

Die Tarifinhalte von Gothaer MediStart sind im Folgenden nur auszugsweise dargestellt. Der vollständige Leistungsumfang ergibt sich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
100 Prozent ambulante Heilbehandlung nach Haus- / Primärarztprinzip, sonst 75 Prozent |
75 Prozent Heilpraktikerbehandlung (inklusive Arznei- u. Heilmittel) bis Rechnungsbetrag 1.000 Euro p. a. |
75 Prozent Heilmittel nach Heilmittelverzeichnis |
75 Prozent Hilfsmittel in einfacher Ausführung, 100 Prozent bei leihweiser Überlassung |
75 Prozent Arzneien und Verbandsmittel bis Rechnungsbetrag 1.000 Euro p. a., dann 100 Prozent |
75 Prozent Psychotherapie bis maximal 20 Sitzungen p. a. |
100 Prozent für Brille und Kontaktlinsen bis zu 50 Euro alle 36 Monate |
Arzt- und Heilpraktikerkosten sind bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, GOZ und GebüH erstattungsfähig.
100 Prozent allgemeine Krankenhausleistungen (Unterbringung, Verpflegung, Behandlung) |
100 Prozent Transportkosten zum Krankenhaus - je Versicherungsfall bis zu 100 km, mind. bis zum nächstgelegenen Krankenhaus. |
100 Prozent stationäre psychotherapeutische Behandlung bis zu sechs Wochen p.a. - darüberhinaus ggf. 50 Prozent nach schriftlicher Zustimmung. |
100 Prozent Zahnbehandlung |
Bis zu 70 Prozent für Zahnersatz und Kieferorthopädie - je nach Anzahl der nachgewiesenen Zahnarztbesuche |
Der Prozentsatz kann sich um jeweils fünf Prozentpunkte pro Jahr auf bis zu 50 Prozent reduzieren, wenn nicht jährlich mindestens ein Zahnarztbesuch nachgewiesen wird.
1.500 Euro in den ersten beiden Versicherungsjahren |
3.000 Euro in den ersten vier Versicherungsjahren |
6.000 Euro ab dem fünfen Versicherungsjahr für jeweils zwei aufeinanderfolgende Jahre |
Bei zahnärztlicher Behandlung infolge eines Unfalls entfallen die Höchstsätze |
100 Prozent Rücktransport (auch für eine erforderliche Begleitperson) |
100 Prozent Überführung nach Tod an den ständigen Wohnsitz |
100 Prozent für die Beisetzung im Ausland (maximal Überführungskosten) |
Nach erstmaliger Versicherung in Tarif MediStart, besteht Optionsrecht auf Wechsel in einen höheren Versicherungsschutz ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeit. |
Das Optionsrecht kann 24 oder 36 Monate nach Vertragsbeginn ausgeübt werden. |
Vom Optionsrecht des MediStart können nur Versicherte Gebrauch machen, die erstmals eine Krankheitskostenvollversicherung bei der GKR abschliessen.
Die jährliche Selbstbeteiligung (SB) beträgt 480 Euro pro Kalenderjahr.
Die SB bezieht sich auf alle Tarifleistungen.
Anteiliger SB bei unterjährigem Versicherungsbeginn.
Garantierte Bonuszahlung:
Der Bonus über 480 Euro p.a. wird in monatlichen Teilbeträgen zu 40 Euro ausgezahlt.
Der Bonus bleibt auch dann erhalten, wenn Versicherungsleistungen in Anspruch genommen werden. In diesem Fall erfolgt eine Verrechnung des Bonus mit den auszuzahlenden Leistungen (= analog Selbstbeteiligung)
Tarif MediStart leistet eine erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung (eaBRE) an Kunden, die mindestens im letzten Kalenderjahr keine Leistungen im ambulanten und zahnärztlichen Bereich in Anspruch genommen haben.
Für die eaBRE gelten folgende Staffeln:
0,5 Monatsbeitrag bei einem leistungsfreien Jahr |
0,75 Monatsbeitrag bei zwei leistungsfreien Jahr |
1,00 Monatsbeiträge bei drei leistungsfreien Jahren |
1,50 Monatsbeiträge bei vier und mehr leistungsfreien Jahren |
Zwölf Monate nach Versicherungsbeginn erhöht sich automatisch der Versicherungsschutz im außereuropäischen Ausland. Ein tariflicher Leistungsanspruch besteht dann für eine Aufenthaltdauer von bis zu sechs Monaten (vormals ein Monat). Darüber hinaus besteht bei Erkrankung solange Versicherungsschutz, bis die Person die Rückreise ohne Gesundheitsgefährdung antreten kann. |
Keine Wartezeiten im Tarif MediStart. Dies gilt auch für weitere Tarife bei gleichzeitigem Abschluss mit MediStart (z.B. TG oder MediMPlus). |
Zulässige Ergänzungstarife wie z. B. ein Krankenhaustagegeld, sollten gleichzeitig mit MediStart beantragt werden. Nur dann fallen auch dort keine Wartezeiten an.
Die Mindestvertragsdauer beträgt zwei Jahre. |
Das Versicherungsjahr entspricht dem Kalenderjahr. |
Bei fristgerechter und formell-korrekter Anmeldung eines Neugeborenen wird der Vertrag ohne Risikoprüfung angenommen, somit sind auch Geburtsschäden und angeborene Krankheiten ohne Zuschlag mitversichert. |
Verzicht auf den Beitrag für den Geburtsmonat |
Leistungen in tariflichem Umfang für die ambulante Heilbehandlung in einem Kurort |
Leistungen in tariflichem Umfang für die ambulante Kurbehandlung |
Stationäre Kuren können - unter Beachtung einiger Besonderheiten (siehe AVB) - ebenfalls vergütet werden |
Soweit es sich nicht um eine stationäre Reha-Maßnahme der gesetzlichen Rehabilitationsträger handelt, werden bei einer erstmaligen Entziehungsmaßnahme 80 Prozent der Kosten für die allgemeinen Krankenhausleistungen übernommen |
Aufnahmefähig sind gesunde Personen, die Ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben; Ausnahmen zum Wohnsitz können vertraglich vereinbart werden. |
Versicherungsfähig sind Arbeitnehmer, die die Versicherungspflichtgrenze überschreiten, sowie Selbstständige und Freiberufler |
Ab Eintrittsalter 50 Jahre ist ein ärztlicher Untersuchungsbericht erforderlich |
Kinder sind auch alleine aufnahme- und versicherungsfähig |
Direktionsanfrage für Beiträge mit Eintrittsalter > 67 Jahre |
Ein versicherter Kunde kann innerhalb der MediStart-Reihe ohne Risikoprüfung wechseln |
K (Krankenhaustagegeld) |
TG (Tagegeld) |
MediMPlus (Zusatzschutz MediStart) |
MediSafe (Beitragsentlastung im Alter) |
MediPrävent Basis (Vorsorgeschutz) |
MediR (Ausland, damit u. U. BRE-Anspruch erhalten bleibt) |
MediPG, PVN (Pflege) |
V (Vorsorgestufe) Bei den Vorsorgetarifstufen wird der mit Alter 65 zu zahlende Betrag um ein Drittel reduziert. |