Mit der Direktversicherung Berufsunfähigkeitspolice Beiträge senken durch Ersparnis der Steuern und Sozialabgaben

Direktversicherung Berufsunfähigkeitspolice

Mitarbeitende können sich dank Arbeitgeberzuschuss, Steuer- und Sozialabgabenersparnis preiswert und effektiv gegen das finanzielle Risiko der Berufsunfähigkeit absichern. Volle Vorsorge bei halbem Aufwand.

Unternehmen bietet die Direktversicherung Berufsunfähigkeit ein effektives Instrument zur Bindung von Mitarbeitenden und zusätzlich erhebliches Einsparpotential bei den Lohnnebenkosten. Von dieser Absicherung profitieren Mitarbeitende und Unternehmen gleichermaßen, auf vielfältige Weise.

Vertriebsunterstützung zur Direktversicherung Berufsunfähigkeitpolice

Vorteile für Mitarbeitende

  • Hohe staatliche Förderung - Bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung können steuerfrei eingezahlt werden. Bis zu 4 % der BBG sind außerdem noch sozialversicherungsfrei.
  • Optionale Leistungsdynamik 1% bis 3% garantierte jährliche Rentensteigerung
  • Gothaer Starter-Option - Berufseinsteiger oder Auszubildende starten mit niedrigeren Anfangsbeiträgen bei vollem Versicherungsschutz
  • Verlängerungsoption ohne erneute Gesundheitsprüfung bei Verlängerung der gesetzlichen Lebensarbeitszeit
  • Besserstellung - innerhalb der ersten 5 Jahre ohne Risikoprüfung im selben Vertrag bei Änderung des Berufes
  • Work-Life-Balance-Option – Flexible Anpassung der Rentenhöhe im gleichen Verhältnis zur Arbeitszeit ohne erneute Risikoprüfung
  • Beitragsbefreiung bei Arbeitsunfähigkeit – nach Entfall der Lohnfortzahlung für bis zu 6 Monaten
  • Nachträglicher Dynamikeinschluss für Schüler*innen und Berufsstartende

Vorteile für Unternehmen

  • Bindung von Mitarbeitenden - besonders in Zeiten von Fachkräftemangel wird die Bindung qualifizierter Mitarbeitender immer wichtiger. Unternehmen, die Zusatzleistungen wie die Absicherung bei Berufsunfähigkeit bieten, stärken die Bindung der Mitarbeitenden an das Unternehmen
  • Vereinfachte Gesundheitsprüfung – erleichterter Zugang für die Mitarbeitenden durch vereinfachte Gesundheitsprüfung im Rahmen von Kollektiv- oder Rahmenverträgen
  • Senkung der Lohnnebenkosten – bei Entgeltumwandlung profitiert die Firma durch Ersparnis des Arbeitgeberanteils zur Sozialversicherung.
  • Betriebsausgaben – die Beiträge bei Arbeitgeberfinanzierung sind als Betriebsausgaben absetzbar. Eine Bilanzberührung durch die Vorsorge erfolgt nicht

Die Gothaer Direktversicherung Berufsunfähigkeitspolice ist eine selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung, die speziell auf die Anforderungen in der bAV ausgerichtet ist (Tarifbezeichnung: BU23DV bzw. BU23SDV für die Starter-Option). Sie entspricht grundsätzlich der Gothaer Berufsunfähigkeitsversicherung Premium ohne AU. Dies bezieht sich insbesondere auf die folgenden Eigenschaften:

  • Berufsgruppensystematik mit vierzehn Berufsgruppen zur gerechteren Einschätzung des Risikos
  • Erstklassige Versicherungsbedingungen
  • Uneingeschränkter Versicherungsschutz bei Berufswechsel
  • Infektionsklausel für alle Berufe
  • Verlängerungsoption ohne erneute Gesundheitsprüfung bei Verlängerung der gesetzlichen Lebensarbeitszeit.
  • Besserstellung im selben Vertrag bei Änderung des Berufs. Eine Schlechterstellung ist ausgeschlossen
  • Weltweiter Versicherungsschutz
  • Anlassbezogene Nachversicherungsoption
  • Leistungsdynamik bei Zahlung der BU-Rente
  • Work-Life-Balance-Option – Flexible Anpassung der Rentenhöhe im gleichen Verhältnis zur Arbeitszeit ohne erneute Risikoprüfung
  • Beitragsbefreiung bei Arbeitsunfähigkeit – nach Entfall der Lohnfortzahlung für bis zu 6 Monaten

Bei der Gothaer Direktversicherung Berufsunfähigkeitspolice sind einige Leistungen aus der privaten SBU nicht möglich, die gegen die bAV-Fähigkeit verstoßen würden. Bedingung für die Förderung im Rahmen §3 Nr. 63 EStG ist, dass grundsätzlich alle Leistungen als Rente gezahlt werden. Zusagefähig sind nur Leistungen auf Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung. Versicherte Person ist immer der/die Mitarbeitende. Deshalb sind folgende Leistungen der Premium SBU ohne AU nicht möglich:

  • Wiedereingliederungshilfe, zusätzliche Reha- und Kapitalleistungen bei unfallbedingter BU, Umorganisationshilfe, Grundfähigkeitsschutz "Rollstuhlklausel"
  • Kapitalzahlung bei schwerer Krankheit der eigenen Kinder
  • Karrieregarantie
  • Anwartschaft für Risikolebensversicherung
  • Leistung bei Krebserkrankungen
  • Überbrückungsgeld
  • Lebenslange BU-Rentenzahlung bei Eintritt des Pflegefalls vor Alter 45 Jahre
  • Als Sonderfall die "anlassunabhängige Nachversicherung", da hier das subjektive Risiko bei Gruppenverträgen mit vereinfachter Gesundheitsprüfung erhöht ist


Facts zur Gothaer Berufsunfähigkeitspolice mit garantierter Berufsunfähigkeitsrente

Rechnungszins 0,25 %
Mindest- / Höchsteintrittsalter 15 Jahre / 62 Jahre
Beitragszahlungsdauer bis mindestens Alter 62 Jahre bzw. höchstens Alter 67 Jahre
Mindestvertragsdauer 5 Jahre
Höchstablaufdauer 67 Jahre
Mögliche Karenzzeit bis zu 24 Monate
Überschusssystem Sofortbonus zur Rentenerhöhung
  • Die Beiträge sind im Rahmen der steuerlichen Förderung nach §3 Nr. 63 EStG bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze West steuer- und sozialversicherungsfrei. Das steuerfreie Beitragsvolumen kann um weitere 4% der Beitragsbemessungsgrenze West erhöht werden, dieses ist grundsätzlich sozialabgabenpflichtig.
  • Die Leistungen sind mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern und bei gesetzlich Kranken- und Pflegeversicherten auch zu verbeitragen. Auf die Leistung ist der Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil zu entrichten
  • Wird beim Ausscheiden aus der Firma die Berufsunfähigkeitspolice privat fortgeführt, werden im Leistungsfall die Renten aufgeteilt und anteilig unterschiedlich besteuert. Der Teil, der als Direktversicherung staatlich gefördert finanziert wurde, ist - wie oben beschrieben - voll zu versteuern (§22 Nr. 5) und zu verbeitragen. Der privat aus versteuerten Einkommen finanzierte Teil ist mit dem geringeren Ertragsanteil (§55 EStDV) zu versteuern.

Anpassungsprüfungspflicht nach §16 Abs. 1 BetrAVG

Eine 1%ige Leistungsdynamik zur Vermeidung späterer Rentenanpassungen entfällt, da aus den zugeteilten Überschüssen eine volldynamische Rente erzeugt wird. Dies erfüllt die Bedingungen des §16 Abs. 3 Nr. 2 BetrAVG, wonach ab Rentenbeginn sämtliche Überschüsse zu Erhöhung der Leistung verwendet werden müssen. Deshalb kann zusätzlich auch eine Leistungsdynamik von 1% - 3% ohne Anpassungsprüfungspflicht gewählt werden.

Weitere Optionen

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