Beitragsentlastung

Gothaer MediSafe

Manche Neukundinnen und -kunden zögern mitunter beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung, weil sie befürchten, dass sich die Beiträge im Alter stärker bemerkbar machen. Deshalb gibt es Gothaer MediSafe.

Mit diesem Baustein sichern Sie Ihren Kundinnen und Kunden eine Beitragsentlastung im Alter. Gothaer MediSafe kann mit allen Krankenvoll- und Krankenzusatzversicherungen kombiniert werden, die Altersrückstellungen bilden.

Gothaer MediSafe stärkt Ihr Neugeschäft und sichert zugleich den Bestand, denn der Abschluss ist für Neu- wie für Bestandskunden ohne Gesundheitsprüfung möglich.

Alle wichtigen Informationen zu Gothaer MediSafe.

  • Ohne Gesundheitsprüfung
  • Attraktive Steuervorteile – je nach zugrunde liegendem Krankenversicherungstarif bis zu 100 % absetzbar
  • Bei Arbeitnehmer*innen bis zu 50 % Arbeitgeberzuschuss möglich (Voraussetzung: der Arbeitgeberzuschuss ist noch nicht ausgeschöpft)
  • Entlastungshöhe in 5-Euro-Schritten frei wählbar – Erhöhung oder Verringerung auch noch während der Vertragslaufzeit möglich (letztmalig 36 Monate vor dem Entlastungszeitpunkt)
  • Flexibler Entlastungszeitpunkt zwischen dem 60. und 72. Lebensjahr
  • Beitragsfreistellung z. B. bei finanziellen Problemen wählbar (max. 36 Monate)

Leistungsspektrum

Medi Safe bietet Versicherungsschutz in Form einer Geldleistung, die ab Endlastungszeitpunkt mit dem Krankenversicherungsbeitrag verrechnet wird. Denn gerade mit Erreichen des Rentenalters kommt es häufig zu erheblichen Einkommenseinbußen. Gleichzeitig entfällt bei Arbeitnehmern der Arbeitgeberzuschuss. Der Gedanke im Alter für den Verschicherungsschutz keinen oder nur noch einen geringen Beitrag zahlen zu müssen, ist reizvoll.

Entlastungsbetrag/ Beitragsentlastungszeitpunkt

Ab dem Ersten des auf die Vollendung des 67. Lebensjahres folgenden Monats (Beitragsentlastungszeitpunkt) ermäßigt sich die monatliche Beitragsrate in vereinbarter Höhe (Entlastungsbetrag) für die zu diesem Zeitpunkt abgeschlossene Grundversicherung. Der Entlastungsbetrag kann in einer Höhe von 5 EUR oder einem Vielfachen hiervon im Rahmen von Höchstgrenzen versichert werden. Reduziert sich der Beitrag der Grundversicherungen oder erfolgt ein Wechsel in eine preiswertere Grundversicherung, so dass der vereinbarte Entlastungsbetrag den Beitrag übersteigt, hat der Versicherungsnehmer das Recht, den Entlastungsbetrag anzupassen.

Verlegung des Beitragsentlastungszeitpunktes

Der Versicherungsnehmer kann auf Antrag den Beitragsentlastungszeitpunkt bis zum vollendeten 60. Lebensjahr vorziehen oder bis zum vollendeten 72. Lebensjahr aufschieben. Eine Verlegung des Entlastungszeitpunktes ist mehrfach möglich. Mit Beginn der Beitragsentlastung ist jede weitere Verlegung des Entlastungszeitpunktes ausgeschlossen. Die Verschiebung des Beitragsentlastungszeitpunktes ist erstmalig ab März 2014 möglich.

Anpassung des Beitragsentlastungsbetrages

Der Versicherungsnehmer hat das Recht, bis zu 36 Monate vor Beginn des Entlastungszeitpunktes eine Anpassung des Tarifs MediSafe (Erhöhung oder Minderung des versicherten Entlastungsbetrages) zu beantragen.

Vorzeitige Kündigung MediSafe

Bei einer Beendigung des Tarifs MediSafe vor dem Entlastungszeitpunkt, kann das bis zu diesem Termin angesparte Kapital wie folgt verwenden werden:

  • Einsatz als sofortiger Beitragsnachlass in bestehende Krankenversicherungstarifen mit Alterungsrückstellung bei der Gothaer
  • Falls kein Tarif fortgeführt wird: Beitragsmindernde Anrechnung auf das angesparte Kapital auf eine Pflegeergänzungsversicherung, sofern Versicherungsfähigkeit nach den Annahmerichtlinien besteht.

Wartezeiten

Eine Beitragsentlastung kann frühestens in Anspruch genommen werden, wenn der Tarif MediSafe mindestens 36 Monate während der Vertragslaufzeit und vor Beginn der Entlastung ununterbrochen beitragspflichtig bestanden hat.

Annahmerichtlinien

Aufnahmefähigkeit

Versicherungsfähig sind Personen, die das 21. Lebensjahr bei Abschluss MediSafe vollendet haben. Eine Aufnahme ist ausgeschlossen, wenn ab dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses weniger als 36 beitragspflichtige Monate bis zum vereinbarten Beitragsentlastungszeitpunkt bleiben.

Versicherungsfähigkeit

Versicherungsfähig nach Tarif MediSafe sind nur Personen, die bei der Gothaer eine Krankheitskosten-, Krankenhaustagegeld- oder Pflegeergänzungsversicherung (Grundversicherung) abgeschlossen haben, für die eine Alterungsrückstellung gebildet wird. Endet die Grundversicherung, endet insoweit auch Tarif MediSafe. Eine Beitragsentlastung nach Tarif MediSafe ist für Krankentagegeldversicherungen , arbeitgeberfinanzierten Versicherungsschutz im Rahmen von Gruppenversicherungsverträgen sowie für den gesetzlichen Zuschlag nach §12 Abs. 4a Versicherungsaufsichtsgestz (VAG) nicht möglich. Tarfif MediSafe kann nicht zur Beitragsentlastung verbandseinheitlicher Tarife abgeschlossen werden, bei denen der Versicherer im Ausgleich der Versicherungsrisiken (Poolvertrag) beteiligt ist, z. B. private Pflegepflichtversicherung, Basistarif oder Standardtarif. Bei einem Wechsel von der Grundversicherung in einen entsprechenden verbandseinheitlichen Tarif oder in den Notlagentarif entdet insoweit Tarif MediSafe.

Versicherbarkeit

Die Versicherbarkeit ist in Tarif MediSafe in der Regel bis 69 Jahre gegeben.

Kombinationsmöglichkeiten im Neugeschäft

Folgende Kombinationsmöglichkeiten gelten:

Erlaubte Kombinationen

MediSafe darf für alle Bisex- und Unisex-Produkte der Gothaer Krankenversicherung AG (Neugeschäfts- und Bestandstarife) vereinbart werden, sofern diese mit Altersungsrückstellung kalkuliert wurden.

Nicht mögliche Kombinationen

  • Basistarif
  • Standardtarif
  • PflegepflichtV (PVN, PVB)
  • Krankentagegeldtarife (KSET, KVET, S, SG, T, TG)
  • gesetzlicher Zuschlag
  • MediGroup Tarife
  • Beamtenanwärter
  • PSKV
  • MediPrävent Basis
  • MediPrävent Premium
  • MediPrävent Aktiv
  • MediClinic Basis
  • MediR
  • OPT G
  • MediZ Duo 80
  • MediZ Duo 90
  • MediZ Duo 100

Steuerliche Rahmenbedingungen

Abzugsfähigkeit

Die Beiträge zu MediSafe können steuerlich abgesetzt werden. Konkret bedeutet dies, dass - je nach zugrunde liegendem Krankenversicherungstarif - eine steuerliche Berücksichtigung bis zu 100% der gezahlten Beiträge inkl. des MediSafe möglich sind. Sind mehrere Krankenversicherungstarife versichert, die entlastet werden können, entspricht der steuerlich abzugsfähige Anteil des Tarifs MediSafe, dem gewichteten Mittelwert der steuerlichen Abzugsfähigkeit der einzelnen Beitragsanteile.

Arbeitgeberzuschussfähigkeit

Der Beitrag des Tarifs MediSafe ist arbeitgeberzuschussfähig . Wenn bei einer arbeitgeberzuschussfähigen Krankenversicherung der maximale Arbeitgeberzuschuss noch nicht vollständig ausgeschöpft ist, beteiligt sich der Arbeitgeber an den künftigen Beitragsentlastung und übernimmt bis zu maximal 50% des MediSafes Beitrags.

Besonderheiten

Beitragszahldauer

Der Beitrag für Tarif MediSafe ist über die gesamte Dauer des Versicherungsvetrages, auch während der Phase der Beitragsentlastung durch MediSafe, also auch über den Entlastungszeitpunkt hinaus zu zahlen.

Maximaler Entlastungsumfang

Der maximale Entlastungsumfang sieht 100% des aktuellen monatlichen Zahlbeitrages der erstattungsfähigen Tarife (inkl. MediSafe Beitrag) vor.

Gesetzlicher Zuschlag

Es wird kein gesetzlicher Zuschlag erhoben.

Übertragungswert

Es wird kein Übertragungswert aufgebaut.

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