Mit der Rente mit Sicherheit in die Vollen gehen!

Direktversicherung GarantieRente

Halber Aufwand, volles Punktekonto – mit der Direktversicherung GarantieRente. Für einen sorgenfreien Ruhestand reicht die gesetzliche Rente nicht mehr aus. Ihre Kund*innen können aber von einer starken bAV mit Garantien, staatlicher Förderung und Arbeitgeberzuschuss deulich profitieren und das Leben auch im Rentenalter genießen.

Vertriebsunterstützung zur GarantieRente Direktversicherung

Von der staatlichen Förderung profitieren:

  • Steuern und Sozialabgaben sparen
  • Bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze (West) der gesetzlichen Rentenversicherung sind von den Sozialabgaben befreit (2024 bis zu 3.624 Euro)
  • Bis zu 8% der Beitragsbemessungsgrenze (West) der gesetzlichen Rentenversicherung sind steuerbefreit (2024 bis zu 7.248 Euro)

Mit Arbeitgeberzuschuss:

  • Seit 01.01.2019 grundsätzlich verpflichtender Arbeitgeberzuschuss bei Entgeltumwandlung, sofern der Arbeitgeber eine Sozialversicherungsersparnis hat
  • Arbeitgeberzuschuss in Höhe von mindestens 15% auf den Beitrag der Mitarbeitenden zur Entgeltumwandlung

Viele Freiheiten inklusive:

  • Beiträge erhöhen, aussetzen oder zuzahlen
  • Bei Unternehmenswechsel: Mitnahme des Vertrags zum neuen Unternehmen
  • Früher in Rente gehen durch die flexible Altersgrenze

Sicherheit

  • Garantierte lebenslange Rente
  • Sicherheit für die eingezahlten Beiträge zum Rentenbeginn durch 80 % Beitragsgarantie
  • Optionaler Schutz bei Berufsunfähigkeit

Allgemeine Produktinformationen

  • CR22-14 Gothaer Direktversicherung GarantieRente
  • CR = Konventionelle Anlage der Beiträge im Sicherungsvermögen der Gothaer Lebensversicherung AG. Festverzinsliche Wertpapiere, wie Staatsanleihen, bilden den Anlageschwerpunkt.

Garantien

Garantien vor Rentenbeginn

Die beitragsbezogene Garantie sichert die eingezahlten Beiträge abzüglich verbrauchter Risikobeiträge bei Einschluss einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung während der Vertragslaufzeit. Die Höhe der Garantie beträgt 80%.

Garantien zum Rentenbeginn: Best-Renten-Garantie

Zum Rentenbeginn wandeln wir das Vertragsguthaben in eine lebenslange Rente um. Hierbei profitieren Ihre Kund*innen von der Gothaer Best-Renten-Garantie und erhalten die höchste aus folgenden drei Renten:

  • Die garantierte Mindestrente 
  • Rente aus dem zum Rentenbeginn zur Verfügung stehenden Vertragsguthaben und dem Mindestrentenfaktor
  • Rente aus dem zum Rentenbeginn zur Verfügung stehenden Vertragsguthaben und den dann gültigen Rechnungsgrundlagen (Berücksichtigung u. a. der Entwicklung von Lebenserwartung und der Renditen der Kapitalanlagen).

Risikoschutz

Langlebigkeit

Wir leben immer länger. Die eigene Lebenserwartung wird von den meisten jedoch unterschätzt. Durchschnittlich leben wir 7 Jahre länger als wir denken - das ist ein Geschenk. Umso wichtiger ist eine Altersvorsorge, die ein Leben lang zahlt und einen sorgenfreien Ruhestand ermöglicht. Genau das leistet die Gothaer GarantieRente.

Todesfall

Vor Rentenbeginn:

Im Todesfall der versicherten Person leisten wir an die Hinterbliebenen den jeweils höheren Wert aus den eingezahlten Beiträgen bzw. dem zum Todeszeitpunkt vorhandenen Vertragsguthaben.

Nach Rentenbeginn:

Die bis zum Ende der Rentengarantiezeit noch ausstehenden Rentenzahlungen werden als Rente an die Hinterbliebenen ausgezahlt. Die Dauer der Rentengarantiezeit kann frei gewählt und bis ein Jahr vor Rentenbeginn geändert werden.

Berufsunfähigkeitsschutz:

Die Arbeitskraft finanziert den Ruhestand. Aus diesem Grund ist eine BU-Absicherung für eine sorgenfreie Zukunft unerlässlich. Der BU-Schutz kann zur GarantieRente optional hinzugewählt werden:

  • BU-Beitragsbefreiung: Bei Berufsunfähigkeit übernehmen wir die Beitragszahlung. Dieser Schutz kann mit und ohne Gesundheitsprüfung vereinbart werden. Wird eine BU-Beitragsbefreiung ohne Gesundheitsprüfung eingeschlossen, ist damit eine Wartezeit von drei Jahren verbunden. Der Monatsbeitrag ist in diesem Fall auf max. 4% der Beitragsbemessungsgrenze (West) mit und ohne Dynamik begrenzt.
  • BU-Rente: Zusätzlich zur Beitragsbefreiung wird für die Dauer einer Berufsunfähigkeit die bei Vertragsabschluss vereinbarte BU-Rente gezahlt.

Flexibilität

Dynamik:

Zu Vertragsbeginn kann eine dynamische Erhöhung der Beiträge entsprechend der Steigerung der Beitragsbemessungsgrenze (West) in der gesetzlichen Rentenversicherung vereinbart werden. Die dynamischen Erhöhungen können beliebig oft ausgesetzt und wieder aufgenommen werden, ohne erneute Gesundheitsprüfung.

Beitragserhöhungen:

Mit kleinen Beiträgen starten und während der Laufzeit die Beiträge erhöhen - und das ohne Gesundheitsprüfung! Die Erhöhung muss mindestens 60 EUR im Jahr betragen und der Gesamtbeitrag darf den Höchstbetrag nach § 3,63 EStG nicht übersteigen. Das entspricht einer Erhöhung des Monatsbeitrages von 5 EUR. Die Erhöhungen sind bis 12 Jahre vor dem planmäßigen Rentenbeginn möglich. Wenn eine Rente im Falle der Berufsunfähigkeit eingeschlossen ist, besteht noch die Möglichkeit einer anlassabhängigen Erhöhung.

Zuzahlungen:

Die Rente kann bis 12 Jahre vor dem planmäßigen Rentenbeginn auch mit Zuzahlungen während der Laufzeit erhöht werden. Zuzahlungen sind bis zu 12-mal im Jahr möglich. Die Zuzahlung muss mindestens 100 Euro betragen und darf zusammen mit den Beiträgen im Kalenderjahr den Höchstbetrag nach § 3,63 EStG nicht übersteigen.

Zahlungsunterbrechungen/Beitragsreduktion:

Die Beiträge können jederzeit flexibel ausgesetzt (3-36 Monate), reduziert und freigestellt werden. Eine Zahlungsunterbrechung ist nur möglich, wenn das Vertragsguthaben mindestens so groß ist, wie die Summe der durch die Unterbrechung entfallenden Beiträge. Bei einer Beitragsreduktion muss der reduzierte Beitrag monatlich mindestens 30 Euro betragen und die Summe aller Beiträge muss mindestens 3.600 Euro umfassen.

Auszahlungsmodalitäten zu Rentenbeginn:

Ihre Kund*innen haben die Wahl zwischen der lebenslangen Rente, der Kapitalauszahlung oder der Teilauszahlung mit Restverrentung.

Überschussverwendung

Bei der Überschussverwendung wird zwischen der Anspar- und der Rentenphase unterschieden.

Ansparphase:

In der Ansparphase werden bei der Gothaer GarantieRente anfallende Überschüsse auf das Ertragskonto eingezahlt. Das Ertragskonto bildet zusammen mit dem garantierten Deckungskapital das Vertragsguthaben.

Rentenphase:

In der Rentenphase gilt das Überschusssystem "Bonusrente".

Bei der Bonusrente wird aus den jährlichen Überschüssen eine zusätzliche, überschussberechtigte, garantierte Rente gebildet. Die Gesamtrente bleibt gleich oder steigt.

Zusageart

Beitragsorientierte Leistungszusage

Mit der Gothaer Direktversicherung GarantieRente wird die beitragsorientierte Leistungszusage abgebildet. Demnach verpflichtet sich das Unternehmen bestimmte Beiträge in eine Anwartschaft auf Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung umzuwandeln. Den Mitarbeitenden wird eine bestimmte Leistung, i. d. R. eine Rente, garantiert.


Technische Grenzen auf einen Blick

Thema Grenze
Grenzen Vorverlegungs- und Verlängerungsphase Maximale Dauer Vorverlegungsphase = 5 Jahre vor planmäßigen Altersrentenbeginn (frühestens das 62. Lebensjahr)

Maximale Dauer Verlängerungsphase = 15 Jahre und spätest möglicher Altersrentenbeginn = das vollendete 80. Lebensjahr
Dynamikbegrenzung Die letzte Dynamikerhöhung kann bis spätestens 5 Jahre vor Rentenbeginn erfolgen. Hat die versicherte Person bereits das 66. Lebensjahr vollendet, ist eine Erhöhung ebenfalls nicht mehr möglich. Die erste Erhöhung erfolgt frühestens nach Ablauf eines Jahres. Es dürfen zum Erhöhungszeitpunkt keine Leistungen aus der BU-Versicherung bezogen werden. 
Rentengarantiezeit (RGZ) Eine Änderung der RGZ ist bis ein Jahr vor dem planmäßigen Rentenbeginn möglich. Die maximale RGZ beträgt 21 Jahre bei planmäßigen Rentenbeginn im Alter 67.
Ergänzungszahlungen ohne erneute Gesundheitsprüfung Bis 12 Jahre vor dem planmäßigen Rentenbeginn können ohne erneute Gesundheitsprüfung bis zu 12 Ergänzungszahlungen pro Kalenderjahr geleistet werden. Voraussetzung ist, dass keine Leistung aus der BUZ zum Zeitpunkt der Ergänzungszahlung erfolgt. Die BU-Rente, sofern vereinbart, erhöht sich durch die Ergänzungszahlung nicht. Die Ergänzungszahlung muss mindestens 100 EUR betragen und darf zusammen mit den Beitragszahlungen im Kalenderjahr den Höchstbetrag nach §3 Nr. 63 EStG nicht übersteigen.
Außerplanmäßige Beitragserhöhungen ohne erneute Gesundheitsprüfung Außerplanmäßige Beitragserhöhungen können einmal jährlich und spätestens bis zu 12 Jahre vor dem planmäßigen Rentenbeginn erfolgen. Die Beitragserhöhung wirkt sich nicht auf die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente aus. Zum Zeitpunkt der Beitragserhöhung darf die versicherte Person nicht berufsunfähig sein.

Bei jeder außerplanmäßigen Beitragserhöhung muss sich der Beitrag jährlich um mindestens 60 EUR erhöhen. Mit der Summe aus den Beiträgen darf im Kalenderjahr den Höchstbetrag nach §3 Nr. 63 EStG nicht übersteigen. 
Zahlungsunterbrechung Eine Zahlungsunterbrechung kann für die Dauer von 3 bis 36 Monaten erfolgen. Voraussetzung ist, dass die Summe der durch die Zahlungsunterbrechung entfallenen Beiträge mindestens dem Vertragsguthaben entspricht.

Weitere Optionen

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