten.

Pensionskasse – Tarifdetails

  • Überbetriebliche Pensionskasse in der Rechtsform einer AG
  • Fonds- und Klassikvarianten möglich
  • Sozialabgabenfreie Beiträge bis 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (West)
  • Steuerfreie Beiträge bis 8 % der Beitragsbemessungsgrenze (West)
  • Direkter Rechtsanspruch der Versorgungsberechtigten
  • Garantien wie beim Lebensversicherer, das heißt keine Nachschusspflicht für das Unternehmen
  • Geringer Kostenansatz, da schlanke Pensionskasse
  • Keine zusätzlichen Verwaltungskostenbeiträge wie bei Unterstützungskassen
  • Keine PSV-Pflicht
  • Konzentration auf wenige Tarife und eine Versteuerungsart, d.h. nur §3 Nr. 63 EStG (keine Riester-Tarife §10a EStG)
  • Anpassungsprüfungspflicht für laufende Leistungen nach §16 BetrAVG entfällt
  • Rentensteigerung im Rentenbezug aus der (nicht garantierten) Überschussbeteiligung
  • Zahlung der gegebenenfalls anfallenden Sozialversicherungsbeiträge in der Rentenphase (Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner) durch Pensus Pensionsmanagement GmbH, Göttingen

VARIO-Tarif (Tarife PRL3C/F): Bausteinrente mit fakultativer BUZ-Beitragsbefreiung

  • Entgeltumwandlung oder Arbeitgeberfinanzierung mit nachgelagerter Besteuerung im Rahmen des §3 Nr. 63 EStG (bis 8% der GRV-BBG)
  • Tarif mit laufender Courtage (Preisklassen U2 und U3)
  • Klassik- und Fondsprodukt jeweils nach Bausteinsystem

Altersrente

  • Beitragsgarantie auf Alter 62 (ohne Beitragsanteile für Todesfall- und gegebenenfalls BU-Schutz)
  • Altersrente auf Alter 67, vorzeitiger Abruf (frühestens Alter 62) möglich
  • Rentengarantiezeiten (maximal 22 Jahre) möglich
  • Kapitalwahlrecht (auch Teilkapitalisierungen bis 30 Prozent möglich)
  • Garantierte Rentenfaktoren für Umrechnung des Fondsvermögens in eine Rente
  • Überschuss-System: Verzinsliche Ansammlung oder Einzahlung in Fonds vor Rentenbeginn; Bonusrente nach Rentenbeginn

Tod

Todesfallleistung an Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Kinder und in Einzelfällen Lebenspartner, optional auch an Ex- Ehegatten. Sofern keine Hinterbliebenen vorhanden sind, erhalten die Erben die Todesfallleistung als Sterbegeld (maximal jedoch 8.000 Euro).

  • Bei Tod vor Rentenbeginn:
    Es wird eine lebenslange Rente (bei Kindern befristet) an die Hinterbliebenen gezahlt. Es besteht die Möglichkeit einer Kapitaloption. Dafür stehen zur Verfügung:
    - Klassikprodukt (PRL3C): Alle geleisteten Beiträge zuzüglich Ansammlungsguthaben (gegebenenfalls inklusive der Beiträge für die BUZ-Beitragsbefreiung)
    - Fondsprodukt (PRL3F): Fondsvermögen
  • Bei Tod nach Rentenbeginn:
    Fortzahlung der ausstehenden Renten der Rentengarantiezeit. Für Ehegatten oder Lebenspartner besteht die Möglichkeit der Umwandlung in eine lebenslange Rente

Berufsunfähigkeit (BUZ)

  • Optionale Beitragsbefreiung nach Gothaer BUZ-Bedingungen möglich, sofern eine laufende Beitragszahlung vereinbart wird (flexible Zuzahlungen sind weiterhin möglich).


Tarifvertragslösung (Tarife PRL2C/F): Bausteinrente mit obligatorischer EMZ und HIZ

  • Für Arbeitgeberbeiträge nach Tarifvertrag (z. B. Einzelhandel bis 300 Euro pro Jahr) oder Betriebsvereinbarung
  • Tarif mit laufender Courtage (Preisklassen U2 und U3)
  • Alle Arbeitnehmer*innen, die aufgrund von Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung etc. einen Arbeitgeberbeitrag erhalten, müssen im gleichen Tarif versichert werden (kollektiver Ansatz)
  • Klassik- und Fondsprodukt jeweils nach Bausteinsystem

Altersrente

  • Beitragsgarantie auf Alter 62 (ohne HIZ- und EMZ-Beitragsanteile)
  • Altersrente auf Alter 67, vorzeitiger Abruf (frühestens Alter 62) möglich
  • Rentengarantiezeiten (maximal 22 Jahre) für verrentetes Fondsvermögen möglich
  • Garantierte Rentenfaktoren für Umrechnung des Fondsvermögens in eine Rente
  • Überschuss-System: Rentenbonus oder Einzahlung in Fonds vor Rentenbeginn; Bonusrente nach Rentenbeginn
  • Kein Kapitalwahlrecht

Hinterbliebenerente (HIZ)

  • Hinterbliebene: Ehegatten (bei Eheschließung vor Altersrentenbeginn) und Kinder
  • Obligatorischer Hinterbliebenenschutz, kollektiv gerechnet
  • Lebenslange Witwen/er-Renten; Waisenrenten bis maximal Alter 25
  • Barrente für hinterbliebenen Ehegatten in Höhe von 60 Prozent der erreichten versicherten Altersrente auf Alter 62 aus jedem Beitragsbaustein
  • Barrente für hinterbliebene Waisen in Höhe von 33 Prozent für Vollwaisen und 20 Prozent für Halbwaisen des Witwen/er-Rentenanspruchs
  • Witwen/er-Renten + Waisenrenten zusammen maximal Altersrente (ggf. anteilige Kürzung)
  • Bei Fondsprodukt: Zusätzlich Verrentung des Fondsvermögens bzw. der Garantierenten

Erwerbsminderungsrente (EMZ)

  • Obligatorischer Erwerbsminderungsschutz (lediglich bei Bestehen oder bei Eintritt einer vollen oder teilweisen Erwerbsminderung können keine weiteren EMZ-Anwartschaften erworben werden).
  • Barrente für den Erwerbsgeminderten in Höhe von 100 Prozent der erreichten versicherten Altersrente auf Alter 620 aus jedem Beitragsbaustein
  • Leistungshöhen gemäß gesetzlicher Erwerbsminderungsrenten (halb oder voll) mit Definition der Erwerbsminderung nach jeweils aktueller gesetzlicher Definition
  • Leistung bis Alter 62, danach schließt sich Altersrente an
  • Bei Eintritt der halben oder vollen Erwerbsminderung zwischen Alter 62 und 67: Zahlung der vollen Altersrente ab Zeitpunkt der Erwerbsminderung

Weitere Optionen

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